Teilzeitarbeit
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Teilzeitarbeit

Vollzeit, Teilzeit, Elternzeit: Es gibt zahlreiche verschiedene Modelle mit unterschiedlich langer Arbeitszeit. Die Teilzeitarbeit erlaubt es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Job und Privatleben besser miteinander vereinbaren zu können. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Modelle mit verschieden langer Arbeitszeit. Grundsätzlich gibt es unter gewissen Voraussetzungen laut Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) einen Anspruch auf eine Beschäftigung in Teilzeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Diese Ausprägungen kann Teilzeitarbeit annehmen

Teilzeitarbeit ist definiert als alles, was eine Verringerung der Arbeitszeit gegenüber der Beschäftigung in Vollzeit darstellt. Das bedeutet, dass es ganz verschiedene Modelle für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gibt, etwa:

  • Halbtagsjobs
  • Minijob
  • geringfügig kürzere Arbeitsstunden als in Vollzeitbeschäftigung
  • stundenweise Regelungen

Beschäftigte stellen den Antrag auf die Stundenreduktion, und die genaue Ausgestaltung wird schriftlich mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber festgelegt. Manche Beschäftigten bevorzugen Halbtagsarbeit, etwa, um sich nachmittags um die Kinder kümmern zu können. Andere kommen an einigen Tagen zur Arbeit und an anderen nicht.

Das Arbeitsrecht lässt viel Spielraum zur freien Ausgestaltung der Vereinbarung und Arbeitszeit. Sogar gänzlich flexible Arbeitszeiten sind möglich, allerdings kann das bedeuten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer manchmal gar nicht beschäftigt und entsprechend auch nicht bezahlt werden. Hier bietet die Vereinbarung von Mindestarbeitsstunden pro Woche einen gewissen Schutz.

Teilzeitarbeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Arbeitsrecht

Der Anspruch auf die Arbeit in Teilzeit umfasst alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme von Auszubildenden sowie Beamtinnen und Beamten. Er hängt allerdings laut TzBfG von gewissen Voraussetzungen ab:

  • Die Person, die den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellt, muss laut TzBfG bereits länger als sechs Monate bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Die Arbeitgeberin respektive der Arbeitgeber beschäftigt über 15 Mitarbeitende.
  • Im Antrag wird die gewünschte Stundenanzahl und -verteilung angegeben und er erreicht den Arbeitgeber mindestens drei Monate vor gewünschtem Beginn der Arbeit in Teilzeit.
  • Es gibt keine betrieblichen Gründe, die gegen eine Verringerung der Arbeitszeit sprechen.

Führt der Arbeitgeber betriebliche Gründe an, müssen diese gemäß TzBfG dringlich und gut belegt sein.

Wird zwischen Unternehmen und dem oder der Beschäftigten Teilzeitarbeit vereinbart, ist das eine langfristige Entscheidung: Es gibt nach dem Gesetz keinen Anspruch darauf, dass die Stelle wieder in eine Vollzeitstelle umgewandelt wird. Wenn Teilzeitbeschäftigte allerdings den Wunsch nach Arbeit in Vollzeit äußern und das Unternehmen jemanden sucht, müssen die Personen bei gleicher Eignung gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt werden.

Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Da kleine Kinder besonders viel Aufmerksamkeit erfordern, legt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz fest, dass während der Elternzeit ein besonderer Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung besteht. Auch hierfür müssen für eine verkürzte Arbeitszeit einige Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich:

  • mehr als 15 Mitarbeitende werden im Unternehmen beschäftigt
  • das Arbeitsverhältnis besteht bereits seit mehr als einem halben Jahr
  • die Arbeitszeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird für die Dauer von mindestens zwei Monaten auf nicht mehr als 15 bis 30 Stunden pro Woche reduziert
  • betriebliche Gründe sprechen nicht gegen die Verringerung der Arbeitszeit
  • der Antrag auf die Teilzeitbeschäftigung geht spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ein

Wer die letztgenannte Frist für die Elternzeit versäumt, muss keine Angst haben, dass der Anspruch verfällt: Der Beginn der Arbeit in Teilzeit verschiebt sich dann lediglich nach hinten.

Teilzeitarbeit in Führungspositionen

Die Arbeit im Management in Teilzeit ist zwar möglich, aber wenig verbreitet. Viele Führungskräfte arbeiten mehr als 8,5 oder 40 Wochenstunden – manche sind bis zu 60 Stunden und mehr mit ihrem Beruf beschäftigt. Allerdings geht der Trend spätestens in den letzten Jahren auch hier zu einer ausgewogeneren Work-Life-Balance.

Ein Modell ist beispielsweise, dass sich zwei Führungskräfte eine Stelle teilen. Diese Verteilung wird in der Praxis immer öfter beobachtet. Damit diese Art der Arbeit mit ihren Regelungen für Teilzeitbeschäftigte klappt, ist eine außergewöhnlich gute Kommunikation und Koordination in der Teilzeit erforderlich.

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