Corporate Governance
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Corporate Governance

Für Corporate Governance gilt die Definition der Gesamtheit aller Gesetze, Regeln und Verfahren, nach denen ein Unternehmen geführt wird – die Grundsätze der Unternehmensführung. Diese dienen der Transparenz und der Überwachung aller Abläufe vor allem in großen, börsennotierten Gesellschaften, aber mehr und mehr auch mittelständischer Unternehmen. Dank der Globalisierung und Vernetzung wird dieses Geflecht zunehmen kompliziert und die Verantwortung für Unternehmen, alle Regelungen einzuhalten, steigt.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex

Im Deutschen Corporate Governance Kodex hat die zuständige Regierungskommission Anregungen und Empfehlungen zusammengestellt, wie eine gute Unternehmensführung aussehen kann. Diese Tipps basieren auf den gesetzlichen Vorschriften, die es für die Überwachung und die Leitung börsennotierter Unternehmen in Deutschland gibt. Sie sind nach international anerkannten Standards formuliert und werden jährlich überprüft und überarbeitet.

Corporate Governance beruht nicht nur auf Gesetzen

Es gibt eine ganze Reihe von Gesetzen und Regeln, die jede Unternehmensführung um Aufsichtsrat & Co. einhalten muss. Allerdings reichen sie im Normalfall nicht aus, um alle Beziehungen des Unternehmens mit den verschiedenen Stakeholdern lückenlos zu organisieren. Je größer ein Unternehmen ist, desto wichtiger wird es, die entstehenden Lücken durch eigene Regeln und Prioritäten zu schließen. Corporate Governance ist daher auch ein Mittel, mit dem Unternehmen ihre eigenen Werte transportieren und umsetzen können.

Es gibt verschiedene Grundsätze, die Corporate Governance ausmachen können. Beispiele wären etwa

  • ein verantwortungsvoller Umgang mit Risiken
  • Optimierung von Arbeitsabläufen und Prozessen (Effizienz)
  • Transparenz und Kontrolle
  • Wahrung der verschiedenen Interessen im Unternehmen

Welche Grundsätze jeweils genau formuliert werden, hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab – etwa von der Größe des Unternehmens und der Branche, aber auch vom Land und von den kulturellen Gepflogenheiten.

Vorstand setzt Corporate Governance um

Es ist Aufgabe des Vorstands, sich um die Umsetzung der Corporate Governance zu kümmern. Dafür wird die Compliance Organisation bemüht. Der Begriff Compliance bedeutet Regeltreue, und um die Einhaltung der Regeln geht es hier: Der Vorstand formuliert die Regeln, schreibt ihre Umsetzung vor und achtet (bei börsennotierten Organisationen) im Sinne der Aktionäre darauf, dass sie eingehalten werden.

Im Rahmen dieser Aufgabe ist es wichtig, die Interessen der verschiedenen betroffenen Gruppierungen im Auge zu behalten – innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Hier wird immer auch ein Abwägen nötig, da die sogenannten Stakeholder einen sehr unterschiedlichen Hintergrund und verschiedene Interessen haben.

Die Stakeholder im Sinne der Corporate Governance

Alle Unternehmen sind Orte, an denen verschiedene Gruppen arbeitsteilig zur Wertschöpfung beitragen, wobei die Überwachung dem Management obliegt. Wurden ursprünglich nur einige dieser Gruppen als Stakeholder identifiziert, umfasst dieser Begriff heute in der Literatur meist alle Beteiligten, also:

  • Unternehmensführung
  • Belegschaft
  • Geschäftspartner
  • Aktionäre
  • Fremdkapitalgeber
  • Lieferanten
  • Kunden
  • den Staat

Die Interessen dieser verschiedenen Stakeholder sind zwangsläufig teilweise entgegengesetzt. Damit alle Interessen gerecht berücksichtigt werden, müssen mittels Corporate Governance bestimmte ausbalancierende Grundsätze eingeführt werden, die die Leitung des Unternehmens auf jeden Fall beachten muss.

Corporate Governance international als Unternehmenskontrolle

Bei internationalen Unternehmen gibt es oft (anders als in Deutschland) keinen Aufsichtsrat. Die Verantwortung der Kontrolle übernimmt hier das Board – ein Gremium, das sich aus Anteilseignern zusammensetzt, als Ziel immer auch Wertschöpfung im Auge hat und über verschiedene Befugnisse und Aufgaben verfügt. Es

  • stellt Mitglieder der Unternehmensführung ein
  • überwacht ihre Arbeit
  • entlässt sie bei Bedarf
  • legt die Vergütungen für hohe Managerposten fest
  • sorgt für die Überwachung des Jahresabschlusses
  • beauftragt externe Rechnungsprüfer
  • trifft größere Unternehmensentscheidungen

Diese Aufgaben übernimmt das Board im Einklang mit der Corporate Governance. In die alltäglichen Abläufe im Unternehmen mischt sich das Gremium allerdings nicht ein.

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