Firmenwagen
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Firmenwagen

Ein Firmenwagen oder Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit zur Verfügung stellt. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Firmenwagen gekauft oder geleast wurde. Wichtig ist, dass er für den Gebrauch zugelassen ist und im Rahmen der Tätigkeit des Arbeitnehmers genutzt wird.

Was ist eine Firmenwagenberechtigung?

Ein Firmenwagen soll sicherstellen, dass Angestellte, die beruflich viel unterwegs sind, mithilfe des Firmenwagens ihre Aufgaben reibungslos und vollständig erledigen können. Das Fahrzeug steht ständig zur Verfügung und kann deshalb auch ohne Einschränkungen vom Arbeitnehmer genutzt werden. Egal ob er Außendienstmitarbeiter ist, als Vertriebskraft oder als Servicetechniker arbeitet. Der Firmenwagen ist nicht einer bestimmten Position im Unternehmen zugeordnet. Er kann für den dienstlichen Gebrauch aber auch für private Fahrten bereitgestellt werden. Wird der Dienstwagen auch für Privatfahrten genutzt, muss eine Firmenwagenversteuerung vorgenommen werden.

Gibt es einen Anspruch auf einen Firmenwagen?

Die Bereitstellung eines Firmenwagens ist gesetzlich nicht geregelt. Stellt der Arbeitgeber einen PKW zur Verfügung, ist das im Arbeitsvertrag beziehungsweise in Zusatzvereinbarungen hinterlegt. Es gibt auch eine gesonderte Dienstwagenvereinbarung, die bei Bedarf getroffen werden kann. Gegebenenfalls ist es möglich, dass ein Anspruch auf einen Firmenwagen über das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgesetz erzeugt werden kann. Allerdings nur dann, wenn Arbeitnehmer einer bestimmten Führungsebene generell Anspruch auf einen Firmenwagen haben. Dann gibt es keinen Grund für eine Ausnahme, jemandem der entsprechenden Führungsebene diesen zu verweigern.

Besteht die Möglichkeit, den Dienstwagen unter Vorbehalt einer Freiwilligkeit zur Verfügung zu stellen?

Ein sogenannter Freiwilligkeitsvorbehalt ist eine Vereinbarung, die im Arbeitsvertrag verankert sein muss. Hier geht es um eine bestimmte Leistung des Arbeitgebers, die gegenüber dem Arbeitnehmer erbracht wird. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Muss der Firmenwagen auch während des Urlaubs, bei Krankheit oder Mutterschutzfristen gestellt werden?

Wenn der Arbeitnehmer die Privatnutzung des Dienstwagens eingeräumt hat, dann muss er auch während der Dauer der Erholung zur Verfügung stehen. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn besondere Regelungen getroffen wurden. Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die krankheitsbedingt ist, muss der Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen werden, sofern diese private Nutzung vereinbart wurde. Allerdings endet diese Vereinbarung nach dem Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung. Wenn der Arbeitnehmer weiterhin krankheitsbedingt ausfällt, erfolgt über den Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr. Die Krankenkasse übernimmt diese Zahlung, so dass dann auch kein Anspruch mehr auf ein Fahrzeug besteht. Gleiches gilt bei gesetzlichen Mutterschutzfristen. Solange der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung vor der Entbindung und nach der Entbindung zuständig ist, muss bei einer vereinbarten privaten Nutzung der Dienstwagen für Fahrten zur Verfügung stehen. Erst wenn Elterngeld bezogen wird, ist diese Regelung hinfällig.

Was passiert im Schadensfall?

Wer im Schadensfall haftet, richtet sich danach, wie der Grad des Verschuldens ist. Es gelten die klassischen Grundsätze über die Haftung des Arbeitnehmers. Bei einer leichten Fahrlässigkeit muss er keine Schadensersatzpflicht tragen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann er zum Schadensersatz herangezogen werden und bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz muss der Arbeitnehmer den vollen Schaden begleichen. In der Regel sind Schadensfälle am Firmenwagen meist durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursacht. Deshalb ist das Haftungsrisiko für den Arbeitnehmer in den meisten Fällen gering.

Die Versteuerung bei Privatnutzung

Wird der PKW privat genutzt, muss die Besteuerung für das Finanzamt entweder über die 1%-Regelung oder über das Fahrtenbuch vorgenommen werden. Mehr zum geldwerten Vorteil, dem Fahrtenbuch, der 1%-Regelung und wie Sie das Fahrzeug versteuern, finden sich im Artikel „Dienstwagenversteuerung“.

Was gilt es bei der Beendigung des Angestelltenverhältnisses zu berücksichtigen?

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, muss der Dienstwagen an den Arbeitgeber übergeben werden. Wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses umstritten ist und es zu einer Kündigungsschutzklage kommt, ist auch oftmals die Herausgabe des Dienstwagens ein Streitthema. Hier muss eine Lösung gefunden werden, die beiden Seiten gerecht wird. Die Justiz hat diesbezüglich bereits Urteile in unterschiedliche Richtungen gesprochen, sodass es sich durchaus lohnt, das direkt und fair zu klären.
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Jan Eldo
Jan Eldo versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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