Arbeitgeberzuschuss für das Fitnessstudio?
Clever & gesund: Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge können Arbeitgeber Kosten zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer bis zu einem Freibetrag von 600 EUR jährlich (§ 3 Nr. 34 EStG) steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Hierbei sind allerdings nur spezielle Angebote des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß §§ 20 und 20a SGB V steuerfrei. Hierunter fallen z. B. spezielle Rückenkurse oder Yogakurse. Die meisten Fitnessstudios weisen solche Präventionsmaßnahmen üblicherweise nicht gesondert aus, so dass wir dir empfehlen zur Kostenübernahme von Fitnessstudios den steuerfreien Sachbezug von 50 € zu wählen.
Das EStG beschreibt hierbei einige Vorgaben. So muss zum Beispiel der Arbeitgeber Vertragspartner des Fitnessstudios sein. Zu beachten ist auch, dass die monatlich zur Verfügung stehenden 50 € Sachbezug eine Freigrenze ist, d.h. dass ggf. andere ausgezahlte Sachbezüge (z. B. digitale Gutscheine) insgesamt die 50 € nicht überschreiten dürfen.