Wie er geregelt wird, welche Vor- und Nachteile er bietet und welche gängigen Modelle es gibt, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Investivlohn ist ein Bestandteil des Arbeitsentgelts, der nicht bar ausgezahlt, sondern direkt in unternehmenseigene Fonds oder Firmenteile angelegt wird, wodurch der Arbeitnehmer am Produktivvermögen beteiligt wird.
- Er wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell geregelt und ist umstritten, insbesondere hinsichtlich Mitbestimmungsrechten oder Haftungsfragen des Arbeitnehmers als Anteilseigner.
- Befürworter sehen Vorteile in der gerechteren Verteilung von Gewinnen, der Stärkung der Mitarbeiterbindung und der Möglichkeit zur Altersvorsorge, während sich aus unklaren Regelungen bei Insolvenz oder Wertverlust potenziell Nachteile ergeben.
Wie wird der Investivlohn geregelt?
Wie das klassische Arbeitsentgelt unterliegt der Investivlohn einer Regelung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber oder die Politik halten sich dabei im Hintergrund. Lediglich die Besteuerung und die Absicherung im Falle einer Insolvenz werden von rechtlicher Seite geregelt.
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Das Investivlohn-Konzept wird aktiv diskutiert. Unter anderem steht immer wieder die Frage im Raum, ob der Mitarbeiter durch seine Beteiligung am Produktivvermögen auch ein Mitbestimmungsrecht erhält. Dieser Fall tritt beim Kauf klassischer Aktien ein.
Ebenso wird diskutiert, ob bei offenen Handelsgesellschaften die Arbeitnehmer als Anteilseigner durch den Investivlohn und das Kapital eine persönliche Haftung tragen. Diese Haftung ist selbstverständlich für einen einfachen Arbeiter oder Angestellten nicht haltbar.
Aufgrund dieser Kontroversen ist der Investivlohn umstritten. Er stellt einerseits wie Aktien eine sinnvolle Anlageoption (als Mitarbeiterbeteiligung oder Kapitalbeteiligung) dar, auf der anderen Seite wirft er viele offene Fragen auf, die im Falle des Falles zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen können.
Die Vorteile des Investivlohns
Befürworter dieser Mitarbeiterbeteiligung sind der Überzeugung, dass dadurch eine bessere Verteilungsgerechtigkeit stattfindet. Der Arbeitnehmer erhält unabhängig vom Tarifabschluss oder der persönlichen Lohnentwicklung über Anteile neben dem Lohn eine zusätzliche Beteiligung am Gewinn des Unternehmens. Erfolgt das beispielsweise in Form von Unternehmensaktien, entsteht zusätzlich ein Stimmrecht und eine Einflussnahme, die sich auf unternehmerische Entscheidungen auswirkt.
Selbst aus Arbeitgebersicht hat der Investivlohn Vorteile. Der Angestellte ist mit dem Unternehmen enger verbunden, zeigt deutliches Interesse an der Entwicklung des Unternehmens und wird dadurch auch seine Leistungsbereitschaft steigern.
Zudem ist es für den Angestellten möglich, mit dem Investivlohns in die Altersvorsorge zu investieren.
Die Nachteile des Investivlohns
Nachteilig wird oftmals angeführt, dass es keine konkreten Regelungen im Falle einer Insolvenz oder in wirtschaftlich schlechten Zeiten gibt. Da Mitarbeitern durch den Investivlohn eine Beteiligung an der positiven Entwicklung des Unternehmens gewährt wird, wird bei einer schlechten Unternehmenslage auch die Wertigkeit der Beteiligung herabgesetzt.
Das hätte zur Folge, dass auch die Vermögensbildung zur Altersvorsorge schrumpft und der Arbeitnehmer so zu Verlusten kommt, die eigentlich nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen.
Hier gilt es, vom Gesetzgeber konkrete Regelungen auf den Weg zu bringen, um diese negativen Auswirkungen klar zu definieren und für die Belegschaft zu regulieren.
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Was sind die gängigsten Modelle des Investivlohns?
In Deutschland wird hauptsächlich in Belegschaftsaktien investiert. Etwa 10% der Arbeitnehmer sind direkt am Unternehmen beteiligt. In anderen Ländern, beispielsweise den USA, sind es deutlich mehr, in Frankreich etwa 40%.
Die Zahlen lassen den eindeutigen Schluss zu, dass das Thema Investivlohn in Deutschland noch Potenzial hat.