Arbeitsunfähigkeit

Jan Eldo
Belonio Benefit-Experte
Mann ist durch ein Unfall Arbeitsunfähig
Inhalt
Alle Neuigkeiten rund um HR & Benefits - Jetzt Newsletter abonnieren!

Eine Arbeitsunfähigkeit kann jeden treffen, egal ob plötzlich durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine länger andauernde Erkrankung. Für Arbeitnehmer ist es entscheidend, in diesem Moment genau zu wissen, welche Pflichten bestehen und welche Rechte sie haben. Denn wer arbeitsunfähig ist, muss nicht nur seinen Arbeitgeber, sondern auch die Krankenkasse zeitnah informieren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Meldungen der Arbeitsunfähigkeit, finanzielle Regelungen wie Entgeltfortzahlung oder Krankengeld, sowie rechtliche Fallstricke wie eine mögliche Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitsunfähigkeit liegt vor bei krankheits- oder unfallbedingter Unfähigkeit zur Arbeit oder bei medizinisch begründeter Gefahr einer Zustandsverschlechterung durch Arbeit.
  • Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber unverzüglich informieren.
  • Während der Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen, danach gegebenenfalls auf Krankengeld oder Verletztengeld, wobei ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist.
  • Obwohl Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit zunächst vor Kündigung geschützt sind, kann eine Kündigung bei sehr langer oder häufig wiederkehrender Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen rechtens sein.

Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Sobald man beispielsweise durch eine Krankheit arbeitsunfähig wird, ist man verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Das bedeutet, dass am selben Tag Bescheid gegeben wird, wenn eine Krankheit die Tätigkeit verhindert. In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Viele Arbeitgeber verlangen diese jedoch schon ab dem ersten oder zweiten Tag. Wer länger arbeitsunfähig ist, sollte sich außerdem auch über weiterführende medizinische Maßnahmen beraten lassen, um eine schnelle Genesung zu fördern. Die Bescheinigung, umgangssprachlich oft als Krankschreibung bezeichnet, wird durch eine ärztliche Untersuchung ausgestellt. Darin steht unter anderem die voraussichtliche Dauer der Erkrankung und ob die Tätigkeit noch teilweise nachgegangen werden kann. 

Wie können wir dir helfen?

Mit unserem Chatbot jetzt schnell die passende Lösung finden.

Finanzielle Regelungen bei der Arbeitsunfähigkeit

Während einer Arbeitsunfähigkeit haben Beschäftigte zunächst Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. In der Regel gilt dies für bis zu sechs Wochen. Die Zahlung entspricht dem normalen Arbeitsentgelt, sodass in dieser Zeit keine finanziellen Einbußen entstehen. Dauert die Krankheit länger an, übernimmt danach die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. 

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Es wird für eine Dauer von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt. Wichtig ist, dass weiterhin eine regelmäßig aktuelle Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse eingereicht wird, um den Anspruch nicht zu verlieren.

Neben Entgeltfortzahlung und Krankengeld gibt es weitere Bezüge:

  • Betriebliche Krankenzusatzleistungen: Manche Arbeitgeber oder Tarifverträge sehen vor, dass über die gesetzlichen Leistungen hinaus ein Zuschuss gezahlt wird. 
  • Übergangsgeld oder Rehabilitationsleistungen: Wenn eine medizinische Reha notwendig wird, können über die Rentenversicherung zusätzliche Leistungen erfolgen. 
  • Private Krankengeldversicherung: Wer privat zusätzlich abgesichert ist, kann weitere Zahlungen erhalten, sobald die Dauer der Lohnfortzahlung endet. 

Solche Ansprüche sollten rechtzeitig geprüft werden und gegebenenfalls bei der Krankenkasse der dem Versicherer eingereicht werden. 

Arbeitsunfähigkeit und Teilzeit / Minijob

Viele glauben, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit nur Vollzeitbeschäftigte abgesichert sind. Tatsächlich haben aber auch Teilzeitkräfte und Minijobber Ansprüche , wenn sie als versicherter Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet sind. Bei einer Krankheit bei der eine Arbeitsunfähigkeit entsteht, greift auch für diese Gruppen die Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen das durchschnittliche Gehalt weiter, angepasst an die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. 

