Steigendes Umweltbewusstsein, lästiger Berufsverkehr, überfüllte öffentliche Transportmittel und die Tendenz zu einem gesünderen Lebensstil lassen viele Beschäftigte auf das Rad als Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zurückgreifen.
Mit dem Dienstrad-Leasing stellt der Arbeitgeber – ähnlich wie beim Leasing eines Firmenwagens – dem Mitarbeitenden ein Rad, E-Bike oder Pedelec zur Verfügung. Ganz gleich ob für den Weg zur Arbeit, in der Freizeit oder im Urlaub – neben dem Dienstwagen ist das JobBike mittlerweile ein üblicher und attraktiver Benefit, um Mitarbeitenden gegenüber Wertschätzung auszudrücken und Mobilität zu gewährleisten.
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Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein Fahrrad, E-Bike oder Pedelec (bis 25 km/h) zur Verfügung, welches für Dienstfahrten, den Weg zur Arbeit und in der Regel auch privat genutzt werden darf. Das Dienstfahrrad ist somit die umweltfreundliche, kostengünstige und gesundheitsfördernde Alternative zu einem Dienstwagen.
Die Leasingkosten für das Firmenfahrrad hängen grundsätzlich vom gewählten Fahrradmodell ab und können somit erheblich variieren.
In der Regel übernimmt der Angestellte die Leasingkosten und wird dabei vom Arbeitgeber bezuschusst, um die steuerlichen Vorteile gegenüber dem Finanzamt geltend machen zu können. Leasingnehmer ist jedoch der Arbeitgeber.
Die Zahlung erfolgt monatlich in üblicherweise 36 Leasingraten. Sie setzt sich aus dem Listenpreis des Firmenrads, dem Bruttolohn des Beschäftigten sowie der Steuerklasse zusammen. Die Leasingrate wird monatlich vom Bruttogehalt abgezogen und als Gehaltsumwandlung – auch Entgeltumwandlung oder Barlohnumwandlung genannt – behandelt und resultiert in einem Steuervorteil und einer Minderung der Sozialversicherungsbeiträge.
Übernimmt der Arbeitgeber vollständig die Kosten für das Dienstfahrrad und rechnet diese anstelle einer Gehaltserhöhung auf den Bruttolohn an, entfallen dafür die Sozialversicherungsbeiträge und es entsteht ebenfalls ein Steuervorteil. Das Fahrrad wird als Sachbezug angesehen.
Der Arbeitgeber kann zwischen zwei Varianten, welche maßgeblich von dessen individuellen unternehmerischen, finanziellen und steuerrechtlichen Gegebenheiten abhängen, wählen:
Je nachdem, ob das Rad a) zusätzlich zum Gehalt, anstelle einer Gehaltserhöhung zur Verfügung gestellt wird oder aber b) als Gehaltsumwandlung behandelt wird, ist das Bike-Leasing komplett steuerfrei oder steuerlich vergünstigt.
Zusätzlich zum Gehalt: Überlässt der Unternehmer diesen Benefit zusätzlich zum Lohn, bleibt es sozialabgaben- und steuerfrei. Die Entfernungspauschale i. H. v. 30 Cent pro Entfernungskilometer für den Arbeitsweg kann weiterhin als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Bei Gehaltsumwandlung: Der geldwerte Vorteil für das Dienstfahrrad (Fahrrädern, Elektrofahrräder und Pedelecs bis 25 km/h) ist nur zu 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises, abgerundet auf volle 100 EUR monatlich, vom Mitarbeitenden zu versteuern.
Zusätzlich zum Gehalt: Erhält der Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad anstelle einer Gehaltserhöhung, wird das Bruttogehalt entsprechend erhöht. Für den erhöhten Teil werden wie bei anderen Arten des Sachbezugs keine Steuern und Sozialabgaben berechnet.
