In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Internetnutzung für die meisten Menschen fest im Alltag integriert. Obwohl die monatlichen Grundgebühren des Internetanschlusses in der Regel überschaubar sind, summieren sich die jährlichen Aufwendungen für den Internetzugang. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine Zulage zur Deckung dieser Kosten zu leisten – die steuerfreie Internetpauschale. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Informationen und bespricht, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber die Internetpauschale steuerfrei gewähren können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung: Arbeitgeber können Mitarbeitenden eine Internetpauschale steuerfrei von bis zu 50 Euro pro Monat zur Verfügung stellen.
- Durch die Steuerbefreiung bietet sich dieser Arbeitgeberzuschuss an, um das Nettogehalt der Mitarbeitenden zu optimieren.
- Mit einer Pauschalsteuer von 25 Prozent haben Arbeitgeber nur geringe Lohnkosten.
- Die Rechtsgrundlage für die steuerfreie Internetpauschale definiert der Gesetzgeber in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG sowie in der entsprechenden Lohnsteuerrichtlinie (R 40.2 Abs. 5).
Was ist die steuerfreie Internetpauschale?
Die steuerfreie Internetpauschale ist ein effektives Instrument zur Nettolohnoptimierung, mit dem Arbeitgeber die Internetkosten ihrer Mitarbeitenden übernehmen können. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro für die Internetnutzung erstatten – unabhängig davon, ob sie im Büro oder im Home-Office arbeiten. Auch die private oder betriebliche Nutzung des Internets spielt dabei keine Rolle.
Die Zulage deckt sowohl laufende Kosten wie Grundgebühren und Flatrates für den Internetzugang als auch einmalige Aufwendungen für die Einrichtung. Dazu zählen unter anderem Anschlussgebühren sowie die Kosten für das Modem und den Router. Auch die Übereignung von Zubehör kann in die Bezuschussung einfließen.
Ausgenommen von der Pauschalierung sind jedoch Telekommunikationsgeräte, die nicht für die Internetnutzung verwendet werden können. Mobiltelefonverträge sowie Kosten für Streaming-Dienste sind ebenfalls von der abgabenfreien Internetzulage ausgeschlossen.
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Wie wird der Internetzuschuss versteuert?
Der Arbeitgeber kann die Internetpauschale aus Vereinfachungsgründen mit 25 Prozent pauschal versteuern. Zusätzlich sind 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag sowie die Pauschale des Kirchenbeitrages zu berücksichtigen.
Für den Arbeitnehmer hingegen ist der Zuschuss vollständig abgabenfrei.
Voraussetzungen für die steuerfreie Internetpauschale
Die Regelungen zur Internetpauschale sind maßgeblich in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG sowie in R 40.2 Abs. 5 LStR definiert. Um die Internetpauschale steuerfrei gewähren zu können, sind allgemein folgende Bedingungen zu beachten:
- Der Internetzuschuss ist zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu leisten.
- Der Barzuschuss darf die tatsächlichen Internetkosten des Mitarbeiters nicht überschreiten.
- Der Internetvertrag muss auf den Namen des Mitarbeiters laufen.
- Bei gemeinsamer Nutzung des Anschlusses erhält der Mitarbeiter nur den Anteil seiner Kosten erstattet.
- Der Zuschuss wird nicht auf die Werbungskosten angerechnet.
- Zuschüsse bis 50 Euro pro Monat erfordern eine schriftliche Bestätigung oder Nachweise wie Rechnungen und Vertragsdokumente, die im Lohnkonto abgelegt werden müssen.
- Bei Zuschüssen von über 50 Euro pro Monat sind Nachweise für 3 Monate erforderlich, um einen Durchschnittsbetrag für die Pauschalversteuerung zu ermitteln.
Alles zum Sachbezug
Die steuerfreie Internetpauschale ist nur einer von vielen Sachbezügen, mit denen Du das Einkommen Deiner Mitarbeitenden optimieren kannst. Unser ausführlicher Artikel stellt Dir sämtliche relevanten Informationen zu Sachzuwendungen, Freigrenzen und deren Einsatz zur Lohnoptimierung zur Verfügung.
Internetpauschale steuerfrei: Lohnkosten in einer Beispielrechnung
Anstelle einer klassischen Lohnerhöhung zahlt der Arbeitgeber seinem Mitarbeitenden die maximale Internetpauschale von 50 Euro pro Monat aus. Für den Arbeitnehmer ergibt das über ein Kalenderjahr hinweg 600 Euro zusätzliches Nettoeinkommen für den Mitarbeitenden.
Der Arbeitgeber stellt die Zulage zusätzlich zum Arbeitslohn seines Mitarbeitenden bereit. Da er sich auch sonst an alle rechtlichen Vorschriften hält, darf er die Zulage über den Pauschbetrag besteuern. So verteilen sich die Kosten für den Arbeitgeber wie folgt:
Lohnsteuer (25 %) | 12,50 € |
Soli-Zuschlag (5,5 %) | 0,69 € |
Kirchensteuer (9 %) | 1,13 € |
Gesamtkosten | 14,32 € |
Internetpauschale steuerfrei: Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte
Vorteile für Arbeitgeber
Die Berechnung zeigt, wie gering die Kosten für den Arbeitgeber ausfallen. Durch den festen Pauschalbetrag profitieren Arbeitgeber also von reduzierten Lohnkosten und einem geringeren Verwaltungsaufwand. Dies stellt einen klaren Vorteil gegenüber der regulären Lohnerhöhung dar – und bietet zudem die Möglichkeit, mit diesem attraktiven Benefit bei den Mitarbeitenden zu punkten.
Vorteile für Arbeitnehmer
Für Mitarbeitende bedeutet die Internetzulage eine spürbare Erhöhung ihres Nettoeinkommens. Während ein erhöhtes Bruttogehalt mit höheren Abgaben einhergehen würde, erhalten Arbeitnehmer durch den Internetzuschuss innerhalb eines Jahres eine zusätzliche Nettosumme von 600 Euro.
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Fazit
Arbeitgeber können die Internetpauschale steuerfrei auszahlen, sofern sie zusätzlich zum Gehalt gewährt wird und den monatlichen Freibetrag von 50 Euro nicht überschreitet. Die Zulage kann sowohl laufende Internetkosten wie die Gebühren für den Internetzugang als auch einmalige entstehende Kosten abdecken, wie etwa für den Internetanschluss. Diese Zusatzleistung stellt eine attraktive Alternative zur klassischen Erhöhung des Bruttogehalts dar, da die Übernahme der Kosten für die Internetnutzung sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungsfrei ist. Gleichzeitig profitieren Arbeitgeber von der Pauschalversteuerung: Sie hält die Lohnkosten gering, da keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, und reduziert den administrativen Aufwand. Der Internetzuschuss bietet somit sowohl für Mitarbeitende als auch für Unternehmen klare Vorteile.