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Zeitarbeit

Eldo Hell
Belonio Benefit-Experte
Zwei Mitarbeiter bei der Zeitarbeit
Inhalt
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Zeitarbeit, auch Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung genannt, beschreibt ein Dreiecksverhältnis. Eine Person ist bei einem Personaldienstleister angestellt und wird von dort für eine begrenzte Zeit an ein Kundenunternehmen ausgeliehen. Der Arbeitsvertrag besteht also mit dem Verleiher, die Arbeitsleistung wird beim Entleiher erbracht. Für Lohn und soziale Absicherung bleibt der Verleiher zuständig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Leiharbeit ist eine Beschäftigte bei einem Zeitarbeitsunternehmen tätig und wird vorübergehend an einen Einsatzbetrieb überlassen.
  • Der Vertrag besteht mit dem Verleiher. Dieser ist für die Entlohnung und die soziale Absicherung zuständig.
  • Geregelt wird das Modell im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG. Es sichert unter anderem Gleichbehandlung und Schutz.
  • Für viele Bewerber ist diese Beschäftigungsform ein Einstieg in den Arbeitsmarkt und ein möglicher Weg in die Festanstellung.

Wie funktioniert Zeitarbeit?

An dem Modell sind immer drei Parteien beteiligt.

Wie können wir dir helfen?

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  • Der Verleiher, also der Personaldienstleister oder die Zeitarbeitsfirma, stellt die Person an.
  • Der Entleiher setzt sie zeitweise ein.
  • Die Zeitarbeitskraft, auch Zeitarbeitnehmer genannt, erbringt ihre Leistung beim Entleiher, bleibt aber beim Verleiher angestellt.

Zwischen Verleiher und Entleiher besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Zwischen Verleiher und Zeitarbeitnehmer besteht der Arbeitsvertrag. Mit dem Kundenunternehmen hat die Zeitarbeitskraft dagegen kein Vertragsverhältnis. Diese klare Trennung ist der Kern des gesamten Modells.

Befristet oder unbefristet beschäftigt?

Ein häufiges Missverständnis: Leiharbeit bedeute automatisch einen befristeten Vertrag. Das stimmt nicht. Die zeitliche Begrenzung betrifft den Einsatz beim Entleiher, nicht das Arbeitsverhältnis selbst.

Viele Zeitarbeitsfirmen stellen ihre Leute unbefristet an und binden sie so langfristig. Endet ein Einsatz, folgt der nächste, ohne dass der Vertrag neu geschlossen werden muss..

Der rechtliche Rahmen

Die Überlassung ist im AÜG geregelt. Das Gesetz legt klare Pflichten fest und schützt die Arbeitnehmer. Drei Punkte sind besonders wichtig.

  • Erlaubnispflicht. Wer Personal verleihen will, braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Diese Erlaubnis erteilt die Bundesagentur nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Höchstüberlassungsdauer. Eine Person darf in der Regel höchstens 18 Monate am Stück an denselben Entleiher überlassen werden. Tarifverträge können davon abweichen.
  • Equal Pay. Spätestens nach neun Monaten beim selben Entleiher steht der Beschäftigten grundsätzlich das gleiche Entgelt zu wie der Stammbelegschaft. Branchenzuschläge greifen oft schon früher.

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher muss die Überlassung zudem ausdrücklich als solche benennen. Fehlt diese Kennzeichnung, drohen Bußgelder.

Zusätzlich gilt ein Branchentarifvertrag. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es dafür erstmals ein einheitliches Tarifwerk von DGB und dem Gesamtverband der Dienstleister, kurz GVP. Dieser Verband entstand am 1. Dezember 2023 aus der Fusion der früheren Verbände BAP und iGZ. Das Tarifwerk regelt Mindestentgelte, Zuschläge und Urlaub einheitlich. In der untersten Entgeltgruppe liegt der Stundenlohn seit 2026 bei 14,96 Euro und damit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro.

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Vorteile für Unternehmen

Für Unternehmen ist die Zeitarbeit vor allem ein Werkzeug für Flexibilität.

  • Personallücken lassen sich kurzfristig schließen, etwa bei Auftragsspitzen, Krankheit oder Elternzeit.
  • Der Betrieb kann mögliche neue Mitarbeitende im Alltag kennenlernen und sie bei Eignung übernehmen.
  • Der Aufwand für Lohnabrechnung und Sozialabgaben liegt bei der Zeitarbeitsfirma.

