Zusatzleistungen
Inhalt
Alle Neuigkeiten rund um HR & Benefits - Jetzt Newsletter abonnieren!

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen definieren Leistungen eines Unternehmens, die nicht zur Erzielung von Einnahmen genutzt werden. Die zusätzlich erbrachten Leistungen werden von der Finanzbuchhaltung nicht als Ertrag registriert. Sie werden ihrer Definition nach auch als Benefits bezeichnet, unterliegen keiner gesetzlichen Grundlage und bieten Arbeitnehmern neben dem Gehalt weitere attraktive Anreize, sich für einen Arbeitgeber zu entscheiden.

Welche Zusatzleistungen können Arbeitgeber anbieten?

Die Möglichkeiten für Zusatzleistungen durch den Arbeitgeber sind vielfältig. In der Regel beziehen sich diese auf den Arbeitnehmer. Sie werden eingesetzt, um beispielsweise eine bessere Bindung des Arbeitnehmers zum Unternehmen zu erzeugen. Beispiele für Zusatzleistungen und Benefits sind unter anderem:
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Firmenhandy
  • Firmenwagen
  • Kinderbetreuung
  • Lebensarbeitszeitkonten
  • Personenversicherungen
  • Gutscheine
  • Betriebskindergarten

Welche Leistungen sind bei Mitarbeitern besonders beliebt?

Besonders beliebt sind all jene zusätzlichen Leistungen, die individuell auf den Arbeitnehmer zugeschnitten sind. Je mehr Zusatzleistungen das Unternehmen anbietet, desto individueller können diese von den Mitarbeitern genutzt werden. Eine betriebliche Kinderbetreuung durch das Unternehmen ist eine gern gesehene Zusatzleistung. Sie bringt allerdings nur den Mitarbeitern etwas, die Kinder im entsprechenden Alter haben und diese Kinderbetreuung nutzen möchten. Viel wichtiger ist deshalb für eine Vielzahl der Mitarbeiter, das zusätzlichem zu ihrem regelmäßigen Gehalt zum Beispiel ein gutes Betriebsklima herrscht, dass ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird, dass Essen und Trinken entweder vergünstigt oder auch kostenlos angeboten wird oder dass technische Geräte für die Arbeit bereitgestellt werden. Das sind Leistungsdetails, von denen alle Mitarbeiter profitieren, da sie unabhängig von ihrem familiären Stand, ihrem Alter und ihrer Tätigkeit im Unternehmen sind. Außerdem freuen sich Mitarbeiter über Flexibilität und die Möglichkeit von Weiterbildungen. Auch Zusatzleistungen, die sich mit dem Thema Gesundheit beschäftigen, sind oftmals willkommen und werden von den meisten Mitarbeitern gerne angenommen. Beispiele dafür sind Präventionsmaßnahmen im Arbeitsalltag oder Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Wer hat Anspruch eine Zusatzleistung?

Benefits unterliegen keiner gesetzlichen Regelung. Kein Arbeitgeber kann dazu verpflichtet werden, zusätzliche Leistungen im Unternehmen anzubieten. Zudem darf nicht jeder Mitarbeiter davon ausgehen, dass ihm ein Firmenwagen oder ein Firmenhandy bereitgestellt wird. Entscheidend ist immer, in welcher Position der Mitarbeiter tätig ist und welche Leistungen angeboten werden. Der Firmenwagen wird beispielsweise oftmals nur für Mitarbeiter angeboten, die im Vertrieb arbeiten und außer Haus unterwegs sind oder eine entsprechende Stellung im Unternehmen haben. Eine Differenzierung ist wichtig, um weder beim Arbeitnehmer falsche Erwartungen zu wecken noch zu hohe Anforderungen an das Unternehmen zu stellen.
Alle Neuigkeiten rund um HR & Benefits - Jetzt Newsletter abonnieren!
Jan Eldo
Jan Eldo versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
Jetzt tiefer eintauchen!
Mehr aus dem Glossar

Noch mehr HR-Wissen