Der Tarifvertrag gilt als bindende Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und Unternehmen und der
Gewerkschaft beziehungsweise dem Arbeitgeberverband. Innerhalb dieser Verträge werden unterschiedliche Aspekte geregelt. Dazu gehören beispielsweise neben dem Lohn der Beschäftigten auch deren
Urlaubsanspruch, die Arbeitszeit und
Arbeitsbedingungen.
Was genau regelt ein Tarifvertrag?
Tarifverträge sind sehr komplexe Verträge, die auf die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingehen und zwischen diesen Parteien abgeschlossen werden. Deshalb gibt es viele Fragen, die rund um die Arbeitsbedingungen zwischen den Gewerkschaften, den Unternehmen und somit den Tarifvertragsparteien geregelt werden müssen.
Dazu gehören aus Sicht beider Tarifvertragsparteien unter anderem:
- Gehalt und Lohn
- Wochenarbeitszeit
- Höchstdauer tägliche Arbeitszeit
- Eingruppierung der Arbeitnehmer
- Entgelthöhe je Eingruppierung
- Zuschläge und Bezahlung bei Überstunden
- Regeln bei Kurzarbeit
- Urlaubsdauer
- Entgeltfortzahlungen bei Krankheit
Die Regelungen des Tarifvertrags sind immer auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Er wird nach Ablauf der Frist neu verhandelt. Nicht selten kommt es dabei zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien, sodass Streiks drohen. Diese gehen in der Regel vom Arbeitgeberverband oder von den Gewerkschaften aus – zu den bekanntesten zählen die IG Metall und ver.di.
Wann gilt der Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag gilt dann, wenn der Arbeitgeber und auch der Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Wenn das nicht der Fall ist, gilt auch nicht der Tarifvertrag und der Arbeitgeber kann eigene Festlegungen losgelöst eines Tarifvertrages treffen.
Neben dem klassischen gibt es weitere spezielle Tarifverträge. Dazu gehören beispielsweise der Flächentarifvertrag, der Haustarifvertrag oder ein Tarifvertrag, der ausschließlich mit dem Arbeitgeber alleine geschlossen wird. Es ist nicht notwendig, dass der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber im Vertrag inkludiert sind.
Welche Vorteile haben Tarifverträge?
Der größte Vorteil eines Tarifvertrages liegt darin, dass die ausgehandelten Regeln für alle Mitglieder zwingend gelten. Jeder Beschäftigte hat somit Anspruch auf die Modalitäten, die der Tarifvertrag regelt. Er ist nicht gezwungen, mit seinem Arbeitgeber einzeln einen Vertrag auszuhandeln, der sich auf seinen Dienst bezieht und Regelungen formuliert, die in den
Arbeitsvertrag einfließen müssen. Es kann ein klassischer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden, der durch den von der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifvertrag automatisch ergänzt wird.
Das Günstigkeitsprinzip greift
Mitunter sind Regelungen, die im Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag getroffen wurden, voneinander abweichend. Hier steht das Gesetz immer auf der Seite des Arbeitnehmers und das
Günstigkeitsprinzip greift. Der Arbeitnehmer profitiert in dem Fall immer von der für ihn günstigsten Regelung.
Ist diese innerhalb des Tarifvertrags inkludiert, dann gilt die Regelung aus diesem. Bringt der Arbeitsvertrag im Dienst mehr Vorteile in einem oder in mehreren Bereichen, dann gilt der Arbeitsvertrag.
Ein oft herangezogenes Beispiel ist der Urlaubsanspruch. Auch die Eingruppierung und die Entgelthöhe weichen nicht selten in den beiden Verträgen voneinander ab. Für den Arbeitnehmer ist das nicht relevant, da er immer von der aus seiner Sicht besseren Vereinbarung profitiert.