Von einem Personalabbau (englisch: staff reduction) spricht man, wenn ein Unternehmen sich von einer größeren Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichzeitig trennt. Wie groß diese Zahl ausfällt, um einen Personalabbau darzustellen, hängt von der Unternehmensgröße ab. Außerdem ist von einem Personalabbau die Rede, wenn eine komplette Abteilung oder ein ganzes Team von den Entlassungen betroffen ist.
Gründe für einen Personalabbau
Es gibt mehrere verschiedene Gründe oder Voraussetzungen für einen Personalabbau:
- eine schwerwiegende finanzielle Krise, ausgelöst durch zu wenige Aufträge, Einbrüche des Umsatzes, unerwartete Kosten oder eine unzureichende Finanzplanung
- Strategiewechsel, mit denen das Unternehmen auf den Markt reagiert
- Betriebsübernahmen oder Fusionen zweier Betriebe beziehungsweise zweier Abteilungen – hier entsteht in den meisten Fällen ein Personalüberschuss
- Standortschließungen – entweder, weil der Teil des Unternehmens ins Ausland verlagert wird oder weil er sich nicht mehr rentiert hat
Insgesamt ist der Personalabbau allerdings das letzte Mittel. Die meisten Unternehmen versuchen im Vorfeld, mit verschiedenen Maßnahmen die Zahl der Entlassungen für Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten.
Statt Kündigung: Alternativen für den Personalabbau
Der Abbau von Personal lässt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in keinem guten Licht dastehen. Wer wegen Personalabbaus in den Schlagzeilen war, wird zukünftig eher Probleme haben, Fachkräfte zu bekommen. Daher versuchen Unternehmen, möglichst wenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Kündigung zu schicken. Es gibt andere Wege, die Belegschaft zu reduzieren, etwa:
- Natürliche Fluktuation – frei werdende Stellen werden nicht neu besetzt.
- Angebote für Altersteilzeit für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Angebote für den Frühruhestand, oft verbunden mit einer Abfindung.
- Redeployment, also das Besetzen von Stellen in anderen Unternehmensbereichen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Bereichen, in denen der Stellenabbau nötig wird. Besonders leicht gelingt dies in Unternehmen, die Job Rotation praktiziert haben – Umschulungen werden aber in den meisten Fällen nötig.
- Personalabbau bei Zeitarbeitskräften oder denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zeitlich befristete Verträge haben.
- Angebot von Teilzeitarbeit.
Werden dennoch Entlassungen nötig, müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einiges beachten. Die Kündigung muss aus betrieblichen Gründen unumgänglich notwendig sein und der konkrete Arbeitsplatz der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters muss wegfallen.
Personalabbau: Situation für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen transparent behandeln
Laut § 17 des Kündigungsschutzgesetzes sind Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet, den Betriebsrat über den anstehenden Abbau von Personal (Staff) zu informieren. Sie müssen die Gründe für den Schritt erklären, die Anzahl der Betroffenen des Personalabbaus nennen und genau angeben, welche Abteilungen beziehungsweise Berufsgruppen die Kündigung erhalten werden. Der Betriebsrat unterstützt das Management dabei, andere Wege zu suchen und schließlich die Betroffenen über ihren verbleibenden Tagen zu informieren.
Auch in Unternehmen ohne Betriebsrat ist es wichtig, die Situation frühzeitig und offen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erklären. Es sollte einen konkreten Plan samt Zeitrahmen geben, wann welche Stellen abgebaut werden müssen. Falls die Möglichkeit besteht, sollten diejenigen aus der Belegschaft, die ihren Job verlieren, eine Abfindung erhalten.
Unternehmen, die ihren unfreiwillig scheidenden Angestellten etwas Gutes tun möchten, können sie bei der Jobsuche unterstützen: Sie etwa anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern empfehlen, ihnen exzellente Zeugnisse schreiben, sie an ihren Netzwerken teilhaben lassen und Kontakte herstellen. Es ist auch für alle Beteiligten hilfreich, wenn die Angestellten mit ihren Fragen und Zukunftsängsten eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner im Unternehmen haben.