Berufsbildungsgesetz
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben während der Ausbildung. Es enthält auch Regelungen zur Vorbereitung der Berufsausbildung, der Ausbildungszeit, zur Umschulung, zur Fortbildung und für die Förderung der Berufsbildung für bestimmte Personengruppen. Das Gesetz wurde mit dem Ziel geschaffen, die Chancen junger Menschen auf eine gute Berufsausbildung in Deutschland zu verbessern.

Fortbildung, Umschulung, Bildung & Co.: Darum geht es im Berufsbildungsgesetz

Neben den oben genannten Rechten und Pflichten, die Auszubildende und Betriebe haben, legt das BBiG fest, wie die Eignung zur Ausbilderin oder zum Ausbilder für die berufliche Ausbildung aussieht und was eine geeignete Ausbildungsstätte (also einen Ausbildungsbetrieb) ausmacht. Es erläutert, welches die anerkannten Ausbildungsberufe in Deutschland sind und wie die Zwischen- und die Abschlussprüfung durchgeführt werden. Wichtige Punkte sind:

  • der Ausbildungsvertrag (er muss vor dem Beginn der Berufsausbildung unterschrieben sein und viele Pflichtteile umfassen, etwa Beginn, Dauer und Gliederung der Ausbildung sowie Dauer der Probezeit)
  • die Pflichten der Auszubildenden (Weisungen befolgen, am Berufsschulunterricht teilnehmen, die betriebliche Ordnung beachten, übertragene berufliche Aufgaben sorgfältig ausführen, Geschäftsgeheimnisse wahren, Maschinen und Werkzeuge pfleglich behandeln)
  • die Pflichten der zuständigen Ausbilderinnen und Ausbilder (Vermittlung aller für die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung wichtigen Fähigkeiten, Übertragung nur von Aufgaben, die dem Ausbildungszweck dienen, Freistellung für Berufsschule und Prüfungen, Zahlung der jährlich ansteigenden Ausbildungsvergütung, kostenlose Bereitstellung von Arbeitsmitteln für die Berufsausbildung, keine Gefährdung sittlicher und körperlicher Natur, charakterliche Förderung, Ausstellung eines Ausbildungszeugnisses zum Abschluss)
  • die mögliche Beendigung des Ausbildungsverhältnisses von Ausbildenden nach den gesetzlichen Vorgaben
  • die Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal (Ausbildungsstätte muss für die Berufsausbildung geeignet sein und es muss genügend Fachkräfte geben, die Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder muss persönlich und fachlich gegeben sein)

Im Jahr 2020 ist das BBiG noch einmal überarbeitet worden, um Bürokratie abzubauen und Ausbildungsberufe attraktiver zu gestalten. Kernpunkte der Überarbeitung der Berufsbildung durch die zuständige Stelle waren:

  • die Anpassung der Mindestvergütung und die schrittweise Erhöhung der Ausbildungsvergütung für Auszubildende im Laufe der Jahre
  • verbesserte Rahmenbedingungen für die Prüfungen im Zuge der Berufsbildung
  • die Gleichstellung erwachsener Auszubildender mit jugendlichen Auszubildenden, was die Freistellung für Schule und Prüfungen betrifft
  • eine Stärkung der Teilzeitberufsausbildung

Zudem ist es einfacher geworden, einmal geleistete Prüfungsleistungen in aufeinanderfolgenden Ausbildungsberufen anerkennen zu lassen.

Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz

Für die Einhaltung des Berufsbildungsgesetzes zuständige Stellen sind beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Auszubildende können sich an sie wenden, wenn der ausbildende Betrieb gegen das BBiG verstößt. Häufig betreffen Verstöße etwa:

  • die Arbeitszeiten / Ausbildungszeit
  • die Freistellung für die Berufsschule oder für Prüfungen durch die zuständigen Verantwortlichen im Unternehmen
  • die Beauftragung von Aufgaben, die nicht dem Ausbildungszweck dienen
  • gewisse Klauseln im Vertrag, wenn den Auszubildenden für die berufliche Zukunft das Arbeiten bei der Konkurrenz untersagt werden soll

Letztere Klauseln sind automatisch hinfällig, auch wenn die Auszubildenden den Vertrag unterschreiben, der sie enthält. Verstößt ein Ausbildungsbetrieb gegen das BBiG, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Verstößt ein Unternehmen wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz, schalten sich die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer ein – je nachdem, wer zuständig ist. Es kann sein, dass das Unternehmen seine Erlaubnis zur Berufsbildung (also zur Ausbildung) verliert, wenn die Verstöße gegen das Gesetz regelmäßig und planvoll auftreten. Eine solche Beendigung kommt aber eher selten vor.

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