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Jahresarbeitsentgeltgrenze

Eldo Hell
Belonio Benefit-Experte
Hütchen stehen auf Geldschein und stellen die Jahresarbeitsentgeltgrenze dar
Inhalt
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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze, beschreibt, ab welchem Einkommen bestimmte Regeln der Krankenversicherung gelten. Für viele Arbeitnehmer ist sie wichtig, da davon die Versicherungspflicht abhängen kann. Im Jahr 2023 lag die allgemeine Grenze bei 66.600 Euro brutto pro Jahr. 2026 liegt die Grenze bei 77.400 Euro brutto pro Jahr. Wird diese Grenze überschritten, kann eine Versicherungsfreiheit entstehen. Entscheidend ist auch ob das Einkommen des folgenden Kalenderjahres voraussichtlich über der Grenze liegt. Die Regelungen dazu sind in SGB V. festgelegt. Wer versicherungsfrei ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen in eine private Krankenversicherung (kurz PKV) wechseln. Die Beschäftigung und das erwartete Einkommen sollten geprüft werden. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, definiert den jährlichen Bruttoverdienst, ab dem die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer endet.
  • Wer die JAEG in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschreitet, kann von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private wechseln oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben.
  • Die JAEG wird jährlich angepasst, und bei ihrer Berechnung werden neben dem Monatsgehalt auch regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigt.

Das besagt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Hat ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mit seinem oder ihrem Arbeitsentgelt innerhalb eines Kalenderjahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten und im darauffolgenden Jahr auch, endet für diese Person die Versicherungspflicht in der gesetzlichen gesundheitlichen Absicherung. Das heißt, dass für sie insofern Versicherungsfreiheit herrscht, als sie entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV) bleiben oder sich alternativ privat versichern kann.

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Theoretisch besteht die Möglichkeit, nicht krankenversichert zu sein. Dies ist nicht illegal, auch wenn es in Deutschland die Krankenversicherungspflicht gibt. Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin allerdings eine Weile gänzlich ohne gesundheitliche Absicherung gelebt hat, muss bei einem Wiedereintritt in die Krankenkasse und Versicherungspflicht, die in der Zwischenzeit nicht gezahlten Beiträge nachzahlen. Viele Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und sich die hohen Beiträge für die privaten Versicherungen sparen wollten, geraten so in einen Teufelskreis, da sie die angehäuften Schulden nicht zahlen können und weiterhin ohne Versicherung bleiben. Im Krankheitsfall kann das sehr teuer werden, da sie für alle Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente selbst aufkommen müssen.

Jahresarbeitsentgeltgrenze: Berechnung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze richtet sich nach dem Arbeitsentgelt eines Jahres (brutto) für die jeweilige Beschäftigung. Dabei reicht es allerdings nicht aus, die vereinbarte Summe aus dem Arbeitsvertrag anzunehmen oder das Brutto-Monatsgehalt mit zwölf zu multiplizieren. Auch regelmäßige Einmalzahlungen, wie zum Beispiel zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt erhaltenes Weihnachts- oder Urlaubsgeld, müssen auf das Jahresarbeitsentgelt addiert werden. Gleiches gilt für regelmäßig gezahlte Pauschalbeträge für Überstunden, nicht aber für die individuelle Abrechnung tatsächlich geleisteter Überstunden. Da es sich hier nicht um festgelegte regelmäßige Summen handelt, handelt es sich nicht um einen Bestandteil des regelmäßigen Jahreseinkommens für die Beschäftigung.

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 und davor

Es wird die zwischen allgemeiner und besonderer Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) unterschieden. Erstere gelten für den Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die besondere Versicherungspflichtgrenze hingegen gilt für diejenigen Angestellten, die wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze am 21.12.2002 versicherungsfrei, also nicht zur Mitgliedschaft in der GKV verpflichtet, gewesen sind und einer privaten Krankenversicherung angehört haben. Das liegt darin begründet, dass die JAEG zum 1.1.2003 überproportional angehoben worden ist. Seit 2003, also, seit es die zwei verschiedenen Grenzen für die Krankenversicherungspflicht gibt, sind sie regelmäßig angestiegen:

  • 2003 lag die allgemeine Grenze bei 45.900 Euro, die besondere bei 41.400 Euro.  
  • 2008 lag die allgemeine Grenze bei 48.150 Euro, die besondere bei 43.200 Euro.
  • 2013 lag die allgemeine Grenze bei 52.200 Euro, die besondere bei 47.250 Euro.  
  • 2018 lag die allgemeine Grenze bei 59.400 Euro, die besondere bei 53.100 Euro.  
  • 2023 liegt die allgemeine Grenze bei 66.600 Euro, die besondere bei 59.850 Euro
  • 2026 liegt die allgemeine Grenze bei 77.400 Euro, die besondere bei 69.750 Euro. 

Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer privat versichert ist und die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet, weil diese angehoben worden ist, kann einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. So kann die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin fortgeführt werden.

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Was wenn mit dem Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird

Überschreitet der Arbeitnehmer mit seiner Beschäftigung die JAEG im Laufe eines Kalenderjahres, wird die Mitgliedschaft in der GKV zunächst im regelmäßigen Turnus fortgeführt. Wer freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchte, muss also nichts dafür tun. Wer hingegen in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte auf Post achten. Die gesetzliche Krankenkasse schickt Informationen über die Austrittsmöglichkeiten. Wer sich privat versichern möchte, kann daraufhin innerhalb von zwei Wochen den Austritt erklären.

Fazit

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist eine wichtige Grenze für Beschäftigte in der gesundheitlichen Absicherung. Entscheidend ist dabei das regelmäßige Arbeitsentgelt, das voraussichtlich im kommenden Jahr erzielt wird. Liegt das Jahresarbeitsentgelt dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze, kann Versicherungsfreiheit eintreten. Diese endet jedoch nicht in jedem Fall sofort. Die rechtlichen Voraussetzungen sollten beachtet werden. Nach den Regelungen im SGB V kommt es unter anderem darauf an, ob das Jahresarbeitsentgelt auch im nächsten Kalenderjahr voraussichtlich über der Grenze liegt. Deshalb sollten Mitarbeitende ihre Einkommensentwicklung genau prüfen und sich falls nötig beraten lassen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze hilft dabei festzulegen, wann eine Krankenversicherungspflicht besteht und wann ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung möglich ist.

Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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