Bei Gehaltsumwandlung: Um eine Minderung der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen geltend zu machen, wird folgendes Berechnungsschema angewandt:
Bruttoentgelt
– Leasingrate (Barlohnumwandlung)
+ ggf. Arbeitgeberzuschuss
+ geldwerter Vorteil (0,25 % bzw. 1 % der geviertelten UVP)
= Gesamt Brutto
– Lohnsteuer
– ggf. Kirchensteuer
– ggf. Solidaritätszuschlag
– Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung
= Nettoentgelt
– versteuerter geldwerter Vorteil
= Auszahlung
Für Mitarbeitende ist das Leasing eines Firmenrads die optimale Möglichkeit, das eventuell hochpreisige Rad einfach finanzieren zu können und dabei die Anschaffungskosten zu minimieren. Durch Steuervergünstigungen oder -Ersparnis ist das Leasen eines Dienstfahrrads deutlich günstiger als der Direktkauf bei einem Fahrradhändler. Der Anspruch auf die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer bleibt bestehen. Gleichzeitig werden die Leasingraten für das Firmenrad einfach monatlich über die Gehaltsabrechnung abgerechnet – als Entgeltumwandlung abzüglich vom bestehenden Bruttogehalt oder zuzüglich zum bestehenden Bruttogehalt anstelle einer Gehaltserhöhung.
Die Privatnutzung ist möglich und erlaubt somit auch außerhalb des Jobs eine gesundheitsfördernde, oftmals zeitsparende und umweltfreundliche Art der Mobilität. Zusätzlich zum Gehalt.
Das Leasen eines Dienstfahrrads ist sozialversicherungsfrei und kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Aufgrund grundsätzlich niedrigerer Anschaffungs- und Unterhaltungskosten ist es dazu günstiger als ein Dienstauto. Während sich die steuerlichen Vorteile bei einer Gehaltsumwandlung in erster Linie beim Mitarbeitenden erkenntlich machen, können Sie als Unternehmer diesen Benefit als Mittel zur Mitarbeiterbindung sowie als Maßnahme zum Umweltschutz und der Verbesserung des Firmenimages einsetzen.
Möchten Sie das Firmenrad ohne Gehaltsumwandlung Ihren Angestellten zur Verfügung stellen, sparen Sie die erhöhte Lohnsteuer, die im Falle einer Erhöhung des Arbeitslohns anfiele. Des Weiteren lassen sich durch diesen Benefit angespannte Parkplatzsituationen vor dem Unternehmen einfach lösen.
Wir automatisieren die Prozesse für Sie. Einmal in unserer Software eingestellt läuft alles automatisch und Ihre Mitarbeitenden erhalten den Sachbezug ganz bequem per App.
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Mehr InformationenOhne Gehaltsumwandlung
Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 37 Einkommensteuergesetz mit § 52 Abs. 4 Satz 7 EStG. Wenn der Angestellte sein Dienstfahrrad zusätzlich zum Arbeitslohn erhält, ist das Rad steuer- und sozialabgabefrei. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2030. Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg kann gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zusätzlich weiterhin geltend gemacht werden. Die steuerfreien Bezüge müssen außerdem gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 4 Satz 1 LStDV nicht mehr in der Gehaltsabrechnung aufgeführt werden.
Durch Gehaltsumwandlung
Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Überlassung des Dienstfahrrads durch eine Gehaltsumwandlung, ist § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG die Rechtsgrundlage. Seit dem 1. Januar 2020 wird es nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Dabei wird auf volle 100 EUR abgerundet. Diese Regelung gilt für alle Fahrräder, Elektrofahrräder und Pedelecs bis 25 km/h, die im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 kein Kraftfahrzeug sind.
Mit dem Auslaufen des Leasingvertrags hat der Angestellte die Möglichkeit, das ihm zuvor überlassene Dienstrad unentgeltlich oder vergünstigt zu erwerben. Bei einer Leasingzeit von 36 Monaten geht die Finanzverwaltung von einem Restwert von 40% des Listenpreises aus. Seit Anfang 2020 werden diese Restkosten mit 25% pauschal versteuert und sind in der Regel vom Arbeitnehmer zu tragen. Die Pauschalversteuerung führt zur Sozialabgaben-Freiheit.
