Die Leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst ist eine finanzielle Anerkennung, die zusätzlich zum Tabellenentgelt ausgezahlt werden kann. Wie der Name schon sagt, ist sie für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst vorgesehen. Durch die Leistungsprämie kann besondere Leistung und Engagement von Mitarbeitern honoriert werden. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen und die Stärkung von Motivation und Eigenverantwortung. Erfahre in diesem Artikel, was die Leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst eigentlich genau ist und welche Voraussetzungen dafür nötig sind.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Leistungsentgelt ergänzt das Tabellenentgelt und dient als Motivation und honoriert besondere Leistung.
- Die Auszahlung und Höhe hängt von Faktoren wie der Dienstvereinbarung ab.
- Richtlinien und Voraussetzungen für eine leistungsorientierte Bezahlung können ebenfalls unterschiedlich sein.
- Das Gesamtvolumen wird nach dem vorjährigen Monatsentgelt bemessen.
Was ist die Leistungsprämie im öffentlichen Dienst
Die Leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst ist ein Leistungsentgelt, das zusätzlich ausgezahlt wird. Die Sonderzahlung im Tarifvertrag des öffentlichen Dienst (kurz TVöD) in Deutschland festgelegt. Sie dient dazu, die besondere Leistung und Arbeit von Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst zu belohnen und diese zu fördern. Außerdem soll die Zusatzzahlung auch das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken und eine positive Arbeitsatmosphäre schaffen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in Dienstvereinbarungen oder durch Betriebsparteien. Die Leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:
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- Der Leistungsprämie
- Der Erfolgsprämie
- Der Leistungszulage
Abgrenzungen und Unterschiede
Die Leistungsprämie, Erfolgsprämie und Leistungszulage sind Bestandteile für die leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst. Trotzdem unterscheiden sie sich in ein paar Punkten.
Eine Erfolgsprämie erhält man, wenn ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. In den Leistungsprämien spielt sie eine Sonderrolle. Geregelt nach § 18 IV 3 TVöD VKA kann sie neben dem vereinbarten Startvolumen von 1 Prozent ausgezahlt werden. Außerdem kann sie mit der Leistungsprämie oder -zulage kombiniert werden. Eine Auszahlungspflicht besteht aber nicht. Die Finanzierung ist abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Laut § 18 IV 4 TVöD VKA wird der wirtschaftliche Erfolg auf der Gesamtebene der Verwaltung festgestellt. Sinnvoll einsetzen lässt sich die Erfolgsprämie nur dort, wo ein tatsächlicher Erfolg auch wirtschaftlich messbar ist. Ein Beispiel dafür sind private Unternehmen.
Die Leistungszulage wird monatlich ausgezahlt. Sie ist aber zeitlich befristet. Die Zulage kann aber auch abweichend geregelt werden, indem sie einmal im Jahr gezahlt wird. Außerdem wird sie nach einer Zielvereinbarung oder aufgrund einer systematischen Leistungsbewertung in § 18 IV TVöD VKA geregelt. Einen eindeutigen Unterschied zur Leistungsprämie gibt es also nicht. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur vom Namen.
Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass er das Leistungsentgelt in Form der Leistungszulage nur über einen bestimmten Zeitraum auszahlen kann. Die Konsequenz ist, dass der Arbeitnehmer für die nächsten Jahre kein Leistungsentgelt erhalten kann. Das Leistungsentgelt kann vom Arbeitnehmer nicht unter Vorbehalt des Widerrufs ausgezahlt werden.
Das Leistungsentgelt ist tariflich vereinbart. Bedeutet, dass der Arbeitgeber dieses Entgelt nicht nach Ermessen durch einen Widerruf kürzen oder streichen kann.
Kriterien und Voraussetzungen
Je nach Arbeitsbereich, Tätigkeit und Organisation können die Richtlinien und Voraussetzungen für die Leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst unterschiedlich sein. Bei einer Einführung ist eine einvernehmliche Dienstvereinbarung mit dem Personalrat beziehungsweise eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat erforderlich. Betriebsparteien und Gewerkschaften werden bei einer Planung grundsätzlich mit einbezogen.
Die Leistungsfeststellung erfolgt per detaillierter Leistungsbewertung oder betrieblichen Lösungen, die stärker auf Zielvereinbarungen setzen. Besonders positiv bewertet werden besondere Leistungen, die über die regulären Aufgaben hinaus geleistet werden. Auch eine positive Bewertung der Leistung und ein kooperatives sowie engagiertes Arbeitsverhalten tragen dazu bei, dass eine leistungsorientierte Bezahlung erfolgen kann. Vorgesetzte können die leistungsorientierte Bezahlung alljährlich aber auch in anderen Zeitspannen auszahlen. Wichtig ist auch, dass Mitarbeiter die festgelegten Regelungen, Vorschriften und ethischen Standards einhalten sollten. Eine klare Dokumentation der Leistungen und Erfolge kann ebenfalls eine Grundlage sein.
Mögliche Kriterien könnten sein:
- Arbeitsmenge bzw. die Arbeitsqualität
- Produktivität
- Kreativität und Innovation
- Engagement
- Selbstständigkeit und Verantwortung
- Kundenorientierung bzw. Serviceorientierung
- Teamarbeit und Zusammenarbeit
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Höhe und Auszahlung
Die Höhe und Auszahlung der Prämie sind im § 18 von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände festgelegt. Regelungen helfen dabei, die Bedingungen transparent und gerecht zu gestalten und so Nachteile zu vermeiden.
Die Höhe kann je nach Tarifeinigung und Regelungen unterschiedlich sein. Das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen wird jährlich bestimmt und berechnet. In der Regel wird die Zielgröße von 8 Prozent des vorjährigen Monatsentgelts als Zuschuss angestrebt. Feste Erhöhungsschritte gibt es aber nicht. Die genaue Höhe der Prämie wird in der Regel bei Verhandlungen im Tarifvertrag ausgehandelt und festgelegt. Die leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst beträgt in der Regel 2 Prozent des Monatsentgelts. Sie wird als Vergütung zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt.
Die leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst ist eine einmalige Zahlung. Vorherige Zielvereinbarungen, in denen individuelle Leistungsziele oder Maßstäbe für die Vergabe der Prämien festgelegt wurden, sind die Basis. Diese Vereinbarungen können sowohl individuelle als auch teambezogene Ziele sein. Der genaue Zeitpunkt einer Auszahlung kann unterschiedlich sein und je nach Organisation variieren. In den meisten Fällen erfolgt die Auszahlung aber am Ende des Jahres oder in regelmäßigen Abständen. Sie kann aber auch in anderer Abfolge ausgezahlt werden, um langfristige Anreize für gute Leistungen zu haben.
Fazit
Die leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst bietet Beschäftigten die Möglichkeit, ein Leistungsentgelt zusätzlich zu erhalten. Ziel ist es, die Motivation zu steigern und die Leistung der Mitarbeitenden zu honorieren. So können beispielsweise auch Führungskompetenzen und Verantwortungsbewusstsein gefördert werden. Eine leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst ist dann erfolgreich, wenn die betriebliche Praxis transparent und fair ist und es eine klare Kommunikation gibt.