Laut der Bundesagentur für Arbeit sind deutschlandweit rund 7,6 Millionen Menschen in 538-Euro-Jobs tätig. Für Arbeitnehmer gilt ein Nebenjob auf Minijobbasis als lukrativer Hinzuverdienst, da dieser in der Regel nicht versteuert werden muss. Doch ist es möglich, beim Minijob Fahrkosten in der Steuererklärung abzusetzen, um den regulären Lohn zusätzlich aufzuwerten? In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige zum Thema “Fahrtkosten Minijob Steuererklärung” und welche Alternativen Dir offenstehen.
Fahrtkosten Minijob Steuererklärung – Was muss ich wissen?
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn der monatliche Arbeitslohn die Verdienstgrenze von 538 Euro nicht überschreitet. Diese Grenze wird als Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet und definiert, ab welchem Lohn eine Tätigkeit vom Mini- in den Midijob übergeht.
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Besteuerung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse
Wie der Großteil aller Arbeitsverhältnisse ist auch eine Beschäftigung auf geringfügiger Basis steuerpflichtig. Normalerweise trägt jedoch der Arbeitgeber die Kosten der Besteuerung. So ist er verpflichtet, die Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu leisten. Zusätzlich zahlt er eine Pauschsteuer, die die Lohn- und Kirchensteuern des Minijobbers abdeckt und 2 Prozent seiner Einkünfte beträgt. Zwar ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, diese Pauschsteuer zu zahlen, jedoch übernimmt er diese Versteuerung in den meisten Fällen.
Der Arbeitnehmer ist lediglich hinsichtlich der Rentenversicherungsbeiträge sozialversicherungspflichtig. Von diesen Sozialabgaben kann er sich jedoch auf Antrag befreien lassen. Sofern der Arbeitgeber den Pauschbetrag von 2 Prozent übernimmt und sich Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien, haben Minijobber ihr Einkommen unabhängig der Steuerklasse nicht zu versteuern.
Kann ich meine Fahrtkosten in der Steuererklärung beim Minijob absetzen?
Nach dem Finanzamt NRW können Arbeitnehmer mit der vom Staat eingeführten Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, ihre Fahrkosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben. Werbungskosten sind Ausgaben, die durch berufliche Tätigkeiten entstehen, wie beispielsweise Internet- oder Fahrtkosten.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Fahrkosten in der Einkommensteuererklärung wie folgt berechnet werden:
- 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Entfernungskilometer,
- 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer (gültig von 2022 bis 2026).
Das Finanzamt berücksichtigt die Pendlerpauschale für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Es gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Kalenderjahr. Jedoch erkennt das Finanzamt u. a. bei Fahrten mit dem eigenen PKW einen höheren Maximalbetrag an.
Können Fahrtkosten in der Steuererklärung beim Minijob berücksichtigt werden? Da es beim 538-Euro-Job keine Lohnsteuerabzüge gibt, können Fahrkosten in Beschäftigungen auf geringfügiger Basis nicht als Werbungskosten vermerkt werden. Es ist daher nicht möglich, beim Minijob Fahrkosten in der Steuererklärung abzusetzen.
Fahrtkosten in der Steuererklärung beim Minijob absetzen: Eine Alternative
Zwar können Fahrtkosten in der Steuererklärung beim Minijob nicht geltend gemacht werden, jedoch existiert mit dem Fahrtkostenzuschuss eine attraktive Alternative für Minijobber.
Definition Fahrtkostenzuschuss
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die ohne den Abzug von Lohnsteuer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt geleistet werden kann. Ziel des Mobilitätszuschusses ist es, Mitarbeitende bei ihren Kosten zu entlasten, die für den Weg zur Arbeitsstätte anfallen.
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Berechnung des Mobilitätszuschuss
Die Berechnung der Fahrtkostenbeteiligung orientiert sich an den Vorgaben der Entfernungspauschale. So erhalten Beschäftigte auch hier 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Entfernungskilometer. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Betrag ebenfalls auf 0,38 Euro. Unabhängig von den genutzten Verkehrsmitteln zählt der kürzeste Weg zwischen Hauptwohnsitz und Tätigkeitsstätte.
Besteuerung der Fahrtkostenbeteiligung
Der Mobilitätszuschuss kann entweder pauschal oder nach individueller Steuerklasse, bzw. Lohnsteuerabzugsmerkmalen, versteuert werden. Die Pauschalversteuerung gilt dabei als besonders vorteilhaft, da dabei keine Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Bei Pauschalversteuerung fallen folgende Abgaben für den Arbeitgeber an:
- 15 Prozent Lohnsteuer
- 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
- ggf. 9 Prozent Kirchensteuer (falls der Arbeitnehmer der Kirche angehört)
Damit es aber zu einer pauschalen Versteuerung des Fahrkostenzuschuss kommen darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Zahlung muss als zusätzliche Leistung gewährt werden
- Es darf keine Entgeltumwandlung vorliegen
- Die Höhe der Kostenübernahme darf die Pendlerpauschale nicht übersteigen
- Die jährliche Obergrenze von 4.500 Euro darf nicht überschritten werden
Anwendung im 538-Euro-Job
Die Fahrtkostenbeteiligung führt nicht dazu, dass die Steuerfreiheit eines 538-Euro-Job verloren geht, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Pauschalbesteuerung
- Zuschuss bezieht sich nur auf eine Fahrt pro Tag
- darf nicht über dem Limit der Entfernungspauschale liegen
Auch wenn Fahrtkosten in der Steuererklärung beim Minijob nicht absetzbar sind, bietet die Fahrtkostenerstattung bei Pauschalversteuerung eine attraktive Alternative.
Rechenbeispiel
Da es nicht möglich ist, beim Minijob Fahrkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten anzugeben, hat sich ein Betrieb dazu entschieden, seiner Aushilfskraft zusätzlich zum monatlichen Gehalt von 538 Euro die Fahrkosten zu erstatten. Der Minijobber, der in Lohnsteuerklasse I eingestuft ist, fährt an 12 Werktagen im Monat zu ihrer Tätigkeitsstätte, die 15 km von ihrem Wohnsitz entfernt liegt.
15 km x 0,3 € x 12 Arbeitstage = 54 € im Monat.
Da der Arbeitgeber den Betrag pauschal versteuert und die gesetzlichen Vorgaben einhält, kann der Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung als Fahrtkostenbeteiligung ausgewiesen werden. So erhält der Minijobber den Betrag zusätzlich zu seinem monatlichen Arbeitsentgelt, ohne Lohnsteuern zahlen zu müssen.
Fahrtkosten Minijob Steuererklärung – Fazit
Die Auseinandersetzung mit dem Thema “Fahrtkosten Minijob Steuererklärung” zeigt Folgendes: In Beschäftigungen geringfügiger Art sind Arbeitnehmer im Normalfall von der Zahlung von Lohnsteuern befreit. Daher ist es nicht möglich, beim Minijob Fahrkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten abzusetzen. Dennoch stellt sich die Frage, ob es andere Möglichkeiten gibt, um Fahrtkosten in der Steuererklärung beim Minijob abzusetzen. Mit dem Mobilitätszuschuss besteht eine wirkungsvolle Alternative. Dieser freiwillige Bonus kann vom Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt werden und greift auch im Rahmen eines Nebenjobs. Somit ist es möglich, als Arbeitnehmer in geringfügiger Anstellung über die Verdienstgrenze von 538 Euro hinaus zu verdienen. Dabei fallen unabhängig von der Steuerklasse keine Sozialabgaben an.