Betriebsrat
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Betriebsrat

Der Betriebsrat ist ein Organ in Unternehmen, das sich aus gewählten Mitarbeitenden zusammensetzt. Es vertritt die Rechte und Interessen der Belegschaft gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Betriebsräte verhandeln mit der Chefetage und können Betriebsvereinbarungen mit ihr treffen, die rechtlich verbindlich sind.

Betriebsrat: Vorteile für die Arbeitnehmenden

Da Betriebsratsmitglieder selbst im Unternehmen arbeiten, kennen sie die Ängste und Sorgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie wissen, welche Veränderungen sich positiv auf die Beschäftigten auswirken würden, und versuchen sie als Betriebsrat herbeizuführen. Unternehmen mit einem Betriebsrat zahlen meist mehr als andere, die Sicherheit der Arbeitsplätze ist höher und die Belegschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kann oft leichter Leben und Arbeit vereinbaren.

Die Rechte des Betriebsrats

Die Aufgaben und Rechte der Betriebsräte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Dieses räumt ihnen ein Recht auf Mitbestimmung ein und schützt sie vor der Kündigung (Kündigungsschutz). Vor, während und nach der Betriebsratswahl dürfen Mitglieder des Betriebsrats beziehungsweise Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Wahlorganisatoren nicht gekündigt werden. Ein weiterer Kündigungsschutz: Für eine gewählte Betriebsrätin oder einen gewählten Betriebsrat gibt es keine ordentliche Kündigung, und für eine außerordentliche Kündigung ist die Zustimmung des Betriebsrats nötig.

Betriebsräte können rechtlich verbindliche Betriebsvereinbarungen mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aushandeln. Letztere müssen sich an die vereinbarten Bestimmungen halten. Da die Arbeit des Betriebsrats sehr zeitintensiv sein kann und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorsieht, dass sie innerhalb der Arbeitszeit erledigt wird, werden Betriebsräte ab einer gewissen Unternehmensgröße teilweise oder ganz von ihren anderen Arbeitspflichten entbunden: Ab 200 Mitarbeitenden wird mindestens eine Person für den Betriebsrat komplett freigestellt, um sich um die Betriebsratspflichten kümmern zu können. Alternativ kann die eine freie Stelle zwischen mehreren Betriebsratsmitgliedern aufgeteilt werden.

Betriebsrat: Aufgaben und Pflichten

Die Aufgaben von Betriebsräten im Betriebsrat umfassen viele verschiedene Punkte, Pflichten und Angelegenheiten, etwa

  • das Verhandeln mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und das Aufsetzen von Betriebsvereinbarungen (etwa betreffend verschiedener Modelle für die Arbeitszeit, mobile Arbeit, Gehalt, Kleiderordnungen etc.)
  • Beschäftigungssicherung und Beschäftigungssicherung in den Betrieben
  • Förderung von Maßnahmen für den Umwelt- und den Arbeitsschutz
  • Förderung der Eingliederung besonders schutzbedürftiger Personen im Kreis der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  • Integration ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Durchsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Arbeit und Familie
  • Förderung der Beschäftigung älterer Mitarbeitender
  • Durchsetzung der Gleichbehandlung von allen Arbeitnehmern, unabhängig von Religion, Herkunft, Alter, politischer Präferenz, Geschlecht, Nationalität oder geschlechtlicher Identität

Zudem überwachen Betriebsräte die Einhaltung von Gesetzen, den getroffenen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, Unfallverhütungsvorschriften und Verordnungen. Sie haben immer ein offenes Ohr für die Probleme der Beschäftigten und vertreten diese gegenüber den Arbeitgebenden. Ihre Mitbestimmung in Betrieben ist für diese von zentraler Bedeutung.

So wird ein Betriebsrat gegründet

In jedem Unternehmen, das mindestens fünf Angestellte hat, kann ein Betriebsrat gegründet werden. Bei fünf Angestellten wird einer der Mitarbeitenden zum Betriebsrat, allerdings steigt die Zahl an, je größer das Unternehmen ist – bei 7.000 Mitarbeitenden beträgt die Anzahl an Betriebsräten bereits 35.

Die Mitglieder werden von allen Beschäftigten gewählt. Sie lassen sich im Vorfeld aufstellen, und die Kolleginnen und Kollegen wählen diejenigen, von denen sie annehmen, dass sie ihre Angelegenheiten und Interessen am wirkungsvollsten gegenüber der Chefetage vertreten können, bei denen die Mitbestimmung also am gewinnbringendsten erscheint.

Bei der Betriebsratswahl darf gewählt werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeitet. Um Betriebsratsmitglieder wählen zu dürfen, müssen die Mitarbeitenden mindestens 16 Jahre alt sein.

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Jan Eldo
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