Arbeitsvertrag

Jan Eldo
Belonio Benefit-Experte
Zwei Menschen schließen ein Arbeitsvertrag ab
Inhalt
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Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Basis jedes Jobs. Dieser Vertrag ordnet das Zusammenspiel von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, konkretisiert Pflichten, sichert Ansprüche und macht das Arbeitsverhältnis kalkulierbar. Auch wenn ein Vertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden kann, sollten die Bedingungen schriftlich fixiert werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsvertrag stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich Vergütung und Kündigungsfristen, wobei das BGB die gesetzliche Grundlage bildet.
  • Wichtige Inhalte sind Namen, Arbeitsort, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubstage und Kündigungsfristen, ergänzt durch Probezeit, Überstundenregelungen und Verschwiegenheitsklauseln.
  • Arbeitgeber zahlen Lohn, leisten Lohnfortzahlung, führen Sozialabgaben ab und gewähren Urlaub, während Arbeitnehmer ihre Leistung erbringen, aber keine Ergebnisgarantie haben und Rechte wie Pausen und Urlaub besitzen.

Die Inhalte des Arbeitsvertrags

Je nach Stelle, Branche, Position im Unternehmen und auch spezifischem Arbeitsrecht kann ein Arbeitsvertrag unterschiedlich lang ausfallen. Wichtig für ein guten Vertrag sind grundsätzlich die folgenden Punkte:

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  • Name und Adresse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
  • Name und Adresse des Unternehmens
  • kurze Beschreibung der Arbeit
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • der Arbeitsort (im Unternehmen, zu Hause, an einem anderen Ort, teils im Unternehmen, teils remote etc.)
  • die Arbeitszeit
  • das Gehalt oder der Lohn – die Höhe der Summe, ihre Fälligkeit und ihre Zusammensetzung aus Grundgehalt, Sonderzahlungen, Prämien, Zulagen oder Zuschlägen 
  • die Anzahl der Urlaubstage
  • Fristen für die Kündigung

Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich aushändigen. Diese Nachweise sind Teil der gesetzlichen Pflichten und stärken die Transparenz sowie die Beweisbarkeit des Arbeitsverhältnisses. 

Im Arbeitsvertrag können weitere Inhalte, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind, hinzukommen, beispielsweise:

  • die Länge der Probezeit
  • Zusatzvereinbarungen
  • Regelungen hinsichtlich etwaiger Überstunden
  • Fristen, in denen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden muss
  • Verschwiegenheitsklauseln
  • Vertragsstrafen
  • Informationen über die Befristung

Für befristete Einstellungen gibt es besondere Regelungen. Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wird. Ohne Einhaltung dieser Form liegt rechtlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. In der Praxis ist dies oft ein häufiger, kostspieliger Fehler.

Eine Mitarbeiterin bekommt ein Sachbezug in Form eines Geschenks überreicht.

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Im heutigen Arbeitsmarkt sind Mitarbeiterbindung und -wertschätzung essenziell. Geschickt gewählte Zusatzleistungen honorieren die Arbeit und bieten steuerliche Vorteile für beide Seiten. In unserem ausführlichen Artikel erhältst du weiterführende Informationen.

Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer ordnungsgemäß zu beschäftigen, Arbeitsschutz sicherzustellen und Arbeitsmittel bereit zu stellen. Diese Pflichten zählen nach § 611a BGB zu den Hauptpflichten. Daneben gibt es noch gesetzliche Informationspflichten (Nachweisgesetz). Arbeitgeber zahlen dem Arbeitnehmer für seine Leistung ein Entgelt (Lohn oder Gehalt). Die Höhe dieser Vergütung wurde zuvor in der Gehaltsverhandlung vereinbart, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin muss vonseiten des Arbeitgebers rechtzeitig und vollständig gezahlt werden. Zu weiteren Pflichten der Arbeitgeber zählen:

  • die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • das Errechnen und Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer
  • die Gewährung von Urlaub
  • das Berücksichtigen der Fürsorgepflicht (also keine Gefährdung von Gesundheit und Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zuge der Arbeit)
  • Datenschutz

Zudem sind Arbeitgeber zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmenden sowie zur Berücksichtigung des Mutterschutz- und des Jugendschutzgesetzes verpflichtet. Bei Kündigungen gelten die Fristen des § 622 BGB. Die Frist ist unabhängig davon, wer kündigt. 

Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden im Arbeitsvertrag

Der Arbeitnehmer muss die im Arbeitsvertrag vereinbarten Leistungen bringen und sollte die berechtigten Interessen des Arbeitgebers wahren. Diese sind beispielsweise Sorgfalt oder Loyalität. Zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers zählen unter anderem die Anzeige von Arbeitsunfähigkeit und die Beachtung betrieblicher Anweisungen im Rahmen billigen Ermessens. 

Zudem haben Arbeitnehmer bestimmte Rechte, etwa:

  • das Recht auf Pause (die Länge ist im Arbeitsrecht geregelt und hängt von der Länge der Arbeitszeit, der Art der Arbeit und den Umständen am Arbeitsplatz ab)
  • das Recht auf Beschäftigungsanspruch
  • das Recht auf Urlaub
  • das Recht auf Akteneinsicht

Möchte jemand von den Angestellten ein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen, steht ihm auch das schriftlich zu.

Arbeitsverhältnis auf Zeit: Probezeit im Arbeitsvertrag

Die Probezeit dient dem Kennenlernen von Tätigkeiten und Unternehmen. Wird sie im Arbeitsvertrag vereinbart, darf ihre Dauer regelmäßig höchstens sechs Monate betragen. In dieser Phase kann laut § 622 Abs. 3 BGB  eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen ausgesprochen werden. Der allgemeine Kündigungsschutz greift typischerweise erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.

Fazit

Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag ist mehr als ein Formular. Er ist das Drehbuch einer fairen Zusammenarbeit. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob Tätigkeit, Arbeitszeit, Dauer, Kündigung, Befristung, Probezeit und Vergütung klar im Arbeitsvertrag geregelt sind und ob alle Pflichtangabrn schriftlich dokumentiert wurden. Orientieren können sich Arbeitnehmer an den Leitplanken des BGB. Wer diese Grundlagen beachtet, stärkt die Rechtssicherheit des Arbeitsverhältnisses, reduziert Risiken einer unwirksamen Kündigung und minimiert den inhaltlichen Streit über den Vertrag. So gelingt ein gutes Miteinander, in dem der Arbeitnehmer weiß, wozu er verpflichtet ist und der Arbeitgeber seine Pflichten ebenso zuverlässig erfüllt.

Jan Eldo
Jan Eldo versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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