Branchenzuschläge sind ein wichtiger Bestandteil der Zeitarbeit in Deutschland. Sie sorgen dafür, dass sich die Löhne von Zeitarbeitnehmenden schrittweise an die Bezahlung der Stammbelegschaft annähern. Sie werden zusätzlich zum Grundlohn gezahlt und erhöhen das Arbeitsentgelt. Hintergrund ist das sogenannte Equal-Pay-Prinzip. Dies soll langfristig die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit fördern. Branchenzuschläge greifen vor allem dann, wenn Beschäftigte über einen längeren Zeitraum im selben Betrieb, beispielsweise im Kundenbetrieb, eingesetzt werden. Die Grundlage dafür bildet meist ein Tarifvertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, der die Höhe und Entwicklung dieser Zuschläge festlegt. Je nach Branche und Einsatzdauer können die Zusatzvergütungen deutlich variieren. Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und Unterschiede im Arbeitsentgelt zu reduzieren. Gerade für junge Mitarbeitende wirkt dieses System transparent und nachvollziehbar, da es klare Regeln für steigende Löhne bietet. Gleichzeitig zeigt sich, dass Branchezuschläge ein zentrales Instrument sind, um langfristig Gerechtigkeit in der Arbeitswelt zu erreichen und Beschäftigte finanziell besser abzusichern. Die Zusatzvergütungen sind greifen insbesondere in Branchen wie Metall, Chemie oder Kunststoff.
Im April 2017 ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reformiert worden. Hier haben die zuständigen Gewerkschaften, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) die Tarifverträge der jeweiligen Branchenzuschläge angepasst.
Das Wichtigste in Kürze:
- Branchenzuschläge sind zusätzliche Zahlungen zum Grundlohn für Zeitarbeitnehmer, die nach einer bestimmten ununterbrochenen Einsatzdauer im Kundenbetrieb gezahlt werden, um das Gehalt an Festangestellte anzugleichen.
- Die Höhe der Zuschläge ist branchenspezifisch und nach Entgeltgruppen sowie der Dauer des Einsatzes in Stufen (von unter sechs Wochen bis über 15 Monate) gestaffelt.
- Die Einführung und Anpassung der Branchenzuschläge basieren auf Tarifverträgen, die zwischen Gewerkschaften (wie iGZ und BAP) und Arbeitgeberverbänden im Zuge des reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verhandelt wurden.
- Branchenzuschläge tragen dazu bei, die Vergütung von Zeitarbeitnehmern fairer zu gestalten und die Attraktivität der Zeitarbeit zu erhöhen.
Branchenzuschläge werden regelmäßig angepasst
Branchenzuschläge sind kein statisches System, sondern werden regelmäßig überprüft und angepasst. Diese Anpassungen orientieren sich an wirtschaftlichen Entwicklungen, Tarifverhandlungen und Veränderungen innerhalb der jeweiligen Branche. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Löhne weiterhin wettbewerbsfähig bleiben und die Differenz zur Stammbelegschaft möglichst gering ausfällt. In vielen Fällen steigen die Erhöhungen stufenweise mit der Dauer des Einsatzes im selben Betrieb an. Das bedeutet, dass Beschäftigte mit zunehmender Erfahrung und Betriebszugehörigkeit automatisch mehr verdienen. Dieses Modell schafft Planungssicherheit und motiviert gleichzeitig länger im Unternehmen zu bleiben. Gleichzeitig spielen auch gesetzliche Rahmenbedingungen eine Rolle. Änderungen im Arbeitsrecht oder neue tarifliche Vereinbarungen können dazu führen, dass Branchenzuschläge angepasst werden können oder müssen. So bleibt das System flexibel und reagiert auf aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Für Unternehmen und Beschäftigte ist das wichtig, da dadurch faire Bedingungen enthalten bleiben. Insgesamt zeigt sich, dass die regelmäßige Anpassung ein zentraler Faktor ist, um langfristig stabile und gerechte Löhne zu gewährleisten und die Attraktivität der Zeitarbeit zu sichern. Die nächste Änderung folgt ab 01. September 2026.
