Rechtliche Grundlagen zum 13. Monatsgehalt

Justus Hilgering
Belonio Benefit-Experte
Kollegium bespricht Vor-und Nachteil des 13. Monatsgehalt
Inhalt
Whitepaper: Macht Lohn glücklich? Steueroptimierte Benefits statt klassischer Lohnerhöhung

Das 13. Monatsgehalt ist für viele Arbeitnehmer in Deutschland eine wichtige Sonderzahlung. Die zusätzliche Gehaltszahlung verschafft finanzielle Planungssicherheit und dient Arbeitgebern als wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. In diesem Beitrag werden alle relevanten Fragen rund um das 13. Monatsgehalt behandelt – vom Rechtsanspruch über die korrekte Berechnung bis hin zu den Vor- und Nachteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das 13. Monatsgehalt stärkt die Mitarbeiterbindung, würdigt die im Jahresverlauf erbrachte Leistung und schafft finanzielle Sicherheit.
  • Die Bedingungen des 13. Monatsgehalts werden im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder in Tarifverträgen definiert.
  • Anders als das Weihnachtsgeld, das eine Gratifikation für Betriebstreue darstellt, wird das 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogenes Gehalt behandelt und steht Arbeitnehmern zeitanteilig zu.

Grundlagen und Definition

Wie können wir dir helfen?

Mit unserem Chatbot jetzt schnell die passende Lösung finden.

Was ist das 13. Monatsgehalt?

Das 13. Monatsgehalt wird als eine Sonderzahlung definiert, die zusätzlich zum regulären Jahresgehalt einmal jährlich geleistet wird. Es gehört, wie auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Prämien, zur Kategorie der Sondervergütungen. Die Höhe dieser Zusatzleistung entspricht typischerweise einem vollen Monatslohn, kann aber je nach Betriebsvereinbarung variieren.

Unterschied zwischen 13. Gehalt und Weihnachtsgeld

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, unterscheidet sich das 13. Monatsgehalt vom Weihnachtsgeld arbeitsrechtlich hinsichtlich ihres Zwecks:

Charakteristikum13. Monatsgehalt (Entgeltcharakter)Weihnachtsgeld (Gratifikation)
HauptzweckVergütung der im laufenden Jahr erbrachten ArbeitsleistungBelohnung der Betriebstreue
Rechtliche FolgeAnspruch entsteht zeitanteiligAnspruch des Weihnachtsgeldes kann an Stichtag geknüpft werden

Wichtig: In der Praxis haben Sonderzahlungen oft einen Mischcharakter. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) behandelt diese Zahlungen einem Urteil zufolge wie regulären Arbeitslohn. Das heißt: Sobald die Zahlung auch die Arbeitsleistung vergütet, besteht ein zwingender anteiliger Anspruch.

Gibt es einen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt?

Ein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt existiert grundsätzlich nicht. Der Anspruch muss aus einer der folgenden Quellen abgeleitet werden:

  • Arbeitsvertrag: Der individuelle Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers bildet die häufigste Grundlage, um die Konditionen für den 13. Monatslohn festzuhalten.
  • Betriebsvereinbarung: Hier kann die Zahlungsverpflichtung betriebsintern festgelegt sein.
  • Gesamtzusage: Eine einseitige, verbindliche Zusage des Arbeitgebers, jedem Arbeitnehmer unter festgelegten Voraussetzungen eine bestimmte Leistung zu gewähren.
  • Tarifvertrag: In vielen Branchen legen Tarifverträge die Verpflichtung zur Zahlung fest. So wird beispielsweise im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die sogenannte Jahressonderzahlung geregelt. Die Zahlungspflicht bleibt auch nach Kündigung oder Ablauf des Tarifvertrags bestehen (Nachwirkung), bis eine abweichende Abmachung sie ersetzt (§ 4 Abs. 5 TVG).
  • Betriebliche Übung: Dieser Anspruch entsteht unabsichtlich durch wiederholtes, vorbehaltloses Verhalten des Arbeitgebers. Die Zahlung über mindestens drei Jahre in Folge begründet bei Arbeitnehmern die Erwartung auf eine dauerhafte Leistung. Um den unbeabsichtigten Anspruch aus betrieblicher Übung zu verhindern, müssen Arbeitgeber einen Freiwilligkeitsvorbehalt eindeutig im Arbeitsvertrag verankern.
2410 Benefitstrategie Mockup

