Freie Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter haben die Möglichkeit, parallel für mehrere Arbeitgeber tätig zu werden. Sie werden auch als Freelancer (Auftragnehmer) bezeichnet und lediglich für ihre Mitarbeit im jeweiligen Unternehmen (Auftraggeber) entlohnt. In welcher Form die Entlohnung der Freiberufler stattfindet, hängt von der Tätigkeit, der Arbeitszeit und dem Vertrag ab, der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit vereinbart wurde.

Welche Aufgaben übernehmen Freiberufler?

Selbstständige oder Freiberufler können grundsätzlich jede Arbeit in einem Unternehmen oder bei einem Auftraggeber übernehmen. In der Regel schließen sie die Lücken, die durch das eigene Personal im Unternehmen nicht geschlossen werden können – beispielsweise bei bestimmten Projekten, die zeitlich begrenzt sind und für die die Unterstützung von zusätzlichen Mitarbeitern erforderlich ist. Freie Mitarbeiter arbeiten als Selbstständige, sind nicht weisungsgebunden und bieten ihre Tätigkeit in der Regel nur für einen befristeten Zeitraum an. Dafür können sie jedoch nicht mit einem festen Gehalt rechnen, erhalten keinen Kündigungsschutz und sind in der Einteilung Ihrer Arbeitszeiten eigenverantwortlich. Das Arbeitsrecht gibt in diesem Fall, der Regelung der Arbeitszeit, keine Vorgaben. Ein Freelancer kann überall dort tätig werden, wo er als Arbeitnehmer gefragt ist. Er kann frei entscheiden, wo er in welchem Umfang selbstständig arbeiten will. In vielen Fällen trifft man freie Mitarbeiter in kreativen Berufen an. Beispielsweise erhalten sie Aufträge im Eventmanagement, der Werbebranche, bei IT-Dienstleistungen, für Beratertätigkeiten oder im Journalismus. Wird ein Arbeitsvertrag aufgrund der freien Mitarbeit vereinbart, dann sind in diesem Arbeitsvertrag alle thematischen, aber auch zeitlichen und finanziellen Regelungen genau niedergeschrieben.

Welche Vorteile bringt die freie Mitarbeit?

Freie Mitarbeiter haben den Vorteil, dass sie flexibel sind. Sie können für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig arbeiten und können ihren Arbeitsalltag frei gestalten. Es gibt keine festen Arbeitszeiten und es gibt auch keine festen Weisungen durch den Arbeitgeber. Dadurch kann der freie Mitarbeiter selbst entscheiden, welche Aufträge er vom Auftraggeber annimmt oder welche er ablehnt. Ebenso ist die Art des Arbeitens frei zu entscheiden. Homeoffice oder in einem Büro mit anderen Mitarbeitern vor Ort? Für den freien Mitarbeiter steht diese Frage immer im Raum und er kann sie, sofern sein Vertrag nichts anderes regelt, selbst entscheiden. Auch die Höhe des Stundenlohns oder der fest vereinbarte Fixpreis für die Tätigkeit ist zwischen dem Freelancer als Arbeitnehmer und dem Auftraggeber frei verhandelbar.

Welche Nachteile haben freie Mitarbeiter als Freelancer?

Nachteilig ist, dass freie Mitarbeiter sich selbst ihre Arbeit kümmern müssen. Sie müssen selbstständig für ihre Rentenversicherung sorgen, gegenüber dem Finanzamt abrechnen und darauf achten, dass keine Scheinselbstständigkeit gemäß Arbeitsrecht vorliegt. Diese wäre dann gegeben, wenn der freie Mitarbeiter ausschließlich für einen oder auch für zwei Unternehmen fest arbeitet. Deshalb muss er im Rahmen seiner Tätigkeit für mehrere unterschiedliche Firmen arbeiten, um den Verdacht der Scheinselbstständigkeit direkt zu entkräften. Nicht nur in Bezug auf das Finanzamt und Versicherungen wie beispielsweise der Rentenversicherung hat ein Freelancer deutlich mehr Aufwand und Nachteile als ein Angestellter. Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld oder die betriebliche Altersvorsorge sind für Selbstständige und Freelancer Fremdwörter – seine Auftraggeber können ihm diese zusätzlichen Benefits nicht bieten.

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