Wie eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC aufzeigt, ist die betriebliche Altersvorsorge für die meisten Arbeitnehmer ein entscheidender Faktor bei der Jobwahl. Dadurch kann sie von Unternehmen genutzt werden, um sich im Wettbewerb um Fachkräfte hervorzuheben und Mitarbeitende langfristig zu binden. Doch wie lässt sich die betriebliche Altersvorsorge konkret umsetzen? Welche Durchführungswege gibt es – und welche Vorteile ergeben sich sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte? Dieser Beitrag verschafft Dir einen umfassenden Überblick.
Das Wichtigste in Kürze:
- Arbeitgeber können Mitarbeitenden eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, um sie beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen.
- Es gibt fünf Durchführungsformen, die über externe Versorgungseinrichtungen oder den Arbeitgeber selbst abgewickelt werden.
- Arbeitnehmer können per Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttolohns in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des Umwandlungsbetrags.
- Für Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gilt ein Freibetrag, sodass bis zu einem bestimmten Betrag weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Der Freibetrag wird regelmäßig an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Was leistet die betriebliche Altersvorsorge?
Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Hier setzt die betriebliche Altersvorsorge an: Sie ermöglicht es Beschäftigten, über den Arbeitgeber zusätzlich für das Rentenalter vorzusorgen.
Dabei kann entweder ein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss gewährt oder ein Teil des Bruttogehalts regelmäßig angespart und später als Zusatzrente ausgezahlt werden. Darüber hinaus kann die betriebliche Altersvorsorge – je nach Vertragsgestaltung – auch Leistungen bei Invalidität und im Todesfall umfassen, sodass auch Hinterbliebene abgesichert sind.
Doch nicht nur Arbeitnehmer profitieren – auch Unternehmen ziehen handfeste Vorteile aus der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung, unterstützt die Fachkräftegewinnung und bringt finanzielle Anreize mit sich.
Vorteile für Arbeitgeber
- Mitarbeiterbindung: Ein attraktives Vorsorgeangebot stärkt die Loyalität der Beschäftigten.
- Wettbewerbsvorteil: Die betriebliche Altersvorsorge hilft, Fachkräfte zu gewinnen.
- Kostenvorteile: Arbeitgeber sparen Sozialversicherungsbeiträge und profitieren von steuerlichen Anreizen, zum Beispiel durch den Einsatz von Beitragszusagen.
Vorteile für Arbeitnehmer
- Zusatzrente: Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge für mehr finanzielle Sicherheit.
- Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben: Beiträge können bis zu einem bestimmten Betrag frei von Steuern und Sozialabgaben eingezahlt werden, wovon pflichtversicherte Arbeitnehmer profitieren.
- Arbeitgeberzuschuss: Unternehmen sind seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung von mindestens 15 Prozent zu leisten (seit 2022 auch für Altverträge). Tarifgebundene Arbeitnehmer haben oft Anspruch auf höhere Zuschüsse.
- Zusätzliche Absicherung: Abhängig vom Versicherungsvertrag und Anbieter können Mitarbeitende Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitsleistungen in ihre betriebliche Altersvorsorge einbinden, um sich gegen dauerhafte Erwerbsunfähigkeit abzusichern.
- Schutz von Hinterbliebenen: Manche Modelle beinhalten eine Risikoabsicherung, die im Todesfall einen finanziellen Schutz für Hinterbliebene bietet.
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Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge umzusetzen. Das Betriebsrentengesetz definiert hierfür fünf Durchführungswege, die je nach Unternehmensgröße und finanziellen Möglichkeiten unterschiedlich attraktiv sind. Der Arbeitgeber legt fest, welche Variante der betrieblichen Altersvorsorge umgesetzt wird und welcher Versorgungsträger dafür in Betracht kommt. In zahlreichen Branchen gibt ein Tarifvertrag vor, wie die betriebliche Altersvorsorge konkret auszugestalten ist. Grundsätzlich wird zwischen mittelbaren und unmittelbaren Durchführungswegen unterschieden. Während mittelbare Wege über externe Versorgungsträger laufen, erfolgt die Zusage für Versorgungsleistungen beim unmittelbaren Weg über den Arbeitgeber selbst.

