Zeitarbeit wird den Begriffen
Leiharbeit und
Arbeitnehmerüberlassung gleichgesetzt. Wer als Arbeitnehmer bei einem
Personaldienstleister oder Zeitarbeitsunternehmen angestellt ist, ist ein Zeitarbeitnehmer, der von einem
Entleiher für einen festen Zeitraum bei der Zeitarbeitsfirma entliehen wird. Den
Arbeitsvertrag hat der Leiharbeitnehmer bei Zeitarbeit immer mit der Personalvermittlung. Sie stellt den Zeitarbeitnehmer an und ist für ihn sozialversicherungspflichtig zuständig.
Regelungen dazu finden sich im AÜG (
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), als Ansprechpartner steht der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zur Verfügung und als Interessensverband agiert der iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (kurz iGZ).
Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag?
Zeitarbeit bedeutet, dass ein Kundenunternehmen vom Personaldienstleister einen Zeitarbeitnehmer für ein bestimmtes zeitliches Fenster ausleiht. Das bedeutet, dass zwischen dem
Verleiher und dem Entleiher der Zeitarbeiter steht, der seine Leistungen in einem anderen Unternehmen erbringt. Das wiederum bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Zeitarbeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag einhergeht. Ganz im Gegenteil: Der Zeitarbeiter hat bei der Zeitarbeit seinen Arbeitsvertrag nicht mit dem Entleiher, sondern er ist beim Verleiher angestellt. Zeitarbeitsfirmen setzen alles daran, ihre Mitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ans Unternehmen zu binden.
Als Zeitarbeiter ist man somit innerhalb der Arbeitnehmerüberlassung nicht schlechter gestellt als Festangestellte in den Unternehmen. Vielmehr gibt es sogar einige Vorteile, die durchaus für die Zeitarbeit sprechen und die vielen Arbeitnehmern in der Vergangenheit geholfen haben.
Die Vorteile bei Zeitarbeit für Arbeitnehmer
Zeitarbeit hat Vorteile für den Entleiher, aber auch für den Arbeitnehmer. Der Entleiher hat die Möglichkeit, mithilfe der Zeitarbeit Lücken im Unternehmen zu schließen – das ist punktuell, aber auch für einen festen Zeitraum möglich. Er hat zudem die Möglichkeit, mit der Zeitarbeit potenzielle neue Mitarbeiter kennenzulernen und diese gegebenenfalls aus dem Arbeitsmarkt zu übernehmen.
Gleiches gilt für den Zeitarbeiter, der in der Leiharbeit viele Vorteile findet. Er ist einerseits in unterschiedlichen Unternehmen beschäftigt, kann seine Fähigkeiten ausbauen und lernt viele verschiedene Arbeitsbereiche kennen. Auf der anderen Seite werden viele Zeitarbeiter von den Firmen in Festanstellung übernommen, wenn sie gute Arbeit geleistet haben und immer noch Personal benötigt wird.
Die Chancen stehen deshalb sehr gut, dass aus der Arbeitnehmerüberlassung eine feste Anstellung in einem der Unternehmen wird. Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels fungiert Zeitarbeit als Brückenbauer, der qualifizierte Arbeitnehmer mit den Unternehmen zusammenbringt.
Wie ist Zeitarbeit geregelt?
Die Zeitarbeit wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) konkret geregelt. Zusätzlich gilt für jede Zeitarbeitsfirma der Branchen
tarifvertrag. Somit sind klare gesetzliche Regelungen definiert, die für die Zeitarbeit gelten und die umgesetzt werden müssen. Diese beziehen sich auf den Mindestlohn, auf
Urlaubstage, auf die soziale Absicherung und vieles mehr.