Entgeltfortzahlung
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Entgeltfortzahlung

Im Rahmen der Entgeltfortzahlung wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall für seinen Mitarbeiter beziehungsweise den Arbeitnehmer eine Fortführung seiner Lohnzahlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter weiter Lohn zahlen, auch wenn dieser aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. In welchem Umfang eine Entgeltfortzahlung stattfinden muss, wird im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Wer muss die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit übernehmen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit (Voraussetzung: ärztliche Bescheinigung) die Entgeltfortzahlung zu übernehmen. Der Arbeitnehmer seinerseits hat den Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung. Erst nach dieser Dauer, also mit Ablauf der sechs Wochen, übernimmt die Krankenkasse und zahlt im Krankheitsfall ein Krankengeld. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung von sechs Wochen hat. Überschritten werden darf diese Zeitspanne nicht. Ausnahmen werden nur dann berücksichtigt, wenn im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers eine Regelung festgehalten wurde, die vorteilhafter als die gesetzliche Regelung für ihn ist.

Wie viel Geld gibt es bei der Entgeltfortzahlung?

Grundsätzlich entspricht das Geld der Entgeltfortzahlung bei Krankheit dem Entgelt, dass der Arbeitnehmer während seines regulären Arbeitsverhältnisses erhält. Somit entspricht die Summe der Lohnfortzahlung immer der Summe des normalen Gehaltes des Arbeitnehmers. Wer jedoch in Schichten arbeitet, muss damit rechnen, dass es Abweichungen bei der Entgeltfortzahlung gibt. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall die Möglichkeit, sich am durchschnittlichen Verdienst des Angestellten zu orientieren. Das bedeutet, dass Nachtschichten oder auch Zuschläge für Sonn- und Feiertage im normalen Arbeitsverhältnis immer nur durchschnittlich berechnet werden und nicht laut Dienstplan. Der Dienstplan wird nur dann berücksichtigt, wenn er im Vorfeld bereits für den Zeitraum der Krankschreibung vorhanden ist.

Werden Sonderleistungen berücksichtigt?

Voraussichtliche Sonderleistungen wie Überstunden und Schichtzulagen werden bei der Lohnfortzahlung nicht berücksichtigt. Die Lohnfortzahlung besteht ausschließlich aus dem Gehalt und berücksichtigt weder Überstunden noch Schichtzulagen, Weihnachtsgeld, oder weitere im Arbeitsverhältnis festgelegte Zahlungen wie Boni oder auch Urlaubsgeld. Im Zweifelsfall kann der Arbeitgeber kontaktiert werden, um genaue Angaben dazu einzuholen. Vor allem beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitnehmer zumindest anteilsmäßig ausgezahlt wird.

Was passiert nach der Entgeltfortzahlung?

Nach Ablauf der sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit übernimmt im weiteren Krankheitsfall die Krankenkasse. Sie zahlt dann ein Krankengeld, welches sich jedoch nur prozentual am Gehalt orientiert und deshalb niedriger angesiedelt ist. Das Krankengeld muss bei gesetzlich Versicherten nicht separat beantragt werden. Die Übernahme der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt automatisch. Hinweis: Wer eine private Zusatzversicherung hat und arbeitsunfähig wird, kann diese im Krankheitsfall selbstverständlich nutzen. Mögliche Zahlungen wie Krankengeld oder Krankenhaustagegeld werden bei der Entgeltfortzahlung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Zusätzliche Zahlungen für den Arbeitnehmer werden somit nicht von der Entgeltfortzahlung und auch nicht vom möglichen späteren Krankengeld abgezogen.

Was ist die Wartezeit im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit?

Nicht jeder Arbeitnehmer hat das uneingeschränkte Recht auf Entgeltfortzahlung bei einer Erkrankung. Der Anspruch von Zahlungen bei Arbeitsunfähigkeit entsteht erst, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses mindestens vier Wochen betragen hat. Tritt die Erkrankung des Arbeitnehmers während der Wartezeit auf, erhält der arbeitsunfähige Arbeitnehmer Krankengeld. Wenn infolge der Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung ausgesprochen wird, ist der Arbeitgeber zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet, solange die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht.

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