Lohnkostenzuschuss
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Lohnkostenzuschuss

Der Lohnkostenzuschuss wird vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gewährt, wenn Arbeitgeber Personen einstellen, die mindestens zwei Jahre lang ohne Beschäftigung und arbeitslos gemeldet waren. Voraussetzung für den Zuschuss zum Arbeitsentgelt ist, dass die Person mindestens zweieinhalb Jahre lang beschäftigt wird und dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Das Programm dient zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt.

Dafür ist der Lohnkostenzuschuss gedacht

Es gibt in Deutschland eine ganze Reihe von Menschen, die sogenannte Vermittlungshemmnisse haben – also Schwierigkeiten, einen Arbeitgeber zu finden. Mögliche Gründe dafür sind etwa:

  • Langzeitarbeitslosigkeit
  • ein höheres Lebensalter
  • Betreuungspflichten und Carearbeit zu Hause
  • psychische Belastungen
  • fehlende Qualifikationen
  • Sprachbarrieren
  • gesundheitliche Einschränkungen

Bei Personen, die bereits länger ohne Beschäftigung waren, ist davon auszugehen, dass sie zu Beginn der Arbeit nicht sofort voll leistungsfähig sind. Um die Unternehmen zu motivieren, diese Personen dennoch einzustellen, gewährt das Jobcenter respektive die Agentur für Arbeit Lohnkostenzuschüsse. Diese sollen ausgleichen, was den Unternehmen durch die noch nicht voll leistungsfähigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eventuell verloren geht.

So ist der Lohnkostenzuschuss gesetzlich geregelt

Das Teilhabechancengesetz vom 1. Januar 2019 hat die Regelungen zum Lohnkostenzuschuss aktualisiert und dem SGB II (Sozialgesetzbuch II) zwei neue Möglichkeiten zur Förderung hinzugefügt:

  • § 16e SGB II regelt die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
  • § 16i SGB II regelt die Teilhabe am Arbeitsmarkt

Im ersten Jahr der Beschäftigung von Personen, die mehr als zwei Jahre lang arbeitslos gewesen sind, erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 75 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts für die Beschäftigten, im zweiten Jahr 50 Prozent. Der Zuschuss kann an das Unternehmen oder direkt an die Beschäftigten gezahlt werden.

Darum ist der Lohnkostenzuschuss befristet

Die Förderung durch die Zuschüsse ist zeitlich begrenzt: Nach höchstens zwei Jahren stellt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Zahlungen ein. Die Gesetzgeber gehen davon aus, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich im Laufe der Zeit an ihren Arbeitsplatz und seine Anforderungen gewöhnen und dass ihre Produktivität nach und nach ansteigt.

Arbeitgeber müssen die Person, für die der Eingliederungszuschuss gezahlt wird, nach Ende der Förderung für mindestens sechs weitere Monate beschäftigen. Ist das nicht der Fall, müssen die Zuschüsse teilweise zurückerstattet werden.

Diese Förderung gibt es über den Lohnkostenzuschuss hinaus

Stellt ein Unternehmen eine Person ein, die länger arbeitslos gewesen ist, hat diese das Anrecht auf ein umfassendes Coaching. Es wird neben der Beschäftigung am neuen Arbeitsplatz absolviert. Das Coaching ist dafür gedacht, dass die Person ohne Scheu alle Fragen zum Arbeitsalltag stellen kann und bei Problemen zeitnah Hilfe bekommt. Die Kosten für dieses Coaching übernimmt ebenfalls das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit.

Oft benötigen nach langer Zeit erstmalig wieder Beschäftigte auch Weiterbildungen oder Qualifikationsmöglichkeiten, um den Job zufriedenstellend erledigen zu können. Für diese Maßnahmen erhält das Arbeit gebende Unternehmen ebenfalls eine finanzielle Förderung. 

Antrag auf den Lohnkostenzuschuss

Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigung geben möchten, sollten grundsätzlich zunächst den Antrag bei der Agentur für Arbeit respektive beim Jobcenter stellen. Die Verantwortlichen hier entscheiden, ob Geld im jeweiligen Fall bewilligt und gefördert wird oder nicht. Daher sollten Arbeitgeber erst abwarten, ob der Antrag im jeweiligen Fall positiv beschieden wird, ehe sie den Arbeitsvertrag abschließen.

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