Das betriebliche Vorschlagswesen (BVW) gehört zum Ideenmanagement und dient zur Verbesserung von Produkten und Prozessen im Unternehmen. Die Besonderheit ist, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens Verbesserungsvorschläge einreichen können – nicht etwa nur Führungskräfte oder der Betriebsrat. Für erfolgreich umgesetzte Vorschläge gibt es Prämien. Dieses Vorgehen bringt zahlreiche Vorteile mit sich.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das betriebliche Vorschlagswesen (BVW) ist Teil des Ideenmanagements und ermöglicht allen Mitarbeitern, Verbesserungsvorschläge für Produkte und Prozesse einzureichen.
- Es deckt alle Unternehmensbereiche ab und kann in Traditionunternehmen dazu beitragen, festgefahrene Abläufe zu optimieren.
- Das BVW bringt Vorteile wie eine höhere Mitarbeitermotivation durch Prämien, gesteigerte Identifikation und Effizienzgewinne für das Unternehmen.
- Obwohl nicht direkt gesetzlich geregelt, hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung, und technische Verbesserungsvorschläge sind prämienpflichtig.
Betriebliches Vorschlagswesen (BVW) umfasst alle Bereiche
Da sich das BVW an alle Mitarbeitenden richtet, können Vorschläge für Verbesserungen aus allen Abteilungen kommen. Sie betreffen also etwa:
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- die Produktqualität
- die Arbeitsabläufe
- die Verwaltung
- den Kundenservice
- das Qualitätsmanagement
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- die Sicherheit und die gesunde Einrichtung des Arbeitsplatzes
- die Verbesserung der Work-Life-Balance
Gerade in Traditionsunternehmen kann es passieren, dass althergebrachte Abläufe nicht hinterfragt werden. So kann es sein, dass unpraktische oder optimierungswürdige, betriebliche Prozesse immer weiter durchgeführt werden. Mit Verbesserungsvorschlägen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann das Unternehmen hier Abhilfe schaffen.
Die Vorteile des betrieblichen Vorschlagswesens
Es gibt eine ganze Reihe von Vorteilen, die das betriebliche Vorschlagswesen mit sich bringt:
- Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Unternehmen ist die Ideenfindung gut aufgehoben: Sie wissen genau, an welchen Stellen Optimierungen nötig sind, die das Unternehmen voranbringen können.
- Die Prämien für erfolgreich umgesetzte Verbesserungsvorschläge motivieren die Belegschaft.
- Durch die Partizipation steigt die Identifizierung der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen, die Fluktuation sinkt.
- Die Unternehmen haben weder einen hohen finanziellen noch zeitlichen Aufwand mit dem Annehmen von Verbesserungsvorschlägen.
- Je nach Vorschlägen erfolgt eine Verbesserung von Produktion, Arbeitsprozessen, Verwaltung, Qualitätsmanagement, Kundenzufriedenheit und/oder Mitarbeiterzufriedenheit.
- Meist wird im Zuge des betrieblichen Vorschlagswesens auch die Kommunikation innerhalb des Unternehmens besser.
Das bedeutet, dass betriebliches Vorschlagswesen Optimierungen an vielen Stellen herbeiführen kann – ohne das Hinzuziehen teurer externer Beraterinnen oder Berater. Dabei ist es allerdings wichtig, dass die Grundsätze des Vorschlagswesens genau an die Belegschaft kommuniziert werden: Wie läuft es ab, nach welchen Kriterien wird bewertet und wann kann jemand mit einer Prämie rechnen?

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Betriebliches Vorschlagswesen: Methoden
Es gibt verschiedene Methoden, die aus dem Ideenmanagement stammen, wie ein Unternehmen die Vorschläge von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sammeln kann:
- Am einfachsten ist der Briefkasten, in den alle Mitarbeitenden jederzeit ihre Vorschläge einwerfen können.
- Gerade in Zeiten von remote work kann es auch sinnvoll sein, online eine unternehmensinterne Plattform einzurichten, in der Mitarbeitende ihre Ideen teilen können. Das Kollegium kann sie direkt hier auch kommentieren und diskutieren.
- Gibt es konkrete, drängende Fragen zu notwendigen Verbesserungen in bestimmten Bereichen, können Unternehmen Workshops oder Ideenwettbewerbe abhalten.
Wichtig ist, dass alle Beiträge wahr- und ernst genommen werden. Die Mitarbeitenden, die sich mit ihren Ideen einbringen, müssen wissen, dass ihre Arbeit nicht umsonst ist.
Rechtliche Regelungen zum betrieblichen Vorschlagswesen
Das betriebliche Vorschlagswesen an sich ist nicht gesetzlich geregelt. Allerdings legt in Unternehmen mit einem Betriebsrat dieser die Grundsätze für das Vorschlagswesen fest und fügt sie in die Betriebsvereinbarung ein. Das schreibt § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vor, der die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft zum Thema hat.
Sind es technische Verbesserungsvorschläge, die die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einbringen, greift das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Es besagt, dass den Ideen einbringenden Mitarbeitenden im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens eine Prämie zusteht. Das wird im Normalfall auch bei Ideen so gehandhabt, die keinen technischen Hintergrund haben. Bei diesen allerdings ist es Vorschrift.