Der Bildungsurlaub für eine allgemeine oder politische Bildung steht in Deutschland in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin gemäß Bildungsurlaubsgesetz zu. Viele wissen darüber aber nichts, da nicht alle Unternehmen die gesetzlichen Informationen des jeweiligen Landes offen kommuniziere. Die besagen, dass sie auf Antrag hin zur Freistellung der Beschäftigten für die Weiterbildung verpflichtet sind – und zwar für fünf Tage im Jahr (bei einer Vollzeitstelle, sonst anteilig weniger). Während dieses Bildungsurlaubs und der Freistellung wird wie auch im Krankheitsfall der Lohn normal fortgezahlt.
Viele Regelungen in den Bundesländern für Bildungsurlaub
Von Bundesland zu Bundesland sind die Regelungen, die für den Bildungsurlaub gelten, für Arbeitnehmer etwas verschieden. Wer Interesse an einer bestimmten beruflichen Veranstaltung hat, sollte sich daher darüber informieren, welche Voraussetzungen genau in seiner oder ihrer Region gelten. Für die Teilnahme muss auf jeden Fall die Bildungsfreistellung beantragt werden.
Die Kosten für den Bildungsurlaub
Die Kosten für die Teilnahme an der interessanten Bildungsveranstaltung tragen die Beschäftigten selbst. Allerdings gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Förderung oder finanzielle Vergünstigungen dafür zu erhalten, etwa:
- einen Gutschein für eine Bildungsprämie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (hier ist es wichtig, beim Veranstalter anzufragen, ob er den Gutschein akzeptiert – das ist nämlich nicht verpflichtend)
- Bildungsschecks oder andere Unterstützungen von den einzelnen Bundesländern
- Kostenerstattung von der Krankenkasse (bei Gesundheitskursen)
Zudem lassen sich die Kosten für die berufliche Kursteilnahme, An- und Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Antrag für den Bildungsurlaub
Beantragen Beschäftigte beim Unternehmen einen Bildungsurlaub, darf dieser nur aus gutem Grund abgelehnt werden. Als solcher gilt es beispielsweise, wenn die Teilnahme an einem Seminar geplant ist, das mit dem Unternehmen nichts zu tun hat und daher dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin keinerlei Vorteil bringt. Schließlich wird der Lohn für die Dauer der Bildungszeit weitergezahlt.
Bein Antrag für den Bildungsurlaub sollten Beschäftigte daher immer nachfragen, ob der jeweilige Kurs im beruflichen Umfeld Anerkennung findet. Hier muss zwingend das eigene Unternehmen befragt werden – es reicht nicht aus, wenn der Kursanbieter die Anerkennung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen beteuert.
Wichtig ist beim Antrag auch, dass die Interessenten die gesetzlichen Regelungen für die Fristen einhalten, die in den einzelnen Bundesländern verschieden lang sein können.
Bescheinigungen für den Bildungsurlaub
Wer einen Antrag auf einen Bildungsurlaub stellt, um einen allgemeinen oder politischen, anerkannten Weiterbildungskurs zu belegen, sollte sich die Abgabe bescheinigen lassen. So wird der Antrag nicht verschleppt, und Prüfung und Stattgabe beziehungsweise Ablehnung finden zeitnah statt. Auch für die Teilnahme gibt es eine Bescheinigung, die das Unternehmen nach Absolvieren des Kurses möglichst rasch erhalten sollte.
Vor dem Bildungsurlaub nachfragen
Es gibt zahlreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland, die sich mit der Thematik des Bildungsurlaubs nicht gut auskennen. Viele Beschäftigte nehmen dieses Recht nicht wahr, daher sind nicht allen die Regelungen geläufig. Wer also beispielsweise Interesse an einem besonderen politischen Seminar hat, das das berufliche Fortkommen unterstützen könnte, sollte zuerst mit den Vorgesetzten sprechen. Manche von ihnen müssen erst auf das Thema der Bildungszeit hingewiesen werden. Wer das persönliche Gespräch sucht, statt direkt einen Antrag zu stellen, macht eine Absage unwahrscheinlicher und steigert die Chancen seiner Bildungsfreistellung.