Entleiher sind Unternehmen, die für einen begrenzten Zeitraum die Dienstleistungen von einem Verleiher, beispielsweise von Personaldienstleistern oder Zeitarbeitsfirmen, in Anspruch nehmen. Dieses Modell ist besonders hilfreich, wenn kurzfristig zusätzliche Unterstützung benötigt wird. Der Leiharbeitnehmer bleibt rechtlich gesehen bei dem Verleiher angestellt, arbeitet jedoch bei dem Entleiher und folgt dort den fachlichen Anweisungen. Für viele Unternehmen ist diese Arbeitnehmerüberlassung eine flexible Möglichkeit, Personalausfälle zu überbrücken oder bei großen Projekten Unterstützung zu erhalten. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (kurz AÜG) sorgt dafür, dass klare Regeln gelten und die Interessen aller Beteiligten geschützt werden kann. So entsteht ein geregeltes Arbeitsverhältnis mit festen Verantwortlichkeiten. Wichtig ist außerdem das der Einsatz eines Entleihers transparent erfolgt und gesetzliche Vorgaben jederzeit eingehalten werden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Entleiher sind Unternehmen, die temporär Fachkräfte von Personaldienstleistern zur flexiblen Bewältigung von Bedarfsspitzen oder zur Projektarbeit engagieren.
- Dies ermöglicht ressourcenschonende Personaleinsätze, wobei der Entleiher während der Überlassung Weisungsbefugnis hat und zur Gleichbehandlung verpflichtet ist.
- Die sorgfältige Auswahl gesetzeskonformer Verleiher ist essenziell, da bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung direkte Arbeitsverhältnisse und finanzielle Nachforderungen drohen können.
Vorteile des Entleihers
Es gibt verschiedene Gründe, warum Unternehmen sich dazu entschließen können, Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen zu engagieren:
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- viele oder große Aufträge, die mit der eigenen Belegschaft nicht in der vereinbarten Zeit erledigt werden können
- Projekte, für die bestimmte Fähigkeiten benötigt werden, die aber später im Unternehmen überflüssig sein werden
- Überbrückung, während Fachkräfte für eine Festanstellung gesucht werden
- Ersatz bei Krankheit von Mitarbeitenden
Wann immer also vorübergehend ein Engpass in der Belegschaft besteht, ist Leiharbeit eine gute Option. Vorteilhaft für die Entleiher ist, dass sie sich nicht selbst auf die Suche nach adäquaten Fachkräften machen müssen. Zeitarbeitsfirmen wählen sie aus ihrem Pool an Mitarbeitenden aus und schicken sie in das Unternehmen. Sie kümmern sich zudem auch um Lohn und Bezahlung, was die Buchhaltung für das entleihende Unternehmen einfacher macht.
Arbeitnehmerüberlassung: AÜG als wichtiges Gesetz
Entleiher sollten sich das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genau anschauen, ehe sie sich für die Inanspruchnahme von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern entscheiden. Dies regelt die Höchstdauer der Überlassung der Arbeitnehmer und schützt diese vor Benachteiligung gegenüber den Festangestellten. Für Entleiher ist das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung vor allem auch deshalb wichtig, weil es sie dazu verpflichtet, die Anbieter der Zeitarbeit genau zu betrachten. Falls diese rechtswidrig handeln, treffen die Konsequenzen nämlich auch die entleihenden Unternehmen. Alle relevanten rechtlichen Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung und den Rechten von Leiharbeitnehmern und -arbeitnehmerinnen sind in diesem Gesetz geregelt.
Rechte und Pflichten für Entleiher
Wenn ein Entleiher einen Leiharbeitnehmer oder eine Leiharbeitnehmerin beschäftigt, bezahlt er dafür eine vereinbarte Summe an den Verleiher. Dieser wiederum bezahlt das Gehalt und die Sozialversicherungen für den Leiharbeitnehmer oder die -arbeitnehmerin. Das Arbeitsverhältnis ist also aufgeteilt. Der verliehene Arbeitnehmer erbringt seine Leistung für den Entleiher, aber sein Arbeitsvertrag besteht mit dem Verleiher, von dem er auch für seine Tätigkeit und Pflichten im Arbeitsverhältnis bezahlt wird.
Entleiher haben für die Zeit der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber des Leiharbeitnehmers die Weisungsbefugnis. Im Gegenzug stellen sie den Arbeitsplatz zur Verfügung, gliedern die Zeitarbeitenden in ihren Betrieb ein und folgen dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Letzteres bezieht sich auf
- die Arbeitsbedingungen
- die Arbeitszeiten
- das Entgelt
Es ist also die Pflicht des Entleihers, die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ebenso zu behandeln und zu bezahlen wie ihre eigenen Angestellten. Die ausgeliehenen Arbeitskräfte hingegen sind dem Entleiher gegenüber dafür zur arbeitsrechtlichen Sorgfalt verpflichtet.
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Entleiher kann zum Arbeitgeber werden
Jeder Verleiher hat die Pflicht, für die Aufnahme seiner Tätigkeit der Überlassung von Arbeitnehmenden eine Erlaubnis bei den zuständigen Behörden zu beantragen und diese aktuell zu halten. Tut er das nicht, liegt also keine Erlaubnis für die Zeitarbeit der Angestellten vor, schützt das Gesetz sie. In § 10 AÜG ist geregelt, dass in diesem Falle ein Arbeitsvertrag zwischen dem Entleihenden und der Zeitarbeiterin bzw. dem Zeitarbeiter besteht.
Das Gesetz ist dazu gedacht, die Rechte des Leiharbeitnehmers zu schützen, damit dieser nicht leer ausgeht, falls der Vertrag mit seinem Arbeitgeber ungültig ist. Gleichzeitig nimmt es aber die Entleiher in die Pflicht. Achten die Entleiher nicht sorgfältig genug darauf, dass die Zeitarbeitsfirma sich an die gesetzlichen Regelungen hält, kann aus der Leiharbeit schnell ein festes Angestelltenverhältnis werden. Zudem ist es Pflicht des Entleihenden, in einem solchen Fall auch rückwirkend Lohn und Sozialversicherungsabgaben für die Leiharbeitenden zu bezahlen, was eigentlich Aufgabe der Zeitarbeitsfirma ist.
Fazit
Leihmitarbeitende bieten für Entleiher die Möglichkeit, flexibel auf personelle Veränderungen zu reagieren und Engpässe kurzfristig auszugleichen. Die verliehenen Arbeitnehmer profitieren von der Chance unterschiedliche Unternehmen oder Branchen kennenzulernen, neue Erfahrungen zu sammeln und ihre beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Damit die Zeitarbeit für alle Seiten erfolgreich ist, müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Offene Kommunikation, gegenseitiger Respekt und klare Absprachen schaffen Vertrauen und sorgen für ein reibungslosen Arbeitsalltag. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann diese Form der Beschäftigung wirtschaftliche Vorteile bringen. Außerdem erhalten Arbeitnehmer eine neue berufliche Perspektive. Entleiher sind weiterhin ein wichtiger Bestandteil des modernen Arbeitsmarktes und gewinnen in vielen Branchen weiter an Bedeutung.