Ob Weihnachtsgeld, Boni oder Inflationsausgleich – Sonderzahlungen gibt es in vielen Formen. In diesem Artikel erfährst du alles über zusätzliche Leistungen zum Gehalt und welche Ansprüche dir zustehen.
Was sind Sonderzahlungen?
Sonderzahlungen sind zusätzliche finanzielle Leistungen, die über das reguläre Gehalt hinausgehen und als Anerkennung für besondere Leistungen oder Anlässe sowie Betriebstreue vom Arbeitgeber gewährt werden. Sie ergänzen das Monatsgehalt und dienen entweder als Prämie für bisherige geleistete Arbeit oder als Motivation für die Zukunft. Die Zahlungen können in Form von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder anderen Boni erfolgen. Sonderzahlungen sind oft im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt. Sie dienen zudem als Anreize für Mitarbeiter, Betriebstreue, Motivation und Anerkennung für die Arbeitsleistung.
Welche Arten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Sonderzahlungen, die im Betrieb üblich sein können.
Art der Sonderzahlung | Beschreibung |
Weihnachtsgeld | zusätzliche Zahlung, wird oft im Dezember ausgezahlt |
Gratifikation | zusätzliche Zahlung zur Anerkennung für besondere Leistung |
Inflationsausgleichsprämie | Zahlung zur Kompensation von Inflationseffekten |
Sonderzuwendung | Zahlung bei besonderen Anlässen |
Überstundenvergütung | zusätzliche Bezahlung für geleistete Überstunden |
Jahressonderzahlung | einmalige jährliche Zahlung für erbrachte Leistung |
Wer hat Anspruch auf einmalige Zahlungen?
Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Extraleistung, da es eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist. Der Anspruch kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder der Betriebsvereinbarung ergeben. Dort werden auch die Höhe und die Auszahlungsbedingungen festgelegt. Generell haben also Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsvergütung, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Optionale Zahlungen können vom Arbeitgeber durch betriebliche Übungen in einen festen Anspruch umgewandelt werden, was in der Regel nach dreimaliger Zahlung in Folge der Fall wäre. Durch das Gleichbehandlungsgesetz wird sichergestellt, dass niemand von der Zahlung ausgeschlossen wird. Vollzeitbeschäftigte, Minijobber:innen und Auszubildende können also gleichermaßen anspruchsberechtigt sein. Auch Beamte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch. Viele Bonuszahlungen sind an bestimmte Stichtage gebunden, weshalb die Stichtagsregelungen beachtet werden sollten. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sollte immer beachtet werden, um Diskriminierung zu vermeiden.
Wie werden Sonderzahlungen versteuert?
Normalerweise sind Sonderzahlungen steuerpflichtig. Betrachtet werden sie als „sonstige Bezüge“, die gleichmäßig über das Jahr verteilt werden. Dazu sind die Zahlungen sozialversicherungspflichtig. Trotzdem kann die Steuerpflicht umgangen werden. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn Arbeitgeber die Kinderbetreuung der Mitarbeiter bezuschussen oder wenn sie der betrieblichen Gesundheitsvorsorge dienen. Letzteres ist jedoch nur bis zu einer Höhe von 600 Euro steuerfrei. Einmalzahlungen können unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob sie Teil des Grundgehalts oder als separate Zahlung betrachtet werden.
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Sind Änderungen oder Kürzungen möglich?
Reduzierungen oder Änderungen der tariflichen Einmalzahlung können vom Arbeitgeber nur im Tarifvertrag vorgenommen werden. Das gilt auch für die Betriebsvereinbarungen. Bei beiden Dokumenten muss ausdrücklich stehen, dass Änderungen vorgenommen werden dürfen. Ist das nicht der Fall, müssen neue Verträge aufgesetzt werden, um Reduzierungen oder Änderungen vorzunehmen. Bei einer betrieblichen Übung sind Änderungen nur durch einvernehmliche Regelungen oder Änderungskündigungen möglich. Änderungen sind bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt leichter möglich, wenn die Erklärung die Leistung klar und eindeutig bezeichnet. Problematisch können Formulierungen werden, die keine eindeutige Festlegung darstellen.
Sonderzahlung und Kündigung
Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich oft die Frage, ob offene Zusatzleistungen ausbezahlt werden. In der Regel hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die anteilige Auszahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld, sofern entsprechende Fristen eingehalten wurden. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch vor dem Jahresende ausscheidet, hat er möglicherweise keinen Anspruch auf Sondervergütung. In einigen Fällen kann dann eine Rückzahlungsklausel im Vertrag festgelegt sein, die selbst nach der Kündigung eine Zahlung vorsieht. Es ist zu klären, ob die Zahlung im Rahmen der Abfindung oder als Teil des letzten Monatsgehalts erfolgt.
Können Sonderzahlungen zurückgefordert werden?
Unter bestimmten Umständen können Sonderzahlungen zurückgefordert werden. Dies kann der Fall sein, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder wenn eine Stichtagsklausel im Vertrag festgelegt ist. Belohnungen wie zum Beispiel ein Leistungsbonus dürfen meistens vom Arbeitnehmer behalten werden. Die Rückzahlungsklausel und der Widerrufsvorbehalt in den Verträgen könnten hier also relevant werden.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt
Ist die Sonderzahlung vertraglich vereinbart, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Zahlung zu leisten. Dies gilt besonders für individuell erbrachte Leistungen. Jedoch gibt es Ausnahmen, die sich durch bestimmte Regelungen ergeben. Optionale Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind eher schwer durchzusetzen. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Zeitraum, Höhe und Bedingungen von Zusatzleistungen immer genau festgelegt werden.
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Fazit
Abschließend kann man sagen, dass Sonderzahlungen die Mitarbeitermotivation sowie die Bindung zum Unternehmen erhöhen. Die Zahlung kann aus verschiedenen Anlässen ausgezahlt werden. Bis zu einer bestimmten Grenze können diese sogar steuerfrei erfolgen.