Entgeltgruppe
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Entgeltgruppe

Die Entgeltgruppe zeigt an, welches Gehalt Beschäftigte mit einem Tarifvertrag wie etwa im öffentlichen Dienst erhalten. Die Beschäftigten können anhand der Tabelle nachvollziehen, wie viel Geld sie bekommen und wann eine Gehaltserhöhung für ihre Tätigkeit ansteht. Dieses Vorgehen ist weit transparenter als in anderen Jobs, wo das Gehalt zu Beginn ausgehandelt wird und nicht von vornherein klar ist, wann es eine Gehaltserhöhung geben und wie hoch sie sein wird.

Entgeltgruppe nach TVöD

Es gibt verschiedene Tarifverträge. Der wichtigste ist der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Zum öffentlichen Dienst zählen Berufe für Bund und Gemeinden (bei Berufen für die Länder greift der Tarifvertrag für die Länder, kurz TV-L). Beschäftigte im TV-L können etwa Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten, Richterinnen und Richter, Professorinnen und Professoren, Soldatinnen und Soldaten sowie Erzieherinnen und Erzieher sein.

Sie alle werden in Entgeltgruppen eingruppiert und entsprechend dieser Eingruppierung nach TVöD bezahlt. Die Eingruppierung hängt von der Art des Berufs, von der Ausbildung und der Arbeitserfahrung ab. Durch Arbeitszeit im Beruf und Leistung können Beschäftigte im Laufe der Jahre in den einzelnen Stufen und auch in den Entgeltgruppen aufsteigen.

Entgeltgruppen in den Entgelttabellen

Im TVöD gibt es immer nach neuen Tarifverhandlungen aktuelle Entgelttabellen, denen Beschäftigte und Interessierte die Gehälter nach Entgeltgruppe und Stufe entnehmen können. Sie unterscheiden sich für die Kommunen (VKA) und Bund. Sie umfassen jeweils beide die Entgeltgruppen E1 bis E15Ü und orientieren sich an den Besoldungsgruppen für Beamte (A1 bis A15). 

  • E1 bis E4 nach TVöD umfassen den einfachen Dienst und damit Tätigkeiten, für die keine besondere Ausbildung nötig ist.
  • E5 bis E8 bezeichnen den mittleren Dienst, für den eine abgeschlossene Ausbildung von drei Jahren Voraussetzung ist. 
  • E9 bis E12 umfassen den gehobenen Dienst, für den ein Bachelor-Abschluss an der Universität oder ein Fachhochschulabschluss benötigt wird.
  • E13 bis E15 beschreiben den höheren Dienst; die Voraussetzung ist etwa ein Masterabschluss oder ein Diplom.

Die Eingruppierung erfolgt bei der Einstellung und hängt neben der Ausbildung und der Berufserfahrung der Bewerberin oder des Bewerbers auch von der jeweiligen Tätigkeit und den Aufgaben der Stelle ab. Beispielsweise werden Beschäftigte in Posten mit Personalverantwortung höher eingruppiert als solche ohne.

Stufen in den Entgeltgruppen nach Berufserfahrung

Je nachdem, wie lange die Beschäftigten im öffentlichen Dienst tätig sind, erreichen sie verschiedene Stufen innerhalb der Entgeltgruppe, in die sie gemäß Tabelle eingruppiert worden sind:

  • Bei der Einstellung werden die Beschäftigten nach Stufe 1 ihrer Entgeltgruppe bezahlt.
  • Nach einem Jahr steigen sie in Stufe 2 auf.
  • Nach zwei Jahren in Stufe 2 erreichen sie Stufe 3.
  • Nach drei Jahren in Stufe 3 erfolgt der Aufstieg in Stufe 4.
  • Nach vier Jahren in Stufe 4 steigen Beschäftigte auf in Stufe 5.
  • Nach fünf Jahren in Stufe 5 erreichen die Beschäftigten Stufe 6.

Wer allerdings in Entgeltgruppe E1 zu arbeiten beginnt, beginnt direkt mit Stufe 2 und steigt alle vier Jahre in eine höhere Stufe auf.    

Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe in den Stufen 4 bis 6 kann auch schneller oder langsamer verlaufen: Wer gute Leistung erbringt, kann die Dauer bis zum Aufstieg verkürzen. Dafür ist allerdings ein Antrag mit einer guten Begründung nötig. Wer in seinen Tätigkeiten klar unterdurchschnittliche Leistung erbringt, kann auch länger brauchen, um die nächste Stufe zu erreichen. 

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