Erholungsbeihilfe: Alles, was du wissen musst
Mann entspannt im Grass, nachdem er seine Erholungsbeihilfe erhalten hat.
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Erholungsbeihilfe: Alles, was du wissen musst

Mann entspannt im Grass, nachdem er seine Erholungsbeihilfe erhalten hat.

Die Erholungsbeihilfe ist ein wichtiges Thema für viele Arbeitnehmer, die ihre Freizeit sinnvoll nutzen und sich von Strapazen im Arbeitsalltag erholen möchten. In diesem Text werden die verschiedenen Aspekte der Erholungsbeihilfe, Vorteile und Voraussetzungen beschrieben.

Was ist Erholungsbeihilfe?

Erholungsbeihilfe oder auch Urlaubsbeihilfe genannt, dient als Unterstützung von Erholungsurlaub oder von Erholungskuren des Arbeitnehmers und seiner Familie, die als freiwillige Leistung des Arbeitgebers genutzt wird. Ziel ist es, die Erholung zu fördern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu verbessern. Der Mitarbeiter-Benefit wird in Barzuschüssen oder Sachbezügen zugestellt und kann zusätzlich oder anstatt des Urlaubsgeldes gezahlt werden. Dies ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Arbeitnehmer dürfen es nicht einfach nach eigenem Ermessen ausgeben. Das Geld sollte ausschließlich den Erholungszwecken dienen. Außerdem kann es nicht übertragen werden, denn es dient ausschließlich dem Empfänger und seiner Familie.

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Vorteile

Die Erholungshilfe hat einige Vorteile. Mitarbeiter sind dankbar für einen zusätzlichen Bonus und eine weitere Möglichkeit auf erholungsfördernde Maßnahmen, was die Motivation und die Mitarbeiterbindung verbessert. Zudem ist es eine gute Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung, da mehr Netto am Ende für Mitarbeiter zur Verfügung steht. Der Arbeitgeber muss den Betrag lediglich mit einem Pauschalsatz besteuern. In Sonderfällen hat er auch gar keine Steuern zu entrichten. Dies lässt die Lohnkosten sinken.

Was zählt unter Erholungsbeihilfe?

Es ist wichtig, dass die Tätigkeit der Erholungsmaßnahme des Arbeitnehmers dient. Dazu gehören folgende Beispiele:

  • Flüge, Bahnfahren, Pauschalreisen, Kreuzfahrten
  • Wellnessbehandlungen und – wochenenden
  • Ausflüge, Urlaubsreise und Hotelaufenthalte
  • Kuraufenthalte
  • Massagen und Yoga
  • Freizeitparks, Schwimmbäder, Zoos oder Ähnliches

Wer darf die Erholungsbeihilfe nutzen?

Jeder Mitarbeiter des Unternehmens kann die Erholungshilfe nutzen. Dabei gibt es keinen Unterschied, ob man als Vollzeitangestellter, Teilzeitmitarbeiter oder Werkstudent angestellt ist. Auch als Minijobber können die Vorteile genutzt werden. Der Betrag wird nicht auf das Einkommen angerechnet und die Geringfügigkeitsgrenze wird nicht überschritten. Bei einem Minijob ist die Erholungshilfe jedoch selten.

Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?

Theoretisch gibt es keine Einschränkung für die Höhe der Auszahlung. Ab einem gewissen Beitrag sind diese jedoch nicht mehr steuerfrei. Gesetzlich steht jedem Mitarbeiter ein jährlicher Freibetrag von 156 Euro zu. Für Ehegatten gibt es weitere 104 Euro und für jedes Kind 52 Euro. Die ist nach EStG 40 festgelegt. Zu Kindern zählen hier alle, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben und unterhaltspflichtige Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Durch die steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüsse erhalten Mitarbeiter mehr Netto und haben so weniger Kosten.

Voraussetzungen

Bestimmte Voraussetzungen sollten bei der Erholungsbeihilfe beachtet werden: Der Erholungsurlaub des Mitarbeiters muss mindestens 5 zusammenhängenden Urlaubstage entsprechen. Er muss zwar den Erholungszwecken dienen, wie die Erholung genau aussieht, ist jedem Mitarbeiter aber selbst überlassen. Die Beihilfe kann pro Mitarbeiter nur einmal im Kalenderjahr beansprucht werden. Der Beitrag kann dabei komplett oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Jedoch sollte der jährliche Höchstbetrag nicht überschritten werden. Der Betrag darf frühestens 3 Monate vor oder 3 Monate nach der Urlaubszeit ausgezahlt werden. Arbeitgeber müssen die Zahlungen innerhalb der Lohnbuchhaltung vom Arbeitsentgelt trennen.