Benefitstrategie mit Wirkung

13. Monatsgehalt berechnen

Generelle Bemessungsgrundlage

Die Berechnung des 13. Monatsgehalts basiert üblicherweise auf dem vertraglich vereinbarten Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Haben sich die Bezüge unterjährig geändert, dient in vielen Modellen der durchschnittliche Jahreslohn als Basis. Ein vollständiges Extragehalt steht dem Arbeitnehmer in der Regel nur zu, wenn er das gesamte Kalenderjahr im Unternehmen beschäftigt war.

Zeitanteilige Berechnung (Pro Rata Prinzip)

Das anteilsmäßige 13. Monatsgehalt wird hingegen pro rata berechnet, basierend auf der tatsächlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers während des Jahres. Die allgemeine Formel lautet:

Anteilsmäßiger 13. Lohn = regulärer monatlicher Arbeitslohn x (Anzahl der Anspruchsmonate / 12 Monate)

Berechnung bei Teilzeitbeschäftigung

Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Teilzeitbeschäftigte nicht von der Auszahlung des 13. Gehalts auszuschließen. Jedoch ist die Sonderzahlung im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu berechnen.

Berechnung bei Neueinstellung (unterjähriger Eintritt)

Startet ein Arbeitnehmer unterjährig, wird die Jahressondervergütung nur anteilig für die Monate gezahlt, in denen das Arbeitsverhältnis bestand. Tritt der Arbeitnehmer nicht am Monatsersten ein, erfolgt die Berechnung taggenau ab dem Eintrittstag.

13. Monatsgehalt in Übergangsphasen

Der Anspruch auf das 13. Gehalt in Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht oder Fehlzeiten bestehen, hängt stark vom Zweck der Zahlung ab.

  • Bei Entgeltcharakter: Während des Ruhens (z. B. unbezahlte Freistellung, Elternzeit) kann das 13. Gehalt gemindert werden. Dies gilt auch für Krankheitszeiten, in denen der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse bezieht, da in dieser Phase kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Eine Minderung kann auch für das Urlaubsgeld stattfinden, wenn es der Vergütung erbrachter Leistung dient und für die Zeit keine Arbeit erbracht wurde.
  • Bei Misch-/Gratifikationscharakter: Hier besteht grundsätzlich ein ungeminderter Anspruch, es sei denn, es wurde eine wirksame Kürzungsmöglichkeit vereinbart.
  • Bei gesetzlichem Entgeltfortzahlungsanspruch: Bei gesetzlich geschützten Fehlzeiten (etwa Urlaubszeiten, Mutterschutz oder Krankheit bis zur Dauer von sechs Wochen) sind Kürzungen des 13. Gehalts nicht zulässig.

13. Monatsgehalt bei Kündigung

Die Frage nach dem Anspruch bei Kündigung ist eine der häufigsten rechtlichen Streitpunkte.

Anteilsanspruch bei unterjährigem Ausscheiden

Scheidet ein Arbeitnehmer vor der Auszahlung des 13. Monatsgehalts aus, besteht ein zwingender Anspruch für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, wenn die Sonderzahlung Misch- oder Entgeltcharakter hat. Die Auszahlung muss dann mit der finalen Lohnabrechnung erfolgen.

Rechtliche Wirkung der Rückzahlungspflicht

Rückzahlungsklauseln, die eine Rückforderung des bereits gezahlten 13. Monatsgehalts bei Kündigung vor Ablauf einer Frist vorsehen, sind nur unter strengen Voraussetzungen wirksam und fast immer ausgeschlossen, wenn die Zahlung die Arbeitsleistung vergütet. Ist die Beendigung des Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber veranlasst (z. B. betriebsbedingte Kündigung), sind Klauseln zur Rückzahlung grundsätzlich unwirksam.

