Eine berufliche Auszeit wird oftmals als Sabbatical oder Sabbatjahr bezeichnet. Diese Auszeit ist eine
Freistellungsphase, die neben dem jährlichen Erholungs
urlaub einmalig, aber auch über einen längeren Zeitraum gewährt wird. Die Freistellung für den
Sonderurlaub berührt nicht den
Arbeitsvertrag. Die berufliche Laufbahn des Arbeitnehmers wird deshalb während der Freistellungsphase auch nicht angetastet. Allerdings wird kein Gehalt gezahlt (Ausnahme: Abbau von
Überstunden) und der Arbeitnehmer muss seine finanziellen Belange während des Sabbaticals selbst regeln.
Wie funktioniert ein Sabbatical?
Ein Sabbatical wird in vielen Fällen als Auszeit genutzt, die sich über ein volles Jahr erstreckt. Es ist möglich, in diesem Zeitraum auf das Arbeitsleben komplett zu verzichten oder in
Teilzeitarbeit zu gehen. Der Arbeitnehmer kann hier frei entscheiden, muss aber immer Rücksprache mit dem Arbeitgeber führen.
Viele nutzen den Freiraum, um sich vollständig aus der Arbeitswelt zurückzuziehen, sich neu zu orientieren und die Auszeit in Ruhe zu genießen. Allerdings muss bei einem Sabbatical immer berücksichtigt werden, dass die Rückkehr in das Unternehmen mit dem Arbeitnehmer geregelt werden muss. Diese Regelungen müssen im Rahmen der Unternehmensinteressen stattfinden. Besonders längere Auszeiten sollten daher im Vorfeld beidseitig abgesprochen werden. So werden Unklarheiten nach der Rückkehr vermieden.
Wie wird ein Sabbatjahr bezahlt?
Wer nicht arbeitet, bekommt vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das gilt für Beamte im Dienst genauso wie für Arbeiter, Angestellte und sonstige Berufsgruppen. Es handelt sich in der Regel bei dieser Auszeit um eine längere Phase der beruflichen Freistellung, vereinfacht gesprochen um unbezahlten Urlaub. Während dieser Phase wird kein Lohn gezahlt, sodass der Arbeitnehmer selbst prüfen muss, wie er sich für die Dauer des Sabbaticals finanziell organisiert.
Nutzt ein Arbeitnehmer für die Zeit seines Sabbaticals angesammelte Überstunden oder noch verfügbare Urlaubstage, verdient er in dieser Zeit selbstverständlich geregelt bzw. gemäß seines zugrundeliegenden Arbeitsvertrags.
Wer während des Sabbaticals nebenbei arbeitet, muss das zwingend bei seinem Arbeitgeber angeben. Das gilt auch für selbständige oder freiberufliche Tätigkeiten. Es ist nicht möglich, beim Arbeitgeber eine Auszeit zu beantragen und während dieser Zeit anderweitig Gehalt zu verdienen. Das geht nur dann, wenn diese Regelungen einvernehmlich mit dem Arbeitgeber getroffen wurden.
Wer hat Anspruch auf ein Sabbatical?
Prinzipiell ist jeder Angestellte und Beamte dazu berechtigt, ein Sabbatjahr für eine bestimmte Dauer einzulegen. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Es gilt immer, mit dem Unternehmen eine Rücksprache über eine mögliche Freistellung zu führen und zu prüfen, was grundsätzlich machbar und was nicht machbar ist.
Die Entscheidung über die Genehmigung des Sabbatical ist stets Ermessenssache und liegt in den Händen des Unternehmens. Für Arbeitnehmer, die ein Sabbatical planen, ist deshalb wichtig, dass sie sich rechtzeitig mit ihrem Unternehmen in Verbindung setzen, ihren Wunsch äußern und den unbezahlten „Sonderurlaub“ rechtzeitig beantragen. So steht einer Auszeit und dem Sabbatjahr nichts im Wege.