Arbeitnehmerüberlassung
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Arbeitnehmerüberlassung

Andere Begriffe für die Arbeitnehmerüberlassung sind Leiharbeit und Zeitarbeit. Es handelt sich um einen Vorgang, bei dem in den meisten Fällen ein Personaldienstleister eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum und gegen Bezahlung an ein anderes Unternehmen ausleiht. Dadurch wird der Dienstleister zum Verleiher, das Unternehmen zum Entleiher und die betroffene Arbeitskraft zur Leiharbeitnehmerin beziehungsweise zum Leiharbeiter.

Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung

Die Verleiher müssen die Erlaubnis dafür beantragen, Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter anderen Unternehmen überlassen zu dürfen. Der Antrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Die drei Agenturen, die sich die Zuständigkeit teilen und Erlaubnis erteilen, liegen in

  • Düsseldorf
  • Kiel
  • Nürnberg

Der Antrag ist kostenpflichtig, die Gebühren liegen für eine unbefristete Erlaubnis für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen bei 2.500 Euro und für eine befristete bei 1.000 Euro.

Hier ist die Arbeitnehmerüberlassung geregelt

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) werden gesetzlich die Bedingungen für die Überlassung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern geregelt. Es besagt, dass

  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 Monate am Stück an ein und dasselbe Unternehmen ausgeliehen werden dürfen (Ausnahmen können im Tarifvertrag geregelt sein)
  • das ausleihende Unternehmen, indem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind, nicht weiter verleihen darf
  • nach neun Monaten in einem Unternehmen für die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter Equal Pay gilt, sie also das gleiche Gehalt beziehen wie die im Unternehmen fest angestellten Kolleginnen und Kollegen
  • ohne Tarifvertrag im Unternehmen diese Gleichstellungspflicht mit Aufnahme der Tätigkeit bereits ab dem ersten Tag gilt
  • die Überlassung im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag deutlich gekennzeichnet werden muss
  • die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Überlassung an einen Dritten informiert werden müssen
  • Lohnuntergrenzen und Mindestlohn als Voraussetzungen beachtet werden müssen
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub zu leisten ist

Das AÜG ist vornehmlich dazu da, die Rechte der Leiharbeiterin beziehungsweise des Leiharbeiters und ihrer jeweiligen Tätigkeit während der Arbeitnehmerüberlassung zu schützen.

Darum kann Arbeitnehmerüberlassung sinnvoll sein

Die Überlassung einer Leiharbeitnehmerin oder eines Leiharbeitnehmers kann sowohl für die Personaldienstleister als auch für die Entleiherinnen und Entleiher und für die Arbeitnehmenden Vorteile mit sich bringen.

Verleiher

Die Personaldienstleister haben den Vorteil, dass die Entleiher ihnen Geld zahlen, um die Arbeitskräfte für die Leiharbeit ausleihen zu dürfen.

Entleiher

Für Unternehmen können Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter sich in mehrerlei Hinsicht lohnen:

  • Bei besonders starker Auftragslage können sie vorübergehend zusätzliche Kräfte einstellen, die sie nach Beendigung des Projekts nicht weiterhin beschäftigen müssen.
  • Unternehmen zahlen keine Sozialversicherungen für die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, das machen die Verleiher.
  • Im Rahmen des Fachkräftemangels können vakante Stellen vorübergehend besetzt werden, bis sich die geeignete Person für eine Festanstellung findet.

Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht also das bessere Überstehen von Engpässen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zeitarbeit wird weniger gut bezahlt als ein Arbeitsverhältnis direkt in einem Unternehmen und bietet weniger Sicherheit. Dennoch gibt es verschiedene Vorteile auch für die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen:

  • Sie sammeln verschiedene praktische Erfahrungen im Arbeitsverhältnis.
  • Sie knüpfen ein engmaschiges Netzwerk in ihrer Branche.
  • Nach einer längeren Phase der Arbeitslosigkeit kann der Wiedereinstieg mit einer Tätigkeit über die Zeitarbeit gelingen.

Zudem übernimmt der Personaldienstleister die Suche nach geeigneten Unternehmen, denen er die Arbeitnehmenden überlassen kann. Entsprechend müssen diese keine Bewerbungen verfassen, ehe sie leihweise in ein Unternehmen gehen.

Arbeitnehmerüberlassung macht Unternehmen flexibel

Auf einem Markt, der sich schnell ändern kann, ist die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Möglichkeit, flexibel auf neue Gegebenheiten zu reagieren. Kurzfristige Arbeitsverhältnisse sorgen dazu, dass Aufträge schnell abgearbeitet werden und dass Stellen nicht zu lange vakant sind. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt in Verbindung mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) alle Rahmenbedingungen für Entleiher, Verleiher, Arbeitnehmer & Co. klar und verständlich.

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Jan Eldo
Jan Eldo versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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