Niemand möchte wegen einer Krankheit plötzlich ausfallen. Wenn dies doch geschieht, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte der Arbeitnehmer in einer solchen Situation hat. Die Entgeltfortzahlung sorgt dafür, das Beschäftigte trotz einer Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum weiterhin Gehalt erhalten. Dies ist auch gesetzlich in § 3 EntgFG festgelegt. Durch diese Fortzahlung entstehen keine finanziellen Sorgen, wenn eine Erkrankung den Arbeitsalltag unterbricht. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber rechtzeitig über die voraussichtliche Dauer informiert wird und eine Bescheinigung vorliegt. Heute erfolgt dies häufig über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz AU). Die Entgeltfortzahlung ist gesetzlich geregelt und bietet Arbeitnehmern eine wichtige Absicherung, wenn sie vorübergehend arbeitsunfähig sind. Dadurch ist der Arbeitgeber verpflichtet die Entgeltfortzahlung zu zahlen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt für die ersten sechs Wochen weiterzuzahlen.
- Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht dem regulären Gehalt, wobei Sonderleistungen wie Überstunden oder Schichtzulagen meist nicht berücksichtigt werden.
- Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach einer Wartezeit von vier Wochen im Arbeitsverhältnis.
- Bei längerer Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Wer muss die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit übernehmen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung zu übernehmen. Voraussetzung ist hierbei eine ärztliche Bescheinigung. Der Arbeitnehmer seinerseits hat den Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung. Erst nach dieser Dauer, also mit Ablauf der sechs Wochen, übernimmt die Krankenkasse und zahlt im Krankheitsfall eine Lohnersatzleistung. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von sechs Wochen hat. Überschritten werden darf diese Zeitspanne nicht. Ausnahmen werden nur dann berücksichtigt, wenn im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers eine Regelung festgehalten wurde, die vorteilhafter als die gesetzliche Regelung für ihn ist.
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Wie viel Geld gibt es bei der Entgeltfortzahlung?
Grundsätzlich entspricht das Geld der Lohnfortzahlung bei Krankheit dem Entgelt, dass der Arbeitnehmer während seines regulären Arbeitsverhältnisses erhält. Somit entspricht die Summe der Weiterzahlung des Entgelts immer der Summe des normalen Gehaltes des Arbeitnehmers. Wer jedoch in Schichten arbeitet, muss damit rechnen, dass es Abweichungen bei der Entgeltfortzahlung gibt. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall die Möglichkeit, sich am durchschnittlichen Verdienst des Angestellten zu orientieren. Das bedeutet, dass Nachtschichten oder auch Zuschläge für Sonn- und Feiertage im normalen Arbeitsverhältnis immer nur durchschnittlich berechnet werden und nicht laut Dienstplan. Der Dienstplan wird nur dann berücksichtigt, wenn er im Vorfeld bereits für den Zeitraum der Krankschreibung vorhanden ist.
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Werden Sonderleistungen berücksichtigt?
Voraussichtliche Sonderleistungen wie Überstunden und Schichtzulagen werden bei der Entgeltfortzahlung nicht berücksichtigt. Die Lohnfortzahlung besteht ausschließlich aus dem Gehalt und berücksichtigt weder Überstunden noch Schichtzulagen, Weihnachtsgeld, oder weitere im Arbeitsverhältnis festgelegte Zahlungen wie Boni oder auch Urlaubsgeld. Im Zweifelsfall kann der Arbeitgeber kontaktiert werden, um genaue Angaben dazu einzuholen. Vor allem beim Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitnehmer zumindest anteilsmäßig ausgezahlt wird.
Was passiert nach der Entgeltfortzahlung?
Nach Ablauf der sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit übernimmt im weiteren Krankheitsfall die Krankenkasse. Sie zahlt dann ein Krankengeld, welches sich jedoch nur prozentual am Gehalt orientiert und deshalb niedriger angesiedelt ist. Die Lohnersatzleistung muss bei gesetzlich Versicherten nicht separat beantragt werden. Die Übernahme der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt automatisch.
Hinweis: Wer eine private Zusatzversicherung hat und arbeitsunfähig wird, kann diese im Krankheitsfall selbstverständlich nutzen. Mögliche Zahlungen wie Krankengeld oder Krankenhaustagegeld werden bei der Entgeltfortzahlung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Zusätzliche Zahlungen für den Arbeitnehmer werden somit nicht von der Entgeltfortzahlung und auch nicht vom möglichen späteren Krankengeld abgezogen.
Was ist die Wartezeit im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit?
Nicht jeder Arbeitnehmer hat das uneingeschränkte Recht auf Entgeltfortzahlung bei einer Erkrankung. Der Anspruch von Zahlungen bei Arbeitsunfähigkeit entsteht erst, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses mindestens vier Wochen betragen hat. Tritt die Erkrankung des Arbeitnehmers während der Wartezeit auf, erhält der arbeitsunfähige Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung. Wenn infolge der Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung ausgesprochen wird, ist der Arbeitgeber zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet, solange die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht.
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Fazit
Die Entgeltfortzahlung gibt Arbeitnehmern die Sicherheit, dass sie bei einer Krankheit nicht sofort auf ihr Einkommen verzichten müssen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit gibt es so finanzielle Entlastung. Wichtig ist jedoch, den Arbeitgeber rechtzeitig, beispielsweise über die Dauer, zu informieren und die erforderlichen Nachweise, also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, einzureichen. Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung. Ist der Mitarbeitende weiterhin arbeitsunfähig, übernimmt in den meisten Fällen die Krankenkasse mit der Lohnersatzleistung die weitere Absicherung. Die gesetzliche Lohnfortzahlung schützt Beschäftigte in den ersten Wochen einer Krankheit und sorgt dafür, dass sie sich auf ihre Genesung konzentrieren können. Deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Regelungen der Entgeltfortzahlung zu kennen, um so im Krankheitsfall vorbereitet zu sein.