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Branchenzuschläge nach Stufen und Entgeltgruppen
Der Zuschlag, der den Mitarbeitern in Zeitarbeit zusteht, hängt von zwei Faktoren ab. Einmal von der Entgeltgruppe, der die jeweilige Person abgehört (sowohl im Tarifvertrag der iGZ als auch in dem er BAG gibt es die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9), zudem von der Einsatzdauer im jeweiligen Unternehmen. Die Branchenzuschläge sind zeitlich gesehen nach Stufen gestaffelt. Es gibt die Stufen 0 bis 6:
- Stufe 0 – weniger als sechs Wochen beim Unternehmen
- Stufe 1 – beginnt nach der vollendeten sechsten Woche
- Stufe 2 – beginnt nach dem vollendeten dritten Monat
- Stufe 3 – beginnt nach dem vollendeten fünften Monat
- Stufe 4 – beginnt nach dem vollendeten siebten Monat
- Stufe 5 – beginnt nach dem vollendeten neunten Monat
- Stufe 6 – beginnt nach dem vollendeten fünfzehnten Monat
Liegt der letzte Einsatz bei demselben Unternehmen weniger als drei Monate zurück, ist diese Zeit des vorherigen Einsatzes komplett auf die Einsatzdauer anzurechnen. Die Höhe der Branchenzuschläge wird in Prozent des Basisentgelts angegeben. In den Tabellen, die iGZ und BAG herausgeben, lassen sich neben den Prozentzahlen und Stufen auch die Steigerungen nach den EG ablesen.
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Branchenzuschlag: Das sind die Branchen
In den folgenden Branchen gibt es jeweils einen individuellen Branchenzuschlag für Zeitarbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen:
- Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)
- Chemische Industrie (TV BZ Chemie)
- Kunststoffverarbeitende Industrie (TV BZ Kunststoff)
- Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
- Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn)
- Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (TV BZ HK)
- Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)
- Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (TV BZ PPK)
- Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (TV BZ PPK) / Tapetenindustrie
- Druckindustrie (TV BZ Druck | gewerblich)
- Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)
- Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE | gewerblich)
Die Entgeltaufschläge sind im Kundenbetrieb je nach Branche verschieden hoch. Aktuell (Stand: 2026) können über Zeitarbeit Beschäftigte in der Stufe sechs in der Metall- und Elektroindustrie mit einem Zuschlag von bis zu 65 Prozent des Basisentgelts rechnen. Knapp darüber liegt nur noch die chemische Industrie mit 67 Prozent. Das Schlusslicht bei den Zuschlägen für Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen bilden die Textil- und Bekleidungsindustrie mit 27 Prozent und der Kautschuk verarbeitende Industrie, in der als Höchstsatz der Zuschlag nach 15 Monaten Arbeitszeit für nur ein Unternehmen lediglich 22 Prozent des Basisentgelts angesetzt ist.
Fazit
Branchenzuschläge spielen eine wesentliche Rolle, um die Gehälter von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern schrittweise an das Niveau der Festangestellten anzugleichen. Diese Zusatzvergütungen, die in verschiedenen Branchen unterschiedlich hoch sind, werden nach einem bestimmten Zeitraum des ununterbrochenen Einsatzes im Kundenbetrieb gewährt. Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im April 2017 und die fortlaufenden Anpassungen der Tarifverträge durch Gewerkschaften und Verbände wie den BAP und iGZ haben zur regelmäßigen Erhöhung dieser Zuschläge beigetragen. Die Struktur der Branchenzuschläge ist sowohl nach Einsatzdauer als auch nach Entgeltgruppen gestaffelt. Diese gestaffelten Zuschläge beginnen nach sechs Wochen und steigen bis zur Stufe sechs, die nach 15 Monaten erreicht wird. Der Prozentsatz vom Branchenzuschlag variiert je nach Branche erheblich, wobei die Metall- und Elektroindustrie sowie die chemische Industrie die höchsten Zuschläge bieten, während die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie der Kautschuk verarbeitende Industrie am unteren Ende der Skala liegen. Insgesamt bieten Branchenzuschläge eine faire Möglichkeit, die Gehälter von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern zu verbessern und sie langfristig an die Gehälter der Festangestellten anzupassen, wodurch ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur Attraktivität der Zeitarbeit geleistet wird.