Direktversicherung
Bei der direkten Versicherung schließt der Arbeitgeber eine Renten- oder Lebensversicherung zugunsten der Mitarbeitenden ab. Die Beiträge an den Lebensversicherer können arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder von beiden gemeinsam getragen werden. Die Verwaltung gilt als unkompliziert, da der Versicherer die Kapitalanlage und Auszahlung übernimmt. Beiträge sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei.
Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist ein eigenständiges Versicherungsunternehmen unter staatlicher Aufsicht, das lebenslange Rentenleistungen erbringt. Arbeitgeber schließen für ihre Mitarbeitenden einen Vertrag ab, in dessen Rahmen die Versorgungsleistungen garantiert werden. Die Einzahlung kann arbeitgeberfinanziert, über Entgeltumwandlung oder mischfinanziert erfolgen. Auch bei der Pensionskasse sind Beiträge bis zu 8 Prozent der Bemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4 Prozent frei von Sozialabgaben.
Pensionsfonds
Pensionsfonds sind vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtungen, allerdings keine klassischen Lebensversicherer. Einerseits ermöglichen sie höhere Renditechancen, da sie stärker am Kapitalmarkt investieren können, jedoch geht diese höhere Ertragschance mit einem erhöhten Risiko einher. Aufgrund dieses Risikos ist eine Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) vorgeschrieben, um die Rentenansprüche der Mitarbeitenden zu schützen. Die steuerlichen Begünstigungen sind identisch mit den oben beschriebenen Durchführungsformen.
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen mit flexiblen Anlagemöglichkeiten. Beiträge unterliegen keiner festen steuerlichen Obergrenze, sind aber nur bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei. Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber, kann jedoch alternativ über eine Entgeltumwandlung laufen. Unternehmen haften selbst für die zugesagten Leistungen, können sich allerdings im Rahmen von Rückdeckungsversicherungen absichern. Die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge über Unterstützungskassen schreibt einen Insolvenzschutz über den PSV vor.
Direktzusage (Pensionszusage)
Bei der arbeitgeberfinanzierten Direktzusage trägt das Unternehmen die Versorgungsleistungen unmittelbar aus seinem eigenen Vermögen. Die Direktzusage schreibt keine steuerliche Beitragsobergrenze vor, allerdings sind nur 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze frei von Sozialabgaben. Um seine Verpflichtungen absichern zu lassen, kann der Arbeitgeber den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung in Betracht ziehen. Die Direktzusage unterliegt der Insolvenzsicherung über den PSV, wodurch die Ansprüche der Mitarbeitenden auch bei Insolvenz des Unternehmens geschützt sind.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz besteht seit 2018 mit der reinen Beitragszusage eine zusätzliche Möglichkeit. Diese Variante kommt zum Einsatz, wenn ein Tarifvertrag nach dem Sozialpartnermodell abgeschlossen wurde. Der Arbeitgeber sichert dabei nur die Zahlung der vereinbarten Beiträge an einen externen Träger zu. Er haftet nicht mehr bei Insolvenz und muss keine Mindestrente garantieren. Für Unternehmen bedeutet die reine Beitragszusage also ein geringeres finanzielles Risiko, während Beschäftigte dennoch betrieblich abgesichert werden.

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Per Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge zahlen
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, die eine zentrale Finanzierungsmethode der betrieblichen Altersvorsorge darstellt. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts nach § 1a BetrAVG steuer- und sozialabgabenfrei in einen Vertrag – beispielsweise in eine Lebensversicherung – eingezahlt. Innerhalb der festgelegten Freibeträge fließt das Gehalt steuerbegünstigt in die betriebliche Altersvorsorge: In der Regel gilt dabei, dass Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei und bis zu 8 Prozent steuerfrei sind. Diese Regelungen führen auch zu einer Verringerung der Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ist ein Tarifvertrag im Unternehmen gültig, regelt dieser oft Details zur Höhe und Verteilung der Beiträge, sodass tarifgebundene Vereinbarungen die konkrete Ausgestaltung bestimmen.
