Bildungsurlaub ist eine gute Möglichkeit, sich anerkannten Weiterbildungen zu widmen, ohne dafür den regulären Urlaub zu nutzen. Der Bildungsurlaub für eine allgemeine oder politische Bildung steht in Deutschland in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin gemäß Bildungsurlaubsgesetz zu. Viele wissen darüber aber nichts, da nicht alle Unternehmen die gesetzlichen Informationen des jeweiligen Landes offen kommunizieren. Diese besagen, dass sie auf Antrag hin zur Freistellung der Beschäftigten für die Weiterbildung verpflichtet sind – und zwar für fünf Tage im Jahr (bei einer Vollzeitstelle, sonst anteilig weniger). Während dieses Bildungsurlaubs und der Freistellung wird wie auch im Krankheitsfall der Lohn normal fortgezahlt. Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig und reichen von Yoga über Sprachkurs bis zu Seminaren zur Stressbewältigung. Dieser Artikel beleuchtet alle wichtigen Aspekte rund um den Bildungsurlaub, von wichtigen Regelungen bis zur Antragstellung.
Bildungsurlaub: Regelungen der Bundesländer
Die genauen Bestimmungen und Regelungen für den Weiterbildungsurlaub sind im Gesetz der einzelnen Bundesländer bestimmt und können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Wer Interesse an einer bestimmten Veranstaltung hat, sollte sich daher über die spezifischen Bedingungen im eigenen Bundesland informieren. Dies betrifft beispielsweise, welche Art von Kurs als anerkannter Bildungsurlaub gilt, die Dauer aber auch, wer überhaupt einen Anspruch darauf hat. Einige Regionen haben großzügigere Regelungen als andere. Es lohnt sich also, einen Blick in das jeweilige Landesgesetz zu werfen.
Was sind die Kosten für ein Bildungsurlaub
Die Kosten für die Teilnahme an interessanten Bildungsveranstaltungen tragen die Mitarbeiter selbst. Meistens setzten sich diese Kosten aus den Teilnahmegebühren für die Veranstaltung sowie eventuellen Kosten für Anreise und Abreise und Verpflegung zusammen. Allerdings gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Förderung oder finanzielle Vergünstigungen dafür zu erhalten, etwa:
- einen Gutschein für eine Bildungsprämie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (hier ist es wichtig, beim Veranstalter anzufragen, ob er den Gutschein akzeptiert – das ist nämlich nicht verpflichtend)
- Bildungsschecks oder andere Unterstützungen von den einzelnen Bundesländern
- Kostenerstattung von der Krankenkasse (bei Gesundheitskursen)
Zudem lassen sich die Kosten für die berufliche Kursteilnahme, An- und Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Außerdem wird das Gehalt in der Regel während des Bildungsurlaubs, wie auch beim regulären Urlaub, weitergezahlt.

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Der Antrag auf Bildungsurlaub
Der Antrag auf Bildungsurlaub sollte rechtzeitig beim Arbeitgeber eingereicht werden – idealerweise mehrere Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung. Zudem sollte er Informationen zur Bildungsveranstaltung, dem Zeitraum und dem Anbieter enthalten. Die Beantragen darf nur aus gutem Grund bzw. in bestimmten Fällen abgelehnt werden. Als solcher gilt es beispielsweise, wenn die Teilnahme an einem Seminar geplant ist, das mit dem Unternehmen nichts zu tun hat und daher dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin keinen Vorteil bringt. Schließlich wird der Lohn für die Dauer der Bildungszeit weitergezahlt. Bei der Anfrage nach Bildungsurlaub sollten Beschäftigte daher immer nachfragen, ob der jeweilige Kurs im beruflichen Umfeld Anerkennung findet. Hier muss zwingend das eigene Unternehmen befragt werden – es reicht nicht aus, wenn der Kursanbieter die Anerkennung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen beteuert. Wichtig ist auch, die gesetzlichen Regelungen für die Fristen einzuhalten, die in den einzelnen Bundesländern verschieden lang sein können.
Bildungsurlaub: Die Bedeutung der Bescheinigung
Wer eine Anfrage auf einen Bildungsurlaub stellt, um einen allgemeinen oder politischen, anerkannten Weiterbildungskurs zu belegen, sollte sich die Abgabe bescheinigen lassen. So wird die Anfrage nicht verschleppt, und Prüfung und Stattgabe beziehungsweise Ablehnung finden zeitnah statt. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Bildungsurlaub wird ebenfalls eine Bescheinigung ausgestellt. Diese dient dem Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und bestätigt, dass an der Weiterbildung teilgenommen wurde. Diese sollte gut aufbewahrt werden.
Bildungsurlaub: Erst Nachfragen, dann Anfragen
Es gibt zahlreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland, die sich mit der Thematik des Bildungsurlaubs nicht gut auskennen. Viele Beschäftigte nehmen dieses Recht nicht wahr, daher sind nicht alle Regelungen geläufig. Wer also beispielsweise Interesse an einem besonderen politischen Seminar hat, das das berufliche Fortkommen unterstützen könnte, sollte zuerst mit den Vorgesetzten sprechen. Manche von ihnen müssen erst auf das Thema der Bildungszeit hingewiesen werden. Wer das persönliche Gespräch sucht, statt direkt eine Anfrage zu stellen, macht eine Absage unwahrscheinlicher und steigert die Chancen seiner Bildungsfreistellung.

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Fazit
Der Bildungsurlaub bietet für Arbeitnehmer eine wertvolle Möglichkeit, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln. Wichtig ist es, sich über das Gesetz und die Möglichkeiten in dem jeweiligen Bundesland zu informieren. Das zuständige Ministerium oder Beratungsstellen könnten dabei eine gute Unterstützung sein. Die Möglichkeiten des Bildungsurlaubs sind unterschiedlich und können von Yoga bis zur Sprachreise gehen. Zudem stärkt es die Kompetenz, sondern fördert auch soziales Engagement und die persönliche Entfaltung.