Arbeitgeberzuschuss für das Fitnessstudio?

Clever & gesund: Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge können Arbeitgeber Kosten zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer bis zu einem Freibetrag von 600 EUR jährlich (§ 3 Nr. 34 EStG) steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Hierbei sind allerdings nur spezielle Angebote des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß §§ 20 und 20a SGB V steuerfrei. Hierunter fallen z. B. spezielle Rückenkurse oder Yogakurse. Die meisten Fitnessstudios weisen solche Präventionsmaßnahmen üblicherweise nicht gesondert aus, so dass wir dir empfehlen zur Kostenübernahme von Fitnessstudios den steuerfreien Sachbezug von 50 € zu wählen. 

Das EStG beschreibt hierbei einige Vorgaben. So muss zum Beispiel der Arbeitgeber Vertragspartner des Fitnessstudios sein. Zu beachten ist auch, dass die monatlich zur Verfügung stehenden 50 € Sachbezug eine Freigrenze ist, d.h. dass ggf. andere ausgezahlte Sachbezüge (z. B. digitale Gutscheine) insgesamt die 50 € nicht überschreiten dürfen. 

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Das Gesundheitsbudget als Win-Win für dich und deine Mitarbeitenden

Das erwartet dich:

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Welche Vorteile habe ich als Arbeitgeber?

Der regelmäßige Besuch eines Fitnessstudios trägt dazu bei, dass dein Arbeitnehmer gesünder wird. In der Folge kommt es zu weniger krankheitsbedingten Ausfällen. Zudem ist Sport nicht nur für den Körper gut, sondern auch für Geist und Seele. Darüber hinaus stellen wir zunehmend fest, dass Arbeitnehmer gemeinsam zum Sport gehen. So wird zusätzlich das Gemeinschaftsgefühl innerhalb des Unternehmens gestärkt. Gesundheitsförderung, die Spaß macht und zudem Geld spart, denn:

Ganz nebenbei sparst du mit dem steuerfreien Sachbezug Lohnnebenkosten. Wenn du z. B. einem Mitarbeiter monatlich 50 Euro mehr Arbeitslohn auszahlen möchtest, kostet dich das als Arbeitgeber samt Steuer- und Sozialversicherungsabgaben rund 100 Euro. 

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Was hat mein Mitarbeiter davon?

Mit der Kostenübernahme durch den Chef wird dem Arbeitnehmer eine große Hürde genommen, ein Fitnessstudio zu besuchen. Dein Mitarbeiter freut sich über die Möglichkeit, kostenlos Sport zu treiben und lebt dadurch gesünder. Kurzum: ihm geht’s gut, er ist gesund, leistungsfähig und motiviert. 

Ganz nebenbei spart er viel Geld, da der Zuschuss zum Studio nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gerechnet wird und somit steuerfrei bleibt. Das Finanzamt bleibt außen vor. Das gefällt Mitarbeitern. 

Und ganz generell: als Belonio-Kunde haben deine Mitarbeiter Zugriff auf die Belonio Benefits App und können dort auf einem Blick sehen, welche Extras du als Arbeitgeber deinem Mitarbeiter bietest. Nachhaltig und transparent. 

5 Wege wie du Mitarbeiter mit Firmensport in den Fokus stellst

In unserer meHRwert Online-Konferenz „JobHealth“ am 23. Juli 2020 hatten wir u.a. Marcel Grabowski vom Urban Sport Club zu Gast. 

Hier kannst du dir die Aufzeichnung seines Beitrages noch mal in voller Länge anschauen (30:25).

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Mehr Informationen

Was kann Belonio für mich tun?

Durch die Übernahme des Arbeitgebers profitieren alle: Arbeitgeber und Mitarbeiter. Über den Sachbezug mit Job50 und unsere Kooperationen mit starken Partnern wie dem URBAN SPORTS CLUB wickeln wir den Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio für dich völlig unkompliziert ab. Wir achten dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und natürlich die vorhandenen Freigrenzen. Eine Überzahlung bzw. Überschreitung der Freigrenze gemäß EStG ist mit Belonio nicht möglich und sichert euch und euer Unternehmen vor Rückforderungen des Finanzamt ab. 

Das ist mehr als mehr Geld. Das Ergebnis sind zufriedene Arbeitgeber und zufriedene Mitarbeiter, die Bock auf ihren Job haben. 

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Hast du konkrete Fragen zu unserer Benefitlösung? Vielleicht findest du bereits in unseren FAQ die für dich wichtigen Antworten. Gerne stehen wir dir aber auch in einem persönlichen Gespräch vor Ort, per Telefon oder Videokonferenz zur Verfügung und beraten dich gern. Wir begleiten dich gerne bei der Entscheidungsfindung!