Branchenzuschläge
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Branchenzuschläge

Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer erhalten je nach Branche fest definierte Branchenzuschläge zusätzlich zu ihrem Grundstundenlohn. Diese Zuschläge gibt es, nachdem die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter für eine bestimmte Dauer ohne Unterbrechung in einem Kundenbetrieb tätig gewesen sind. Sie sollen das Gehalt an das der Festangestellten angleichen.

Im April 2017 ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reformiert worden. Hier haben die zuständigen Gewerkschaften, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) die Tarifverträge der jeweiligen Branchenzuschläge angepasst. 

Branchenzuschläge werden regelmäßig angepasst

Da sich die Gehälter mit jedem neu verhandelten Tarifvertrag im Laufe der Zeit verändern, steigen auch die Zuschläge, mit denen Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter rechnen können. Der iGZ hat etwa Listen mit den Branchenzuschlägen ab dem 01.10.2022, ab dem 01.04.2023 und ab 01.01.2024 veröffentlicht. Hier lässt sich Zuschlag für Zuschlag detailliert einsehen.

Branchenzuschläge nach Stufen und Entgeltgruppen

Der Zuschlag, der den Mitarbeitern in Zeitarbeit zusteht, hängt von zwei Faktoren ab. Einmal von der Entgeltgruppe, der die jeweilige Person abgehört (sowohl im Tarifvertrag der iGZ als auch in dem er BAG gibt es die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9), zudem von der Einsatzdauer im jeweiligen Unternehmen.

Die Branchenzuschläge sind zeitlich gesehen nach Stufen gestaffelt. Es gibt die Stufen 0 bis 6:

  • Stufe 0 – weniger als sechs Wochen beim Unternehmen
  • Stufe 1 – beginnt nach der vollendeten sechsten Woche
  • Stufe 2 – beginnt nach dem vollendeten dritten Monat
  • Stufe 3 – beginnt nach dem vollendeten fünften Monat
  • Stufe 4 – beginnt nach dem vollendeten siebten Monat
  • Stufe 5 – beginnt nach dem vollendeten neunten Monat
  • Stufe 6 – beginnt nach dem vollendeten fünfzehnten Monat

Liegt der letzte Einsatz bei demselben Unternehmen weniger als drei Monate zurück, ist diese Zeit des vorherigen Einsatzes komplett auf die Einsatzdauer anzurechnen. 

Die Höhe der Branchenzuschläge wird in Prozent des Basisentgelts angegeben. In den Tabellen, die iGZ und BAG herausgeben, lassen sich neben den Prozentzahlen und Stufen auch die Steigerungen nach den EG ablesen.

Branchenzuschlag: Das sind die Branchen

In den folgenden Branchen gibt es jeweils einen individuellen Branchenzuschlag für Zeitarbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen:

  • Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)
  • Chemische Industrie (TV BZ Chemie)
  • Kunststoff verarbeitende Industrie (TV BZ Kunststoff)
  • Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
  • Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn)
  • Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (TV BZ HK)
  • Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)
  • Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (TV BZ PPK)
  • Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (TV BZ PPK) / Tapetenindustrie
  • Druckindustrie (TV BZ Druck | gewerblich)
  • Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)
  • Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE | gewerblich)

Die Zuschläge sind im Kundenbetrieb je nach Branche verschieden hoch. Aktuell (Stand: Januar 2023) können über Zeitarbeit Beschäftigte in der Stufe sechs in der Metall- und Elektroindustrie mit einem Zuschlag von bis zu 65 Prozent des Basisentgelts rechnen. Knapp darüber liegt nur noch die chemische Industrie mit 67 Prozent. Das Schlusslicht bei den Zuschlägen für Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen bilden die Textil- und Bekleidungsindustrie mit 27 Prozent und die Kautschuk verarbeitende Industrie, in der als Höchstsatz der Zuschlag nach 15 Monaten Arbeitszeit für nur ein Unternehmen lediglich 22 Prozent des Basisentgelts angesetzt ist.

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