Ist ein Arbeitnehmer langfristig erkrankt und wird ihm durch ein ärztliches Attest eine Kur verordnet, kann der Arbeitgeber diese steuerfrei unterstützen. Bei Betrieben ab 5 Beschäftigten müssen aber weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Darunter fallen zum Beispiel die Beteiligung des etwaiigen Betriebsrats oder eine Arbeitnehmervertretung.

Belege und Quittungen

Zu beachten ist, dass sich Arbeitnehmer ihre Reisen oder Unternehmungen quittieren lassen müssen. Dies dient als Nachweis der Erholungshilfe für den zweckgebundenen Einsatz. Der wird benötigt, um die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen zu können. Auf den Belegen, Quittungen, Buchungsbestätigungen oder Ähnliches muss der Betrag der Summe der Erholungsbeihilfe genau entsprechen. Sollte dieser Betrag mehr sein, muss der Rest besteuert werden. Arbeitgeber sollten immer eine Kopie ausgehändigt bekommen. Alternativ dazu kann dies auch schriftlich erfolgen.

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Steuerliche Aspekte

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Betrag ausgezahlt werden. Viele Arbeitgeber entscheiden sich für die Barbezuschussung, bei der es sich um einen steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Die Beihilfe kann vom Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Beiträge zur Sozialversicherung fallen dabei nicht an.

Erholungsbeihilfe kann aber auch steuerfrei ausbezahlt werden. Die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers kann durch eine Kur oder einen Klinikaufenthalt verbessert werden. In diesem Fall können bis zu 600 Euro ausgezahlt werden, ohne steuer- oder sozialversicherungspflichtig zu sein. Der allgemeine Gesundheitszustand des Arbeitnehmers kann durch Gesundheitskurse oder durch Entspannungsmaßnahmen verbessert werden. Arbeitgeber dürfen hier bis zu 500 Euro auszahlen. Sollte das Kind des Arbeitnehmers aus gesundheitlichen Gründen an einer Kur teilnehmen und der Arbeitnehmer sein Kind begleiten, kann der Arbeitgeber dies unterstützen. Für anerkannte Maßnahmen und Kurse der Krankenkasse kann im Sinne des BGB betriebliches Gesundheitsmanagement eine Erholungsbeihilfe bis zu 500 Euro ohne Versteuerung gezahlt werden. Sollte der Beitrag überschritten werden, sind auch diese Beiträge steuer- und sozialpflichtig. Dies gilt auch, wenn der Beitrag nur um 1 Cent überschritten wird.

Beispiel Rechnung

Eine verheiratete Frau mit drei Kindern erhält 425 Euro Netto pro Jahr an Erholungshilfe:

  • 165 Euro für den Arbeitnehmer + 104 Euro für die Ehepartner + 52 Euro für Kind 1 + 52 Euro für Kind 2 + 52 Euro für Kind 3

Wer zahlt, wann und wie?

Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, das Erholungsgeld auszuzahlen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Eine Verpflichtung entsteht, wenn diese ein Bestandteil im Tarif- oder Arbeitsvertrag ist. Erholungsbeihilfen dürfen zusätzlich zum Urlaubsgeld ausgezahlt werden.

Die Erholungsbeihilfe ist eine “Einmalzahlung”. Sie kann nur einmal pro Jahr genutzt werden. Jedoch besteht die Möglichkeit, die Erholungshilfe auf verschiedene Urlaube aufzuteilen. Der Betrag wird über den Lohn ausgezahlt.

Unterschied zum Urlaubsgeld

UrlaubsgeldErholungsbeihilfe
fällt höher aus wird mit pauschalem Steuersatz von 25 Prozent besteuert
muss vollständig besteuert werdenSozialabgaben entfallen
Sozialversicherungsbeiträge fallen an wird als Nettobeitrag ausgezahlt
20 Prozent an Sozialversicherungen müssen bezahlt werdenArbeitgeber besteuert das Erholungsgeld

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erholungsbeihilfe eine wertvolle Unterstützung für Arbeitnehmer darstellt, die ihre Erholung fördern möchten. Durch die Möglichkeit, diese Zuwendung steuerfrei zu erhalten und die sozialversicherungsfreien Vorteile wird die Erholungsbeihilfe zunehmend beliebter.

Whitepaper: Die besten Mitarbeiterbenefits – Von der richtigen Auswahl zu mehr Mitarbeiterbindung
Isabel Dautel
Isabel Dautel schreibt als angehende Journalistin für das Journal, wo sie komplexe Themen verständlich aufbereitet. Ihr Fokus liegt darauf, strukturierte Texte zu schaffen, die Leser:innen einen echten Mehrwert bieten.
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