Arbeitsvertrag
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag legt die Vereinbarungen fest, die die Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind. Er beschreibt die jeweiligen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin und des Arbeitgebers, nennt die Vergütung und gibt an, wie lang die Kündigungsfrist ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsvertrag stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Vertrag zum Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, allerdings passiert das nur sehr selten. In der Regel erfolgt der Vertrag zwischen Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin und Arbeitgeber inklusive aller Regelungen wie Dauer, Überstunden, Kündigung, Befristung & Co. schriftlich.

Die Inhalte des Arbeitsvertrags

Je nach Stelle, Branche, Position im Unternehmen und auch spezifischem Arbeitsrecht können Arbeitsverträge unterschiedlich lang ausfallen. Wichtig sind grundsätzlich die folgenden Punkte:

  • Name und Adresse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
  • Name und Adresse des Unternehmens
  • kurze Beschreibung der Arbeit
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • der Arbeitsort (im Unternehmen, zu Hause, an einem anderen Ort, teils im Unternehmen, teils remote etc.)
  • die Arbeitszeit
  • das Gehalt oder der Lohn – die Höhe der Summe, ihre Fälligkeit und ihre Zusammensetzung aus Grundgehalt, Sonderzahlungen, Prämien, Zulagen oder Zuschlägen 
  • die Anzahl der Urlaubstage
  • Fristen für die Kündigung

Es können zahlreiche weitere Inhalte, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind, hinzukommen, beispielsweise:

  • die Länge der Probezeit
  • Zusatzvereinbarungen
  • Regelungen hinsichtlich etwaiger Überstunden
  • Fristen, in denen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden muss
  • Verschwiegenheitsklauseln
  • Vertragsstrafen
  • Informationen über die Befristung

Soll das Arbeitsverhältnis befristet sein, muss der Vertrag laut gemäß der gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsrecht zwingend schriftlich vorliegen.

Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag

Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten im Gegenzug für deren Leistung ein Entgelt (Lohn oder Gehalt). Die Höhe dieses Entgelts wurde zuvor in der Gehaltsverhandlung vereinbart, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin muss vonseiten des Arbeitgebers rechtzeitig und vollständig gezahlt werden. Zu weiteren Pflichten der Arbeitgeber zählen:

  • die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • das Errechnen und Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer
  • die Gewährung von Urlaub
  • das Berücksichtigen der Fürsorgepflicht (also keine Gefährdung von Gesundheit und Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zuge der Arbeit)
  • Datenschutz

Zudem sind Arbeitgeber zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmenden sowie zur Berücksichtigung des Mutterschutz- und des Jugendschutzgesetzes verpflichtet.

Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden im Arbeitsvertrag

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die im Arbeitsvertrag festgelegte Leistung zu erbringen. Es besteht allerdings keine Verpflichtung zur Erbringung bestimmter Ergebnisse innerhalb der vorgegebenen Arbeitszeit. Zudem entfällt diese Verpflichtung im Krankheitsfall, während des Urlaubs und im Mutterschutz. Weitere Pflichten sind etwa das Wettbewerbsverbot und die Verschwiegenheitspflicht.

Zudem haben Mitarbeitende bestimmte Rechte, etwa:

  • das Recht auf Pause (die Länge ist im Arbeitsrecht geregelt und hängt von der Länge der Arbeitszeit, der Art der Arbeit und den Umständen am Arbeitsplatz ab)
  • das Recht auf Beschäftigungsanspruch
  • das Recht auf Urlaub
  • das Recht auf Akteneinsicht

Möchte jemand von den Angestellten ein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen, steht ihm auch das schriftlich zu.

Arbeitsverhältnis auf Zeit: Probezeit im Arbeitsvertrag

Wird im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart, greift der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in dieser Phase kurzfristig eine Kündigung aussprechen können. Oft sind es sechs Monate, die vereinbart werden, damit beide Parteien feststellen können, ob die Zusammenarbeit gut gelingt. Eine Probezeit kann in allen Unternehmen festgelegt werden, die mindestens zehn Mitarbeitende in Vollzeit beschäftigen.

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