Sollten die Beschäftigten mehrere Jobs haben, muss jeder Arbeitgeber separat informiert und eine eigene Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung übernimmt auch hier die Krankenversicherung, solange alle Bedingungen erfüllt sind. Auch hier sollte die Bescheinigung rechtzeitig eingereicht werden, denn auch hier gilt eine Verpflichtung für einen lückenlosen Nachweis. So wird sichergestellt, dass Beschäftigte während der gesamten Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind.  

Lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Ein durchgehender Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ist besonders wichtig. Für ein versicherten Arbeitnehmer ist es unerlässlich, dass Unterlagen vollständig sind. Fehlt auch nur ein Tag zwischen zwei Krankschreibungen, kann das negative Auswirkungen haben. So könnte zum Beispiel die Zahlung von Krankengeld unterbrochen werden. Arbeitnehmer sind verpflichtet, rechtzeitig eine neue Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit einzuholen, wenn die voraussichtliche Dauer deiner ersten Krankschreibung überschritten wird. Auch die ärztliche Bestätigung muss eindeutig sein. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Bescheinigung korrekt ausgefüllt wird und alle relevanten Angaben enthalten sind, inklusive des medizinischen Befundes. 

Digitale Krankmeldung

Seit 2023 gibt es in Deutschland die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Statt die Bescheinigung für die Arbeitsunfähigkeit in Papierform an die Krankenkasse zu schicken, übermittelt die Arztpraxis die Daten direkt digital. Für Arbeitnehmer bedeutet das weniger Bürokratie. Die Medulung erfolgt automatisch. Arbeitgeber rufen die Daten dann elektronisch ab. Trotzdem sind Arbeitnehmer weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber zu melden. Die digitale AU ersetzt nicht die Pflicht zur sofortigen Krankmeldung. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Übertragung korrekt war. Bei technischen Problemen kann weiterhin eine klassische Bescheinigung verlangt werden. Diese digitale Lösung ist ein wichtiger Schritt, um Abläufe effizienter und gesetzlich eindeutig zu gestalten. 

2410 Gesundheitsbudget Mockup

Gesundheitsbudget als Win-Win

Erfahre in unserem kostenlosen Whitepaper, wie die steuerfreie Gesundheitsleistung die Mitarbeiterbindung erhöhen, Mitarbeitende fördern und Krankheitsausfälle reduzieren kann.

Besonderheiten bei chronischer Erkrankung

Eine chronische Erkrankung kann dazu führen, dass Beschäftigte häufiger oder länger arbeitsunfähig sind. In solchen Fällen gelten dieselben Grundprinzipien wie bei jeder Arbeitsunfähigkeit, jedoch gibt es zusätzliche Punkte zu beachten. DIe Dauer der Lohnfortzahlung wird innerhalb von 12 Monaten auf maximale sechs Wochen pro Erkrankung begrenzt. Bei einer langwierigen Krankheit springt danach erneut die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Dies gilt für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Diagnose. 

Für versicherte Personen mit chronischen Beschwerden ist es wichtig, regelmäßig ärztliche Nachweise einzureichen und mit der Krankenkasse in Kontakt zu bleiben. Manchmal werden auch zusätzliche medizinische Maßnahmen wie Reha-Angebote oder Präventionsprogramme unterstützt. 

Tipps für den Wiedereinstieg nach einer Arbeitsunfähigkeit

Nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit oder einer schweren Erkrankung ist der Weg zurück in den Job oft eine Herausforderung. Viele Beschäftigte nutzen hierfür das sogenannte Hamburger Modell. Dabei handelt es sich um eine stufenweise Wiedereingliederung. Man startet hierbei mit einer reduzierten Tätigkeit und steigert die Stunden nach und nach. Der Arzt kann dabei ein Plan erstellen, der die voraussichtliche Dauer und Belastbarkeit beschreibt. Wichtig ist, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse zu klären, wie das Verfahren organisiert wird und ob weiterhin Anspruch auf Krankengeld besteht. Medizinischen Empfehlungen sollte immer zur Folge geleistet werden. Außerdem können eventuell und falls vorhanden betriebliche Angebote genutzt werden. So wird der Wiedereinstieg nachhaltig und Rückfälle in eine erneute Arbeitsunfähigkeit können vermieden werden. 