Wie wird das 13. Monatsgehalt versteuert?

Das Extra-Gehalt wird steuerrechtlich als Sonstiger Bezug (EZ) eingestuft, da es sich um eine Einmalzahlung handelt, die nicht regelmäßig ausgezahlt wird. Es ist sowohl lohnsteuerpflichtig als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Die Besteuerung als Sonstiger Bezug

Sonstige Bezüge unterliegen einem speziellen Berechnungsverfahren, das die Steuerprogression berücksichtigt. Vereinfacht gesagt, wird die Zahlung nicht nach der normalen Monatstabelle, sondern mit dem Grenzsteuersatz des Arbeitnehmers besteuert:

  1. Berechnung der fiktiven Jahreslohnsteuer ohne die einmalige Zahlung.
  2. Berechnung der Jahreslohnsteuer mit der einmaligen Zahlung.
  3. Die Differenz der beiden Beträge ergibt die Lohnsteuer, die auf den Sonstigen Bezug entfällt.

Da die Zahlung mit dem höchsten individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers besteuert wird, führt dies im Auszahlungsmonat oft zu einem überproportional hohen Steuerabzug.

Vor- und Nachteile des 13. Monatsgehalts

Die Jahressondervergütung hat für beide Parteien spezifische Implikationen, die bei der Gestaltung der Vergütungsstrategie berücksichtigt werden müssen.

Vorteile

ArbeitnehmerArbeitgeber
Erhöhte LiquiditätStärkung der Mitarbeiterbindung
PlanungssicherheitWettbewerbsvorteil bei der Mitarbeitergewinnung
Erhalten leistungsanerkennende GegenleistungBesseres Liquiditätsmanagement (Zahlung nur 1x jährlich)

Nachteile und Risiken

ArbeitnehmerArbeitgeber
Hohe Steuerlast im AuszahlungsmonatHohe Kostenbelastung
Verfestigte ErwartungshaltungRisiko der juristischen Verfestigung (Betriebliche Übung)
Verwaltungskomplexität
Risiko von Ungleichbehandlung
belonio card real wallet mobile

Belonio Card für dein Unternehmen

Steuerfrei bis 600€ jährlich pro Mitarbeiter.
Über 21.000 regionale Akzeptanzstellen warten.
Einfache Einführung, sofortiger Start möglich.

Fazit

Das 13. Monatsgehalt stellt für viele Arbeitnehmer eine bedeutende Bonuszahlung zum Jahresende dar, die finanzielle Sicherheit schafft und ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung ist. Obwohl es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, entsteht bei entsprechender Regelung im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen eine rechtlich bindende Zahlungsverpflichtung.

Die Rechtsprechung stellt klar, dass das 13. Monatsgehalt im Gegensatz zu Gratifikationen wie dem Weihnachtsgeld, das vor allem die Betriebstreue honoriert, als Entgelt behandelt wird und die im laufenden Jahr erbrachte Arbeit vergütet. So haben Arbeitnehmer grundsätzlich auch bei Beendigung der Tätigkeit innerhalb des Jahres einen zeitanteiligen Anspruch. Für Arbeitgeber bietet die Sonderzahlung strategische Vorteile bei Motivation, Bindung und Rekrutierung von Fachkräften, geht jedoch mit administrativem Aufwand und rechtlichen Risiken einher, wenn die vertragliche Ausgestaltung unpräzise ist.

Whitepaper: Macht Lohn glücklich? Steueroptimierte Benefits statt klassischer Lohnerhöhung
Justus Hilgering
Justus Hilgering begeistert sich für Themen rund um Mensch und Gesellschaft – ein Interesse, das ihn zunächst zum Studium der Medienwissenschaften führte. Heute bereitet er komplexe Fragestellungen der HR-Welt verständlich auf und bereichert das Journal mit fundierten Fachbeiträgen.

Noch mehr HR-Wissen

08.09.2017

|

Daniel Düngel
Jetzt noch gezielter informieren!
Whitepaper: Macht Lohn glücklich? Steueroptimierte Benefits statt klassischer Lohnerhöhung