Deutscher Corporate Governance Kodex
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Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) umfasst in seiner Fassung gesetzliche Vorschriften, anhand derer sich deutsche börsennotierte Gesellschaften leiten und überwachen lassen. Er gibt am Leitbild national wie auch international anerkannter Standards Anregungen und Tipps, wie eine verantwortungsvolle und positive Unternehmensführung gelingen kann. Formuliert werden diese Empfehlungen von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

Ziele des Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Deutsche Corporate Governance Kodex und seine Kommission haben gleich mehrere Funktionen:

  • Das Deutsche Corporate Governance System soll leichter nachvollziehbar und transparenter sein.
  • Internationalen Anlegern und Anlegerinnen soll das duale System der Unternehmensführung erklärt werden, in dem es die institutionelle Trennung von Vorstand respektive Leitung und Aufsichtsrat respektive Überwachung gibt.
  • Internationale „best practice“-Methoden sollen den deutschen Gesellschaften vertraut gemacht und in den Kodex mit aufgenommen werden – dies baut langfristig die Ressentiments internationaler Anleger und Anlegerinnen ab (je größer die Überschneidungen sind, desto weniger Einarbeitung ist für eine vertrauensvolle Anlage nötig).

Zudem bietet jede neue Fassung der Regierungskommission Informationen zu geänderten Vorschriften und Gesetzes, etwa was die Vorstandsvergütung angeht. 

Die Rechtsnatur des Deutschen Corporate Governance Kodex

Deutsche börsennotierte Gesellschaften sind nicht dazu verpflichtet, sich an die Empfehlungen des DCGK zu halten: Es handelt sich um eine Zusammenstellung der gesetzlichen Vorgaben in Verbindung mit dem, was aktuell als „best practice“ angesehen wird. An die gesetzlichen Regelungen, die die Gesellschaften betreffen, müssen sich diese natürlich halten – den Empfehlungen und Anregungen der Kommission aber müssen sie nicht folgen.

In Artikel 161 des Aktiengesetzes (AktG) ist festgelegt, dass Aufsichtsrat und Vorstand börsennotierter Gesellschaften einmal jährlich eine Entsprechenserklärung abgeben müssen. Diese Entsprechenserklärung umfasst Informationen dazu, welchen Empfehlungen die Gesellschaft gefolgt ist und welchen nicht. Für Letzteres müssen Gründe angeführt werden. Satz (2) des Artikels 161 AktG legt fest, dass die Entsprechenserklärung auf der Website der Gesellschaft öffentlich und dauerhaft allen Interessierten zugänglich sein muss.

Die Themenbereiche des Deutschen Corporate Governance Kodex

Der DCGK umfasst mehrere wichtige Themenbereiche aus dem Bereich Compliance:

  • Leitung der börsennotierten Gesellschaften und ihre Überwachung
  • die Besetzung des Vorstands
  • die Zusammensetzung sowie die Arbeitsweise des Aufsichtsrats
  • die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
  • externe Berichterstattung
  • Transparenz
  • Interessenkonflikte

Zu all diesen Themen erläutert der DCGK die aktuellen gesetzlichen Regelungen und gibt Empfehlungen und Anregungen.

Laufende Anpassung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Da sich die Ansichten zu „best practice“ in der Wirtschaft stets im Fluss und im Wandel befinden, überprüft die Regierungskommission regelmäßig die eigenen Angaben. Dafür steht sie in regem Austausch mit

  • den börsennotierten Gesellschaften mit Aufsichtsrat, Vorstand & Co.
  • deren Stakeholdern
  • der Öffentlichkeit
  • der Politik 

Es gibt eine jährliche Konferenz und ein öffentliches Konsultationsverfahren, bei denen die Fassung des Kodexes kritisch hinterfragt wird und Anregungen zur Weiterentwicklung entgegengenommen und diskutiert werden. Im Laufe der Jahre haben beispielsweise Umweltschutz und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden sowie der Belegschaft der Zulieferer börsennotierter Unternehmen stark an Wichtigkeit gewonnen. Die aktuelle Fassung des DCGK (Stand: 2023) stammt aus dem Jahr 2022. Neben neuen Empfehlungen zur Nachhaltigkeit umfasst sie beispielsweise den Hinweis, dass der Vorstand verantwortlich für die Compliance ist, also für die Einhaltung der gesetzlichen und der unternehmensinternen Bestimmungen innerhalb der Gesellschaft.

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