Arbeitsunfähigkeit im Ausland

Eine Arbeitsunfähigkeit kann auch im Urlaub oder bei einem Aufenthalt im Ausland eintreten. In diesem Fall gelten besondere Meldepflichten. Arbeitnehmer sind verpflichtet den Arbeitgeber sofort, am besten telefonisch oder per E-Mail, über die Krankheit zu informieren. Außerdem muss innerhalb kurzer Zeit eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit aus dem Aufenthaltsland beschafft und diese an den Arbeitgeber und an die Krankenkasse gesendet werden. Die Krankenkasse prüft, ob die Bescheinigung den deutschen Anforderungen entspricht. Wichtig ist, dass die voraussichtliche Dauer der Erkrankung klar angegeben ist. In vielen Ländern gibt es dafür mehrsprachige Formulare, oft kann auch eine Übersetzung besorgt werden. Auch im Ausland sind Beschäftigte gesetzlich abgesichert, solange sie sich an die Regeln halten. Es sollte sich nicht darauf verlassen werden, dass alles automatisch läuft. Der Kontakt zur Krankenkasse sollte immer gehalten werden, damit keine Lücken entstehen. 

Kündigung bei Arbeitsunfähigkeit

Viele haben Sorgen, dass eine längere Arbeitsunfähigkeit automatisch zu einer Kündigung führt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine Kündigung allein aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit in Deutschland nicht ohne weiteres möglich ist. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass die fortgesetzte Erkrankung die betrieblichen Abläufe erheblich stört. 

Beschäftigte haben also ein gewissen Schutz. Dennoch ist es wichtig, alle medizinischen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber vorzulegen, um deine Rechte zu sichern. 

Fazit

Eine Arbeitsunfähigkeit ist nicht nur eine gesundheitliche Belastung, sondern auch eine Phase, in der viele organisatorische Dinge beachtet werden müssen. Der Arbeitgeber sollte frühzeitig informiert werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte fristgerecht bei der Krankenkasse eingereicht werden. Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sollte zudem lückenlos sein. So wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer die finanziellen Ansprüche wie Entgeltfortzahlung oder Krankengeld erhalten und rechtlich sicher sind. Wichtig ist zwar, die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen einzuhalten, das Allerwichtigste ist jedoch die eigene Gesundheit. Arbeitnehmer sollten sich darauf konzentrieren, wieder gesund und einsatzbereit zu werden.

Jan Eldo
Jan Eldo versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
Mehr aus dem Glossar

Noch mehr HR-Wissen

14.11.2025

|

Isabel Dautel
Ganzheitliches Wohlbefinden: Der Weg zum erfüllten Leben
Weiterlesen
10.11.2025

|

Isabel Dautel
Wellbeing: Schlüssel zu einem ausgeglichenen Leben
Weiterlesen
13.10.2025

|

Justus Hilgering
Rechtliche Grundlagen zum 13. Monatsgehalt
Weiterlesen
09.10.2025

|

Isabel Dautel
Sätze für Gehaltserhöhung: Die richtige Formulierung
Weiterlesen
06.10.2025

|

Justus Hilgering
Wann sind Geschenke abzugsfähig? So sicherst du dir den vollen Betriebsausgabenabzug
Weiterlesen
02.10.2025

|

Isabel Dautel
Sachbezugskarten für Mitarbeiter | Infos & Einsatz
Weiterlesen
22.09.2025

|

Isabel Dautel
Gehaltserhöhung nach einem Jahr: Wie realistisch ist es wirklich
Weiterlesen
15.09.2025

|

Justus Hilgering
Erfahrungsstufen öffentlicher Dienst: Das musst du wissen
Weiterlesen
15.09.2025

|

Isabel Dautel
Leistungsorientierte Bezahlung TVöD: Die zusätzliche Vergütung für Arbeitnehmer
Weiterlesen