Unser Kundenservice ist am 16.02. den gesamten Tag telefonisch nicht erreichbar, bitte hier kontaktieren.

Diskriminierungsverbot

Eldo Hell
Belonio Benefit-Experte
Eine Gruppe von Mitarbeitern zeigt im Zuge des Diskriminierungsverbots die Diversität des Unternehmens
Inhalt
Alle Neuigkeiten rund um HR & Benefits - Jetzt Newsletter abonnieren!

Das Diskriminierungsverbot oder auch Benachteiligungsverbot untersagt die ungleiche Behandlung von Menschen wegen individueller Merkmale, falls daraus eine Benachteiligung, Diskriminierung oder Herabwürdigung entsteht. Ausnahmen gelten lediglich, wenn es eine ausreichende Begründung gibt. Dies ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgelegt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Diskriminierungsverbot untersagt die Benachteiligung von Menschen aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
  • Betroffene können Ansprüche geltend machen und erhalten Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Die Merkmale im Diskriminierungsverbot

Das AGG legt nach den europäischen Vorgaben fest, dass Menschen wegen verschiedener Merkmale nicht benachteiligt werden dürfen. Benachteiligung und Ungleichbehandlung ist per Gesetz aufgrund

Wie können wir dir helfen?

Mit unserem Chatbot jetzt schnell die passende Lösung finden.

  • der ethnischen Herkunft
  • der Rasse
  • des Geschlechts
  • der Religion
  • der Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters
  • der sexuellen Identität

verboten. Diese Merkmale müssen also bei bestimmten Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, andernfalls machen sich die Zuwiderhandelnden strafbar.

In diesen Bereichen gilt das Diskriminierungsverbot

Der Gesetzgeber ist nicht imstande, das Verbot der Diskriminierung auch im Privatbereich durchzusetzen – ein solches Gesetz würde zu tief in die privaten Rechte eingreifen. Das AGG nach den europäischen Vorgaben gilt daher im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften. Im Arbeitsleben darf gemäß Gleichbehandlungsgesetz niemand wegen Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden, was die folgenden Punkte betrifft:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind in all diesen Fällen zur Gleichbehandlung aller Betroffener verpflichtet.

Auch bei den sogenannten Alltagsgeschäften gilt das Verbot der Ungleichbehandlung. Menschen müssen unabhängig von ihren Merkmalen öffentliche Nahverkehrsmittel benutzen, einen Club besuchen, eine Wohnung mieten und bei einer Bank ein Konto eröffnen können. Das bedeutet, dass in keiner dieser Situationen eine Ablehnung aufgrund eines der genannten persönlichen Merkmale, beispielsweise des Geschlechts, Alters oder der sexuellen Orientierung, stattfinden darf.

So lässt sich das Diskriminierungsverbot umsetzen

Im Alltag ist es manchmal schwer nachzuweisen, dass Diskriminierungen vorliegen – etwa an der Clubtür. Hier kann der zuständige Türsteher oder die Türsteherin einen anderen Grund für die Verweigerung des Zutrittsrechts nennen, sodass Aussage gegen Aussage steht. Im Arbeitskontext, wo die Diskriminierung meist schwerer wiegt, können Betroffene von Diskriminierungen Ansprüche auf Schadenersatz vor Gericht geltend machen und erreichen, dass die beklagte Person die Diskriminierung künftig zu unterlassen hat.

Wer unsicher ist, ob es sich in einem besonderen Fall um Diskriminierung handelt, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Hier gibt es eine kostenlose Erstberatung über mögliche Ansprüche im jeweiligen Fall sowie Tipps, wohin sich Betroffene für eine weitergehende Beratung wenden können.

Unternehmerinnen und Unternehmer können sich ebenfalls an die Antidiskriminierungsstelle wenden, wenn sie unsicher sind, ob sie das AGG und die Gleichbehandlung richtig umsetzen und ob ihre Belegschaft alle Punkte des Gesetzes korrekt verstanden hat. Sie erhalten hier Infomaterialien wie Videos, Leitfäden und Studien, mithilfe derer sie sich selbst überprüfen und ihre Mitarbeitenden für das Thema Diskriminierung sensibilisieren können.

auf der suche nach steuervorteilen

Welcher Benefit passt zu mir?

Jetzt den passenden Benefit über unseren Benefitfinder entdecken.

Das Diskriminierungsverbot erfordert manchmal aktives Vorgehen

Es ist nicht nur Diskriminierung, wenn jemand wegen eines der genannten Merkmale eine Wohnung oder einen Job nicht bekommt: In diesen Fällen kommt die Diskriminierung allein durch Unterlassung zustande und ist mit einer Zusage behoben. Im Falle einer Behinderung aber kann es auch sein, dass jemand aktiv werden muss, um die Diskriminierung abzuschaffen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Person mit Behinderung von etwas ausgeschlossen ist, weil der Zugang nicht barrierefrei ist.

Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
Mehr aus dem Glossar

Noch mehr HR-Wissen

15.04.2026

|

Isabel Dautel
Steuerfreie Zuschläge: So profitieren Arbeitnehmer von zusätzlichen Einnahmen
Weiterlesen
15.04.2026

|

Eldo Hell
Sachzuwendungen 2026: Aktuelle Regelungen und Best Practices für Unternehmen
Weiterlesen
15.04.2026

|

Vivian Elbers
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse: Mitarbeitermotivation steigern und Personalkosten optimieren
Weiterlesen
15.04.2026

|

Eldo Hell
Sachbezugswerte 2026 – Das müssen Sie wissen
Weiterlesen
15.04.2026

|

Eldo Hell
Steuerfreier Sachbezug: Alle Infos zur Freigrenze und wie Sie Sachzuwendungen richtig einsetzen
Weiterlesen
15.04.2026

|

Isabel Dautel
Einmalprämie: Effiziente Motivationsstrategie für Unternehmen
Weiterlesen
15.04.2026

|

Isabel Dautel
Sonderbonus: Ein Anreiz für Mitarbeiterbindung und Leistung
Weiterlesen
15.04.2026

|

Isabel Dautel
Jährliche Sonderzahlung: Ihr Schlüssel zu finanzieller Entlastung und Motivation
Weiterlesen
15.04.2026

|

Isabel Dautel
14 Monatsgehälter: Die wertvolle Ergänzung zu Deinem Einkommen
Weiterlesen