Das 14 Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die von Arbeitnehmern freiwillig bezahlt wird. Aber wer hat eigentlich einen Anspruch darauf, wie das 14. Monatsgehalt besteuert wird und was ist das überhaupt? Dies und mehr erfährst Du im nachfolgenden Artikel.
Was ist das 14. Monatsgehalt?
14. Monatsgehalt, was auch als Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld bekannt ist, ist eine Einmalzahlung, die vom Arbeitgeber gewährt wird und meistens Ende des Jahres ausgezahlt wird. Dieser Bonus ist eine Sonderzahlung, die keine Grundlage im Arbeitsrecht hat. Das 14. Monatsgehalt kann im Tarifvertrag oder im Kollektivvertrag festgelegt sein. Es wird als Möglichkeit genutzt, um die Betriebszugehörigkeit der Arbeitgeber zu honorieren.
Wer hat Anspruch?
In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld bzw. das 14. Monatsgehalt. In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, wenn dies im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Dort sind die Höhe und der Auszahlungszeitpunkt klar definiert und genau geregelt. Bei nicht Tarif verbundenen Unternehmen hängt die Zahlung von individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Zudem können in der Vereinbarung Bedingungen wie Wartezeiten oder Berechnungen für Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber festgehalten werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sollte dabei immer beachtet werden, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.
Die Unterschiede von Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung
Oft werden Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung verwechselt.
Urlaubsgeld | Urlaubsentgelt | Urlaubsabgeltung |
Sonderzahlung die der Arbeitgeber gewährt zusammen mit dem Urlaubsentgelt oder zu einem Zeitpunkt unabhängig vom Urlaub | Lohnfortzahlung die der Arbeitgeber leistet während der Arbeitnehmer Urlaub hat | Auszahlung restlicher Urlaubstage vor dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses |
Wann wird das 14. Monatsgehalt gezahlt?
Die Auszahlung des 14 Monatsgehalts wie das Weihnachtsgeld erfolgt oft einmal jährlich und ist in der Regel im Dezember fällig. Eine weitere Variante ist, die Sonderzahlung einmal im Jahr an einem Stichtag auszuzahlen. Dieser Stichtag ist oft im Juni. Der Zuschuss ist so mit einem Monatslohn vor einem Urlaub im Sommer oder einem halben Jahr nach einem möglichen Weihnachtsgeld beim Arbeitnehmer. Genaue Regelungen stehen im Arbeitsvertrag und im Kollektivvertrag. Des Weiteren ist eine Auszahlung pro genutzten Urlaubstag möglich. Der Arbeitgeber zahlt in dem Fall in jedem Monat, in dem der Mitarbeiter einen Tag Urlaub genommen hat, zusätzlich zum Urlaubsentgelt einen Bonus.
Kann das 14. Monatsgehalt auf mehrere Monate aufgesplittet werden?
Einige Institutionen und Unternehmen teilen ihre Sonderzahlungen vom 13. und 14. Monatsgehalt auf 4 Quartalsraten auf, um sich so mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen. Eine monatliche Ausschüttung ist nicht möglich, da ansonsten in diesem Fall Abgaben anfallen.
Urlaubsgeld berechnen
Zur Höhe des Urlaubsgeldes gibt es keine staatlichen Regelungen, da es nicht im Gesetz verankert ist. Kollektivverträge sind von Branche zu Branche unterschiedlich und haben große Differenzen. Auch zwischen den Bundesländern unterscheiden sich die Art und die Höhe der Zahlung. In der Regel erfolgt der Urlaubszuschuss auf Basis des Monatslohn.
Beispiel
Ein Geschäftsführer möchte seinen Mitarbeitern gerne als Wertschätzung einen Zuschlag zahlen. Da es keine gesetzlichen Regelungen gibt, ist er auf die Höhe nicht festgelegt. Durch Recherche erfährt der Arbeitgeber, dass der Durchschnitt bei etwa 1.300 Euro liegt. Diesen Durchschnitt möchte er seinen Vollzeitmitarbeitern auch zahlen. Danach rechnet er den Betrag für Teilzeitmitarbeiter und Minijobber aus. Dieser wird an deren Arbeitszeiten und dem Stundenlohn gemessen. Der Betrag gehört bei einem Minijob zum Gesamtverdienst hinzu. 6.456 Euro dürfen inklusive Urlaubszuschuss nicht überschritten werden. Die ausgezahlte Urlaubsbeihilfe ist für den Arbeitgeber und seine Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Wie wird das 14. Monatsgehalt versteuert?