Das Aufladen des dienstlichen E-Bikes in der Arbeitsstätte ist von der Versteuerung befreit.
Wir ermöglichen jedem Arbeitgeber seinen Angestellten das Dienstfahrrad steuerlich begünstigt oder komplett steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Dabei setzen sie zugleich auf eine zukunftsorientierte Art der Mobilität. Belonio bietet Ihnen eine durchweg digitale und transparente Lösung, Ihren Mitarbeitern ganz nach Ihren Spielregeln, ein Dienstrad zur Verfügung zu stellen.
Sie unterzeichnen einen Rahmenvertrag und legen die Bedingungen für den Überlassungsvertrag fest. Danach können Sie sich ganz entspannt und sorgenfrei zurücklehnen, denn das Dienstfahrrad ist komplett versichert, u. a. auch gegen Diebstahl.
Für Beschäftigte bieten wir in erster Linie eines: einen schnellen und unkomplizierten Weg zum Dienstfahrrad mit erheblichem Preisvorteil – und das alles bequem per App. Dank unserer starken Partner stehen unzählige Modelle zur Auswahl, die der Arbeitnehmer uneingeschränkt sowohl beruflich als auch privat nutzen kann.
Sie unterzeichnen einen Rahmenvertrag und geben ihn danach im Arbeitgebercockpit für einen oder mehrere Beschäftigte frei. Nach Abschluss und Genehmigung des Prozesses wird das Dienstrad in der App visualisiert und per steuerrechtlich konformen Report an die Lohnbuchhaltung übertragen.
Über die App gelangt der Mitarbeitende nun in den Auswahlbereich unserer Partner-Anbieter und kann dort sein Dienstfahrrad aussuchen. Nach Abschluss und Genehmigung des Prozesses werden die konkreten Bedingungen in einem Nutzungsüberlassungsvertrag mit dem Arbeitgeber festgehalten und die Mitarbeiter erhalten zügig das gewünschte Modell.
Über unsere Partner und Leasinganbieter EURORAD, Radelnde Mitarbeiter sowie weitere ausgewählte, lokale Fahrradläden, haben Ihre Mitarbeitenden Zugriff auf eine unbegrenzte Palette an Fahrrädern.
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Der Leasingvertrag läuft in der Regel für eine Dauer von 36 Monaten. Sollte der Arbeitnehmer frühzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden, entscheidet die im Überlassungsvertrag festgehaltene Vereinbarung über die weitere Vorgehensweise. Üblicherweise geht das Rad in den Fuhrpark des Arbeitgebers über, der Vertrag wird einem anderen Mitarbeitenden übertragen oder der Leasingvertrag wird verfrüht beendet.
Mit Beendigung des Leasingvertrags wird der Leasinggeber Eigentümer des Dienstfahrrads. Inwiefern Rückkaufmöglichkeiten für den Leasingnehmer, sprich den Arbeitgeber bzw. den Beschäftigten bestehen, wird im Überlassungsvertrag festgehalten. Oft besteht die Möglichkeit für den Angestellten, das Dienstfahrrad zu einem geringen Preis zu übernehmen.
Über unsere Partner und Leasinganbieter EURORAD, Radelnde Mitarbeiter sowie weitere ausgewählte, lokale Fahrradläden, haben Ihre Mitarbeitenden Zugriff auf eine unbegrenzte Palette an Fahrrädern. Ob ein herkömmliches Fahrrad wie ein Mountainbike, Rennrad oder Hollandrad oder aber ein Lastenrad, E-Bike oder ein Pedelec (bis 25 km/h) – mit unserem Benefit und EURORAD oder Radelnde Mitarbeiter ist all das möglich. Der Arbeitnehmer genießt maximale Freiheit bei der Wahl seines JobBikes.
In einer kostenlosen Demo z.B. zeigen wir Ihnen die Vorzüge der Software und beantworten Ihre ganz individuellen Fragen. Tragen Sie sich einfach in unseren Kalender ein. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
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