Das Wichtigste in Kürze:
- Zeitarbeit, oft auch Leiharbeit genannt, ist eine Konstellation, in der ein Arbeitnehmer bei einem Personaldienstleister angestellt ist und dessen Arbeitskraft temporär an ein Kundenunternehmen überlassen wird.
- Der Zeitarbeitnehmer bleibt im Vertragsverhältnis mit dem Verleiher, welcher für dessen soziale Absicherung und Entlohnung zuständig ist.
- Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) reguliert diesen Prozess und gewährleistet den Schutz sowie die Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmer.
Regelungen dazu finden sich im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), als Ansprechpartner steht der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zur Verfügung und als Interessensverband agiert der iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (kurz iGZ).
Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag?
Zeitarbeit bedeutet, dass ein Kundenunternehmen vom Personaldienstleister einen Zeitarbeitnehmer für ein bestimmtes zeitliches Fenster ausleiht. Das bedeutet, dass zwischen dem Verleiher und dem Entleiher der Zeitarbeiter steht, der seine Leistungen in einem anderen Unternehmen erbringt. Das wiederum bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Zeitarbeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag einhergeht. Ganz im Gegenteil: Der Zeitarbeiter hat bei der Zeitarbeit seinen Arbeitsvertrag nicht mit dem Entleiher, sondern er ist beim Verleiher angestellt. Zeitarbeitsfirmen setzen alles daran, ihre Mitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ans Unternehmen zu binden.
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Als Zeitarbeiter ist man somit innerhalb der Arbeitnehmerüberlassung nicht schlechter gestellt als Festangestellte in den Unternehmen. Vielmehr gibt es sogar einige Vorteile, die durchaus für die Zeitarbeit sprechen und die vielen Arbeitnehmern in der Vergangenheit geholfen haben.
Die Vorteile bei Zeitarbeit für Arbeitnehmer
Zeitarbeit hat Vorteile für den Entleiher, aber auch für den Arbeitnehmer. Der Entleiher hat die Möglichkeit, mithilfe der Zeitarbeit Lücken im Unternehmen zu schließen – das ist punktuell, aber auch für einen festen Zeitraum möglich. Er hat zudem die Möglichkeit, mit der Zeitarbeit potenzielle neue Mitarbeiter kennenzulernen und diese gegebenenfalls aus dem Arbeitsmarkt zu übernehmen.
Gleiches gilt für den Zeitarbeiter, der in der Leiharbeit viele Vorteile findet. Er ist einerseits in unterschiedlichen Unternehmen beschäftigt, kann seine Fähigkeiten ausbauen und lernt viele verschiedene Arbeitsbereiche kennen. Auf der anderen Seite werden viele Zeitarbeiter von den Firmen in Festanstellung übernommen, wenn sie gute Arbeit geleistet haben und immer noch Personal benötigt wird.
Die Chancen stehen deshalb sehr gut, dass aus der Arbeitnehmerüberlassung eine feste Anstellung in einem der Unternehmen wird. Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels fungiert Zeitarbeit als Brückenbauer, der qualifizierte Arbeitnehmer mit den Unternehmen zusammenbringt.
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Wie ist Zeitarbeit geregelt?
Die Zeitarbeit wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) konkret geregelt. Zusätzlich gilt für jede Zeitarbeitsfirma der Branchentarifvertrag. Somit sind klare gesetzliche Regelungen definiert, die für die Zeitarbeit gelten und die umgesetzt werden müssen. Diese beziehen sich auf den Mindestlohn, auf Urlaubstage, auf die soziale Absicherung und vieles mehr.