Kapitalbeteiligung
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Kapitalbeteiligung

Die Kapitalbeteiligung ist eine Form der Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Unternehmen. Sie eignet sich unter anderem für die Mitarbeiterbindung. Es gibt verschiedene Arten der Kapitalbeteiligung. Welche sich jeweils eignet, hängt vor allem von der Rechtsform des Unternehmens ab.

Vorteile und Nachteile der Kapitalbeteiligung

Unternehmen, die eine Mitarbeiterbeteiligung ermöglichen, profitieren von mehreren positiven Aspekten:

  • Die Konkurrenzfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen verbessert sich durch die Beteiligungen, da sie auf mehr Reserven zurückgreifen können.
  • Die Mitarbeitenden fühlen sich dem Unternehmen stärker verbunden und haben ein Eigeninteresse daran, für dessen Erfolg zu arbeiten: Fluktuation und Krankenstand sinken, die Motivation steigt.
  • Die Unternehmen sind aufgrund des erhöhten Eigenkapitalanteils weniger abhängig von Banken.
  • Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung lockt umkämpfte Fachkräfte an und bindet sie langfristig an das Unternehmen.

Diesen Punkten gegenüber steht der Nachteil, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Risiko des Unternehmens mittragen. Es handelt sich bei Kapitalbeteiligungen nicht unbedingt um Erfolgsbeteiligungen, also eine Beteiligung allein am Gewinn – geht das Unternehmen pleite, geht auch die Belegschaft trotz bestimmter Beteiligungen leer aus.

Verschiedene Formen der Kapitalbeteiligung

Es kann je nach Unternehmensform und auch nach Position der Mitarbeitenden verschiedene Formen der Kapitalbeteiligungen am Unternehmen geben.

Aktien

Angestellte können bei börsennotierten Unternehmen unkompliziert Aktien kaufen. Der Handel erfolgt über die Börse, ebenso wie die Preisbildung, und die Anteilsverwaltung findet über Depots statt. Ungleich komplizierter ist die Beteiligung über Aktien bei Unternehmen, die nicht börsennotiert sind: Hier muss der Aktienwert aufwendig bestimmt werden, und auch der Handel birgt Komplikationen.

Aktien können in verschiedener Form ausgegeben werden: Als Inhaberaktien, bei denen das Unternehmen nicht weiß, wer die Käuferinnen und Käufer sind, oder als Namensaktien, bei denen ihm die Identität der Kaufenden bekannt ist.

Auch die Stammaktie und die Vorzugsaktie sind Optionen. Die Stammaktie macht die Käuferin oder den Käufer zum Anteilseigner mit allen entsprechenden Rechten und Pflichten: Die Person darf an der Hauptversammlung der Gesellschaft teilnehmen und hat sowohl Sprech- als auch Stimmrecht. Auf der anderen Seite muss sie ihrer Treuepflicht nachkommen. Stammaktien eignen sich vor allem für den Verkauf an hochrangige Mitarbeitende, die langfristig an das Unternehmen gebunden werden sollen. Sie erhalten ebenfalls ein Stimmrecht.

Die Vorzugsaktie hingegen sorgt nicht für eine derartig enge Verknüpfung von Unternehmen und Aktieninhaberin oder -inhaber: Gegen einen Dividendenaufschlag werden hier die oben genannten Rechten und Pflichten ausgeklammert. Die Anteile sorgen also nicht für ein Mitspracherecht.

Stille Beteiligung

Wo Mitarbeitende nicht direkt am Eigenkapital beteiligt werden sollen, eignet sich die stille Beteiligung: Die Angestellten werden bei dieser Form der Kapitalbeteiligung an Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt. Die Laufzeit des Modells beträgt mindestens fünf Jahre, und bei einer Insolvenz werden die stillen Gesellschafter nachrangig behandelt. Dafür haben sie auf der anderen Seite das Recht auf die Einblicknahme in die Buchhaltung des Unternehmens und auf den jährlichen Prüfungsbericht des Jahresabschlusses.

Mitarbeiterguthaben

Sonderzahlungen, die den Mitarbeitenden vertraglich festgelegt zugehen sollen, können auf Vereinbarung umgewidmet werden. So vergrößern sie vorübergehend das Kapital des Unternehmens, während sie den Mitarbeitenden steuerliche Vorteile bringen. Es handelt sich um eine Form der Kapitalbeteiligung, die auf lange Frist angelegt ist. Problematisch ist auch hier, dass die Gelder bei Insolvenz nicht abgesichert sind.

Kapitalbeteiligung ist nicht ohne Risiko

Die Mitarbeiterbeteiligung kann sowohl dem Unternehmen als auch den Mitarbeitenden Vorteile bringen: Das verfügbare Kapital des Unternehmens wächst und eröffnet ihm neue Möglichkeiten. Mitarbeitende erhalten bei Erfolg mehr Geld vom Unternehmen als durch ihre Entlohnung. Bei Verlusten allerdings oder wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss, verlieren die Mitarbeitenden ihre Einlagen. 

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