So bleibt der Betrieb handlungsfähig, ohne sich sofort dauerhaft zu binden. Anders als bei der reinen Personalvermittlung bleibt die Person beim Verleiher beschäftigt. Das Unternehmen trägt also kein eigenes Anstellungsrisiko. Gerade bei schwankender Auftragslage ist das ein spürbarer Vorteil.

Vorteile für Zeitarbeitskräfte

Auch für die Beschäftigten bietet das Modell echte Chancen.

  • Der Einstieg gelingt oft schneller, gerade beim Eintritt oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
  • Wer in verschiedenen Betrieben arbeitet, sammelt breite Erfahrung und baut seine Qualifikationen aus.
  • Viele Beschäftigte werden bei guter Leistung fest angestellt.
  • Die berufliche Entwicklung profitiert von wechselnden Aufgaben und neuen Kontakten.

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wirkt die Branche wie ein Brückenbauer, der qualifizierte Menschen und Unternehmen zusammenbringt. Aus einem befristeten Einsatz wird so nicht selten eine dauerhafte Stelle. Für viele ist das ein realistischer Weg in eine feste Beschäftigung.

Nachteile und Kritik

So flexibel das Modell ist, es hat auch Schattenseiten, die man kennen sollte.

  • Die Einsätze wechseln. Das bringt weniger Planbarkeit und mitunter ein Gefühl der Unsicherheit mit sich.
  • Trotz Equal Pay verdienen manche unterm Strich weniger als die Stammbelegschaft, vor allem bei kurzen Einsätzen.
  • Die feste Bindung an einen Arbeitsplatz und ein eingespieltes Team fehlt häufig.

Seriöse Zeitarbeitsunternehmen begegnen dem mit fairen Verträgen, Weiterbildung und langfristiger Beschäftigung. Worauf man bei der Wahl der Personalvermittlung achtet, macht daher einen großen Unterschied.

Häufige Fragen

Ist Zeitarbeit dasselbe wie Leiharbeit?

Ja. Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung meinen dasselbe. Der Begriff Zeitarbeit ist heute am gebräuchlichsten, rechtlich spricht das Gesetz von Arbeitnehmerüberlassung.

Wer bezahlt das Gehalt?

Das Gehalt bezahlt der Verleiher, bei dem die Person beschäftigt ist. Der Entleiher zahlt eine Vergütung an den Verleiher, nicht direkt an die Beschäftigte.

Wie viel verdient man in der Zeitarbeit?

Das hängt von Qualifikation und Tätigkeit ab. Seit dem einheitlichen Tarifwerk 2026 startet die unterste Entgeltgruppe bei 14,96 Euro pro Stunde und liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn. Dazu kommen Branchenzuschläge, ein Erfahrungszuschlag nach neun Monaten sowie mindestens 25 Urlaubstage im ersten Jahr. Nach spätestens neun Monaten beim selben Entleiher greift zudem Equal Pay.

Wie lange darf ein Einsatz dauern?

Bei demselben Entleiher gilt in der Regel eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Über einen Tarifvertrag sind Abweichungen möglich.

Wird man aus der Zeitarbeit übernommen?

Häufig ja. Viele Betriebe nutzen die Zusammenarbeit, um passende Arbeitskräfte kennenzulernen, und übernehmen sie später in eine Festanstellung.

Ist Zeitarbeit gut oder schlecht?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Für Bewerber ist sie ein schneller Einstieg und oft ein Sprungbrett in die feste Anstellung. Für Unternehmen schafft sie Flexibilität. Kritisch sind wechselnde Einsätze und die geringere Planbarkeit. Bei einem seriösen Dienstleister mit unbefristetem Vertrag und fairer Bezahlung überwiegen für viele die Vorteile.

Fazit

Zeitarbeit ist mehr als ein Lückenfüller. Für Unternehmen schafft sie Flexibilität, für Beschäftigte einen schnellen Einstieg und oft den Weg in eine feste Stelle. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und der seit 2026 einheitliche Branchentarifvertrag sorgen dabei für klare Regeln und faire Bedingungen.

Wer die Vor- und Nachteile kennt, kann das Modell gezielt für sich nutzen. Das gilt für den Betrieb auf der Suche nach Personal ebenso wie für den Arbeitnehmer auf der Suche nach einer beruflichen Chance.

Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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