Das 14. Monatsgehalt ist nicht steuerfrei. Es zählt zu den “sonstigen Bezügen” und unterliegt daher der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben. Die Höhe der Steuerabzüge hängt vom individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers ab. Dieser wird von der Steuerklasse und dem Gesamteinkommen beeinflusst. Für die Berechnung der Lohnsteuer wird die Urlaubsvergütung in der Regel einmal jährlich als Zusatzleistung behandelt. Der Lohnsteuerbetrag wird durch eine spezielle Methode ermittelt, bei der das Jahresgehalt einmal und einmal ohne die Urlaubsvergütung berechnet wird. Die Differenz dieser beiden Werte ergibt dann die Steuerlast, die dann entfällt. Wenn das Unternehmen jedoch den 14. Monatsgehalt über das Jahr verteilt und es jeden Monat mit dem Gehalt zusammen auszahlt, gehört der Sonderbetrag zum Arbeitslohn und ist gemeinsam mit diesem zu versteuern.
Steueroptimierte Benefits
Mit Steueroptimierten Benefits Wertschätzung und Bindung fördern. Erfahre im kostenlosen Whitepaper mehr über die Vorteile des Benfit Budget und ob Lohn glücklich macht.
Sonderfälle
In bestimmten Situationen kann das 14. Monatsgehalt unterschiedlich behandelt werden. Die verschiedenen Sonderfälle werden im Folgenden betrachtet.
Mutterschutz
Während des Mutterschutzes und bei einem Beschäftigungsverbot besteht weiterhin der Anspruch auf das 14 Monatsgehalt, sofern dies arbeitsvertraglich, tarifvertragliche oder Betriebsvereinbarungen festgelegt wird. Der Mutterschutzzeitraum gilt rechtlich nichts als Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses. Sonderzahlungen oder Ähnliches müssen also weiterhin gewährt werden.
Elternzeit
Besteht in der Elternzeit weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung, wird der Sozialversicherungsbeitrag dem Monat der Auszahlung zugeordnet. In diesem Fall gelten die gewöhnlichen Regelungen. Ist der Arbeitnehmer während der Elternzeit in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, ist die Sondervergütung dem letzten Monat zugeordnet. Wechselt der Arbeitnehmer in eine geringfügige Beschäftigung, erfolgt die Zuordnung zu dem Monat, in dem die Einmalzahlung ausbezahlt wird. Besteht der Anspruch in beiden Verhältnissen, teilt es sich bei der Beitragsberechnung auf. Gibt es während der Elternzeit keine Erwerbstätigkeit, ordnet sich das 14 Monatsgehalt dem Monat des letzten Zeitraums der Entgeltabrechnung zu. Das gilt, sofern sich dieser im laufenden Kalenderjahr befindet.
Probezeit
Ob ein Arbeitnehmer während der Probezeit Anspruch auf das 14. Monatsgehalt hat, hängt von den Vereinbarungen im Kollektivvertrag oder einem eventuellen Tarifvertrag ab. Da es eine optionale Sonderzahlung ist, kann es in der Probezeit ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Falls ein Vertrag greift, kann es vorkommen, dass das 14 Monatsgehalt auch in der Probezeit bezahlt wird
Altersteilzeit
Während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit besteht kein Anspruch auf das 14 Monatsgehalt, da der Arbeitnehmer hier nicht aktiv arbeitet und somit kein Urlaubsanspruch entsteht. Das 14. Monatsgehalt wird üblicherweise für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen entrichtet. Es können jedoch vertragliche und tarifvertragliche Sonderregelungen existieren.
Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit wird das 14 Monatsgehalt anteilig reduziert, da die Arbeitszeit und das Gehalt verringert sind. Der konkrete Anspruch hängt jedoch von vertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen ab. Manche Vereinbarungen können festlegen, dass das 14. Monatsgehalt trotz Kurzarbeit unverändert ausbezahlt wird.
Kündigung
Bei Kündigungen kann ein Arbeitgeber unter gewissen Umständen eine anteilige Rückzahlung verlangen. Dies kann der Fall sein, wenn es sich bei der Jahressonderzahlung um eine optionale Leistung handelt, durch die der Arbeitgeber die Betriebstreue belohnt. Werden beispielsweise die Zahlungen für Juli-Dezember im Voraus bezahlt, hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung nach dem Monat Juni das Recht, das im Voraus bezahlte Geld für die Monate des Jahres zurückzufordern. Keine Rückforderung ist möglich, wenn die Zahlung im Kollektivvertrag als Bonus für geleistete Arbeit definiert ist.
Welcher Benefit passt zu mir
Jetzt den passenden Benefit über unseren Benefitfinder entdecken.
Fazit
Das 14. Monatsgehalt ist bei Arbeitnehmern sehr beliebt und bringt einige Vorteile. Es lohnt sich, sich über verschiedene Aspekte und Regelungen zu informieren und im optimalen Fall von den Leistungen zu profitieren.