Niedrigere Nettobelastung
Da der umgewandelte Betrag nicht versteuert wird, sinkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen – wovon insbesondere pflichtversicherte Arbeitnehmer profitieren. Dadurch reduziert sich die monatliche Abgabenlast, da die Höhe ihrer Lohnsteuer sowie die Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung geringer ausfallen.
Verpflichtung zum Arbeitgeberzuschuss
Basierend auf dem Betriebsrentenstärkungsgesetz haben Arbeitnehmer seit 2019 einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Diese Regelung gilt seit 2022 auch für bestehende Verträge. Dieser Anspruch wird häufig in Tarifverträgen konkretisiert, sodass in vielen Fällen auch individuelle Beitragszusagen vereinbart werden können.
Auswirkungen auf die gesetzliche Rente
Da das Bruttogehalt durch die Entgeltumwandlung gemindert wird, fallen die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung etwas geringer aus. Dies kann den gesetzlichen Rentenanspruch leicht senken, gleichzeitig aber eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen.
Praxisbeispiel
Ein Beschäftigter (pflichtversichert, Bruttogehalt von 3.500 Euro pro Monat) wandelt jeden Monat 100 Euro um. Sein Nettogehalt sinkt dabei nur um 50 Euro, da seine Steuern und Sozialabgaben geringer ausfallen. Das gesparte Kapital stammt aus seinem Bruttogehalt und wird steuer- und sozialabgabenfrei angelegt. Da der Arbeitnehmer Rechtsanspruch auf einen Zuschuss von 15 Prozent hat, zahlt sein Unternehmen zusätzlich 15 Euro hinzu. So fließen insgesamt 115 Euro in die betriebliche Altersvorsorge. Auch Unternehmen profitieren, da sie durch die Entgeltumwandlung Lohnnebenkosten sparen.

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge geschützt?
Damit der Anspruch auf die betriebliche Zusatzrente nicht gefährdet wird – sei es durch einen Arbeitsplatzwechsel oder die Insolvenz des Arbeitgebers – gibt es gesetzliche Regelungen und Sicherungssysteme, die Betriebsrenten schützen.
Unverfallbarkeit der Betriebsrentenansprüche
Arbeitnehmer sollen ihre Betriebsrente nicht verlieren, auch wenn sie vor Renteneintritt aus dem Unternehmen ausscheiden.
- Seit 2018 sind Anwartschaften gesetzlich unverfallbar, wenn der Mitarbeiter bei Ausscheiden das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage mindestens drei Jahre bestanden hat.
- Bei einer Entgeltumwandlung sind die Ansprüche ab dem ersten Tag unverfallbar.
Schutz bei Insolvenz: Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)
Im Insolvenzfall des Arbeitgebers sichert der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) bestimmte Betriebsrenten ab:
- Gesichert: Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds – der PSV sorgt für die Auszahlung der zugesagten Betriebsrenten.
- Meist nicht gesichert: Direktversicherungen und die meisten Pensionskassen, da sie externe Träger sind.
- Zusätzliche Absicherung: Viele Unternehmen nutzen separate Versicherungsverträge, um Risiken bei Insolvenz zu minimieren.
Weitere Sicherungssysteme
- BaFin-Aufsicht: Pensionskassen, Pensionsfonds und Versicherer (z. B. bei Direktversicherungen) unterliegen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Protektor: Der Sicherungsfonds Protektor schützt Ansprüche aus einer Direktversicherung, falls eine Lebensversicherung insolvent wird.
Portabilität und Weiterführung
Je nach Durchführungsweg bestehen unterschiedliche Möglichkeiten für die Mitnahme oder Fortführung der Betriebsrente bei einem Arbeitgeberwechsel:
- Mitnahme möglich: Bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds kann die bestehende Betriebsrente bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen werden. Alternativ ist eine private Fortführung möglich, wobei der Arbeitnehmer die Beiträge eigenständig weiterzahlt.
