Als Überstunden wird die Arbeitszeit bzw. werden laut Arbeitszeitgesetz die Stunden bezeichnet, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus erbracht werden. Somit gelten alle Stunden, die über den im
Arbeitsvertrag festgehaltenen Wochenstunden liegen, als Überstunden, soweit sie nicht in den Bereich der Mehrarbeit fallen oder einvernehmlich vereinbart sind. Der Arbeitnehmer ist nur zu Überstunden verpflichtet, wenn es eine Rechtsgrundlage gemäß Arbeitsrecht dafür gibt und der Arbeitgeber diese anwendet.
Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeitsstunden
Es wird zwischen der klassischen Mehrarbeit und Überstunden unterschieden. Mehrarbeit liegt per Definition dann vor, wenn die tarifliche bzw. gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird und Arbeitnehmer zusätzliche Stunden leisten.
Von Überstunden wird gesprochen, wenn die Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit stattfindet, die im
Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in der
Betriebsvereinbarung geregelt wurde. In beiden Fällen muss dafür gesorgt werden, dass ein zeitnaher Ausgleich im Sinne des Arbeitnehmers stattfindet.
Wie funktioniert der Ausgleich bei Überstunden?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Überstunden auszugleichen, eine einzelne Regelung gibt es nicht. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Dieser sollte zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Der
Betriebsrat ist verpflichtet, bei strittigen Auseinandersetzungen zu intervenieren und eine Regelung herbeizuführen. Kann mit einem Freizeitausgleich eine Ansammlung von Überstunden abgegolten werden, ist das meist die beste Lösung für den Arbeitnehmer, aber auch den Arbeitgeber.
Zusätzlich ist es möglich, sich als Arbeitnehmer im Notfall Überstunden auszahlen zu lassen. Bei der Vergütung orientiert sich der Arbeitgeber dabei am im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgeschriebenen Gehalt. Allerdings ist die Versteuerung in diesem Fall zum Nachteil des Arbeitnehmers, sodass der Arbeitnehmer für das Leisten der Überstunden letztendlich weniger Geld erhält, als dies bei der regulären Arbeitszeit der Fall gewesen wäre.
In vielen Fällen wird im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder direkt vom Arbeitgeber festgelegt, wie viele Überstunden überhaupt angesammelt werden dürfen. Diese Regelung muss eingehalten werden und dient letztendlich dem Schutz des Arbeitnehmers.
Wie viele Überstunden dürfen generell abgegolten werden?
Werden die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten, dürfen es laut Arbeitsrecht nicht mehr als drei Stunden pro Woche und nicht mehr als zehn Stunden pro Kalendermonat sein. Alle Überstunden, die darüber hinaus reichen und abgegolten werden sollen, werden steuerlich gesondert bedacht.
Ab wann wird aus Arbeitszeit eine Überstunde?
Nicht immer ist es eine komplette Stunde, die länger gearbeitet wird. Manchmal sind es nur 15 Minuten oder eine halbe Stunde. Hier stellt sich die Frage: Ab wann gilt diese Mehrarbeit als Überstunde?
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber gemäß Arbeitszeitgesetz keinen Arbeitnehmer dazu auffordern darf, mehr als sechs Stunden am Stück zu arbeiten. Wird permanent länger gearbeitet, ohne dass eine gesamte Stunde zusammenkommt, können die Minuten der Mehrarbeit zusammengezählt und als Überstunden betrachtet werden.
Wer hat keinen Anspruch auf eine Berücksichtigung von Überstunden?
Es gibt zwei Ausnahmen, bei denen eine Vergütung von Überstunden nicht vorgesehen ist. Die Vergütungspflicht greift nicht bei Diensten höherer Art. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte oder Rechtsanwälte. Außerdem greift die Pflicht der Vergütung nicht bei einer bereits deutlich herausgehobenen Vergütung. Wer als
Führungskraft ein sehr großes Gehalt erhält, kann keine Überstunden abrechnen. Hier wird davon ausgegangen, dass Mehrarbeit anfällt und diese im Rahmen des im Arbeitsvertrag definierten Gehalts bereits inkludiert ist.
Immer wieder kommt es zu richtungsweisenden Entscheidungen des BAG, die für den Arbeitnehmer und seine Arbeitszeit relevant sind. BAG steht für das in Erfurt ansässige Bundesarbeitsgericht, das bei strittigen Entscheidungen und Fällen, in denen der Betriebsrat nicht mehr einwirken kann, letzte Instanz ist und sich zu Neutralität verpflichtet. Die Entscheidungen des BAG sind in der Vergangenheit oft Grundlage für Änderungen im Arbeitsrecht gewesen.