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Lohnnebenleistungen

Eldo Hell
Belonio Benefit-Experte
Frau freut sich über ihre Lohnnebenleistungen
Inhalt
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Unter Lohnnebenleistungen oder Fringe Benefits versteht man Zusatzleistungen, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden neben dem im Vertrag festgelegten Lohn oder Gehalt zukommen lassen. Die Lohnnebenleistungen werden grundsätzlich freiwillig gewährt: Einen Rechtsanspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darauf nicht. Manche dieser Vergütungsbestandteile sind einkommensteuerpflichtig. Lohnnebenleistungen sind nicht mit den Lohnnebenkosten zu verwechseln, die im Wesentlichen aus den Sozialabgaben bestehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lohnnebenleistungen, oft auch Fringe Benefits genannt, sind freiwillige Extras, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum normalen Gehalt bieten.
  • Sie sollen das Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver machen und die Motivation sowie die Bindung der Belegschaft ans Unternehmen stärken.
  • Solche Leistungen reichen von Firmenwagen und Essenszuschüssen bis zu Weiterbildungen und können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein.
  • Obwohl sie für Mitarbeiter vorteilhaft sind, verursachen sie für Unternehmen Kosten und Verwaltungsaufwand.

Lohnnebenleistungen: Vorteile und Nachteile

Für Unternehmen bieten freiwillige Fringe Benefits verschiedene Vorteile:

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  • Sie können sich durch die Angebote von der Konkurrenz abheben, auch wenn sie kein höheres Gehalt oder mehr Lohn zahlen können.
  • Sie zeigen sich als attraktive Arbeitgeber.
  • Sie steigern Motivation und Treue ihrer Belegschaft.
  • In Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Belegschaft können sie bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuerfrei investieren.

Es gibt allerdings auch Nachteile:

  • Freiwillige Zusatzleistungen für die Mitarbeitenden sind immer mit Kosten verbunden.
  • Die Nebenleistungen anzubieten und zu organisieren, bedeutet einigen Aufwand für die Verwaltung.
  • Wer Fringe Benefits mindestens dreimal vorbehaltlos anbietet, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können davon ausgehen, dass sie die Zusatzleistungen weiterhin erhalten werden (auch betriebliche Übung genannt).

Angestellte profitieren grundsätzlich von Fringe Benefits des Arbeitgebers:

  • Entweder können sie durch Sachleistungen des Arbeitgebers Kosten einsparen oder sie erhalten mehr Geld.
  • Die Zufriedenheit und die Motivation steigen wegen der entgegengebrachten Wertschätzung, außerdem verbessert sich das Betriebsklima.
  • In vielen Fällen bleibt es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überlassen, die für sie am besten passenden Lohnnebenleistungen auszuwählen, sodass sie den eigenen Bedürfnissen angepasst werden können.

Diesen Vorteilen stehen allerdings auch einige Nachteile gegenüber:

  • In einigen Fällen werden Fringe Benefits anstelle von Gehaltserhöhungen angeboten, was bedeutet, dass das Bruttogehalt geringer ausfällt, als es der Fall sein könnte.
  • Bei schlechter Organisation erhalten die Angestellten „Vorteile“, die ihnen nichts nützen – etwa, wenn die Zusatzleistungen pauschal für alle gelten (Kinderbetreuung etwa hilft Kinderlosen nicht weiter).

Damit die Zusatzleistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich einen Mehrwert bieten, sollten sie an die Bedürfnisse der Belegschaft angepasst oder mindestens zu Teilen frei wählbar sein.

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Beispiele für Lohnnebenleistungen

Die meisten Fringe Benefits, die die Angestellten erhalten, werden in der Gehaltsabrechnung bzw. in der Schweiz im Lohnausweis eingetragen. Die meisten, aber nicht alle – denn nicht alle dieser Leistungen lassen sich tatsächlich beziffern. Zu Lohnnebenleistungen zählen unter anderem:

  • Dienstwagen (Privatnutzung muss versteuert werden)
  • Aktienoptionen
  • Leistungsanreize wie Prämien
  • Mitarbeiterrabatte
  • kostenlose oder subventionierte Mahlzeiten
  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld (diese müssen allerdings voll versteuert werden)
  • Beispiele
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld (allerdings voll versteuert)
  • Jobticket
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Betriebskindergarten oder anderweitige Unterstützung bei der Kinderbetreuung
  • Fort- und Weiterbildungen
  • zusätzlicher Urlaub
  • Zusatzversicherungen
  • Überlassung technischer Geräte für den privaten Gebrauch (sie müssen allerdings Unternehmenseigentum bleiben und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden)
  • Sport- oder Freizeitangebote
  • Mitgliedschaften in Clubs
  • Programme zur Gesundheitsvorsorge oder zur medizinischen Betreuung

Außer diesen monetären Zusatzleistungen sowie Sachleistungen gibt es auch immaterielle Vorteile, die als Lohnnebenleistungen betrachtet werden: Dazu zählen beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle und Lebensarbeitszeitkonten. Beides erleichtert die individuelle Arbeit und erlaubt es, Alltag sowie Renteneintritt selbstständig und nach den persönlichen Bedürfnissen zu gestalten.

Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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