- Vertragliche Weiterführung: Im Falle eines Arbeitgeberwechsels erlauben es einige Arbeitgeber, bestehende Betriebsrentenanwartschaften ohne neue Zusage fortzuführen.
- Ruhestellung: Falls keine Übertragung oder Weiterführung möglich ist, bleibt die erworbene Anwartschaft erhalten und wird im Rentenalter ausgezahlt.
- Nicht übertragbar: Direktzusagen und Unterstützungskassen bleiben an das Unternehmen gebunden. Bei einem Arbeitgeberwechsel können Arbeitnehmer die Betriebsrente nicht eigenständig weiterführen, behalten jedoch Anwartschaften, die später ausgezahlt werden.

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Welche Produkte der betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Riester-Förderung?
Bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge profitieren zusätzlich von der Riester-Förderung. Dadurch erhalten Arbeitnehmer staatliche Zulagen und Steuervorteile, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist, dass die Riester-Förderung nur für die Entgeltumwandlung gilt und an gesetzliche Vorgaben gebunden ist.
Welche Durchführungswege sind Riester-förderfähig?
Folgende Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge sind für die Riester-Förderung zugelassen:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Hingegen sind Unterstützungskassen und Direktzusagen nicht förderfähig, da sie nicht dem individuellen Vermögensaufbau der Arbeitnehmer dienen.
Voraussetzungen für die Riester-Förderung
Damit eine betriebliche Altersvorsorge die Riester-Förderung erhält, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Individuelle Zuordnung: Die Beiträge müssen eindeutig dem Arbeitnehmer zugeordnet sein und aus sozialversicherungspflichtigem Entgelt stammen.
- Lebenslange Rentenzahlung: Die Altersvorsorge muss eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan mit anschließender Verrentung des Restkapitals vorsehen. Einmalige Kapitalauszahlungen sind nur bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase möglich.
- Nachgelagerte Besteuerung: Die ausgezahlte Betriebsrente wird in der Rentenphase gemäß § 22 EStG vollständig versteuert.
Welche Vorteile bietet die Riester-Förderung?
- Grundzulage: Bis zu 175 Euro pro Jahr.
- Kinderzulage: 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder, 300 Euro für nach 2008 geborene Kinder.
- Steuervorteile: Beiträge sind bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzbar, wodurch das zu versteuernde Einkommen reduziert wird.
Dank der Riester-Förderung können Arbeitnehmer ihre Betriebsrente effizienter aufbauen und von staatlichen Zuschüssen profitieren. Besonders bei der Direktversicherung, Pensionskasse oder dem Pensionsfonds lohnt sich ein genauer Blick auf die individuellen Vorteile dieser Fördermöglichkeit.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge kann als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente verstanden werden, da sie Beschäftigten zusätzliche finanzielle Sicherheit im Alter verschafft. Gleichzeitig ist sie für Unternehmen ein wirksames Instrument, um Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu binden. Die betriebliche Altersvorsorge lässt sich über fünf gesetzlich definierte Wege durchführen, die sich unter anderem in der Finanzierung unterscheiden: Arbeitgeber können entweder zu einer alleinigen Finanzierung der Beiträge zusagen, sie teilweise oder vollständig der Entgeltumwandlung der Beschäftigten – also einer Umwandlung des Bruttolohns – überlassen oder einen kombinierten Ansatz wählen. Im Rahmen der Entgeltumwandlung profitieren Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen und geringeren Sozialabgaben. Ebenfalls kommt ihnen zugute, dass Arbeitgeber die Verpflichtung haben, einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent dazu leisten müssen. Zusätzlich ist die betriebliche Altersvorsorge durch gesetzliche Regelungen – etwa bei Insolvenz oder einem Arbeitgeberwechsel – weitgehend geschützt. In vielen Fällen wird die betriebliche Altersvorsorge über ein Versicherungsunternehmen abgesichert, sodass die Vorsorge auch bei einem Jobwechsel erhalten bleibt. Damit erweist sich die betriebliche Altersvorsorge als gleichermaßen sichere wie attraktive Lösung für beide Seiten.