Bei einer Betriebsvereinbarung (siehe §77 Betriebsverfassungsgesetzt, kurz BetrVG) handelt es sich um eine Übereinkunft und Regelungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer beziehungsweise dem Betriebsrat. Betriebsvereinbarungen stellen ein zentrales Instrument der Zusammenarbeit aller Beteiligten und Mitbestimmung dar. Sie sind rechtsverbindlich und mit Gesetzen oder Tarifverträgen gleichzusetzen. Der Tarifvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber hat somit die gleiche Wirksamkeit wie eine Betriebsvereinbarung.
Was wird über Betriebsvereinbarungen geregelt?
Es gibt diverse Angelegenheiten, die direkt über Betriebsvereinbarungen gemäß §77 BetrVG geregelt werden. Unter anderem:- Kleiderordnung – welche Klamotten müssen zur Ausübung der Arbeit getragen?
- Rauchverbote – in welchen Bereichen darf (nicht) geraucht werden?
- Arbeitszeitmodelle – gibt es Gleitzeit und anderweitige Regelungen?
- Details zum Urlaub – gibt es definierten Betriebsurlaub?
- Arbeitsschutz – welche Maßnahmen müssen zum Schutz ergriffen werden?
- betriebliches Eingliederungsmanagement – wie wird ein länger aufgrund Krankheit ausgefallener Mitarbeiter wieder eingegliedert?
- Betriebsvereinbarungen zu mobiler Arbeit – wie viele Stunden pro Woche kann außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte gearbeitet werden?