Das sogenannte Job Sharing beschreibt ein Arbeitsmodell, bei dem sich zwei oder mehrere Personen eine Stelle teilen. Hierbei besteht ein wichtiger Unterschied zu der klassischen Teilzeitarbeit, da sich die Beteiligten gemeinsam die Arbeit für eine eigentliche Stelle in Vollzeit teilen. Häufig arbeiten die Mitarbeitenden in einem Tandem und stimmen sich regelmäßig ab. Beim Job-Sharing wird eine Stelle nicht einfach aufgeteilt, sondern gemeinsam organisiert. Gesetzliche Grundlagen stehen im § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (kurz TzBfG). Für Unternehmen kann das Modell mehr Anpassungsfähigkeit ermöglichen, während Beschäftigte ihre Beschäftigungszeit individueller gestalten können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Job Sharing ist die Aufteilung einer Vollzeitstelle auf zwei oder mehr Arbeitnehmer, die sich Aufgaben und Verantwortung teilen und im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt ist.
- Es gibt verschiedene Modelle wie Job-Splitting, Job-Pairing oder Top-Sharing, die sich in der Abstimmung und Verteilung der Verantwortung unterscheiden.
- Vorteile sind erhöhte Flexibilität für Mitarbeiter, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie ein potenzieller Wissenszuwachs für das Unternehmen.
- Nachteile können höhere Lohnnebenkosten, ein erhöhter organisatorischer Aufwand und Konfliktpotenzial bei unzureichender Abstimmung sein.
Verschiedene Arten von Job Sharing
Beim Job Sharing kann der Arbeitsumfang in 50:50 aufgeteilt werden. Passt es den Beteiligten aber besser, kann die Verteilung auch 60:40 betragen, 70:30 oder 80:20. Falls der Arbeitsplatz durch mehr als zwei „Tandem“-Partner geteilt wird, verändern sich die prozentualen Anteile entsprechend. Wichtig ist, dass bei der Teilung vom Jobsharing immer die für eine Vollzeitstelle festgelegte Gesamtarbeitszeit erledigt wird.
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Es gibt zudem verschiedene Gründe für das Job-Sharing am Arbeitsort:
| Job-Splitting | häufigste praktizierte Form vom JobsharingMitarbeiter teilen Arbeitszeit und ihre Aufgaben gleichwertig auf zwei oder mehrere Teilzeitstellen aufBeschäftigte agieren vollkommen unabhängig voneinanderwenn ein Partner das Unternehmen verlässt, setzt verbleibende Angestellte seine Arbeit zu gleichen Arbeitszeiten fort. Es ist die Verantwortung vom Arbeitgeber, einen angemessenen Ersatz zu finden. |
| Job-Pairing | enge Abstimmung zwischen den Mitarbeitern bei der Verteilung der Aufgabenarbeiten im Team und treffen eigenverantwortliche sowie gemeinsame Entscheidungendas Arbeitsverhältnis umfasst beide Parteien und kann nur im Gesamten gekündigt werden |
| Top-Sharing | Position der Führungskräfte aufteilenVerantwortung, strategische Entscheidungen und Mitarbeiterführung werden auf zwei oder mehrere Vorgesetzte aufgeteiltvor Beginn des Modells sollten leitende Angestellte klären, ob sie gleichermaßen oder geteilt für sämtliche Belange verantwortlich sind |
| Peertandems | zwei Mitarbeiter teilen sich anspruchsvolle und schwer zu besetzende Schlüsselposition im Unternehmendurch Aufteilung bringen beide Angestellte unterschiedliches Fachwissen ein |
| Succession- / Legacy-Tandem | Mitarbeiterausscheidung oder Positionsübernahme durch einen jüngeren Kollegen Möglichkeit der Nachfolgeregelung durch dieses Modellaufstrebende Fachkraft erhält über einen vorab festgelegten Zeitraum Anleitung von einem erfahrenen Mitarbeitergeeignetes Werkzeug für das Onboarding |
| Crossfunctional- / Crosscompany-Tandem | Ziel: Erschaffung förderlicher SynergienEinsatz von Arbeitskräften aus zwei verschiedenen Betrieben (z.B. Mutter- und Tochterunternehmen)Fokus auf Schnittstellenfunktionen |
Ob Kolleg*innen beim Jobsharing zeitlich getrennt voneinander oder aber gleichzeitig arbeiten, wobei sie alle wichtigen Entscheidungen zusammentreffen, muss abgesprochen werden. In Führungspositionen ist regelmäßig Letzteres der Fall.
Unterschied zwischen Job Sharing und Teilzeit
Beim Job Sharing handelt es sich um eine Art der Teilzeitarbeit. Allerdings unterscheiden sich die beiden Arbeitsmodelle doch. Während sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der klassischen Teilzeitarbeit nicht absprechen müssen, erfordert das Jobsharing aufgrund der Aufsplittung ein hohes Maß an Kommunikation. Nur so gelingt es, zu zweit eine volle Stelle oder Position auszufüllen, ohne dass etwas liegenbleibt oder dass unnötige Mehrarbeit während den Arbeitsstunden verrichtet wird.
Vorteile und Nachteile vom Job Sharing
Jobsharing ist ein Arbeitszeitmodell, das den Mitarbeitenden mehr Anpassungsfähigkeit ermöglicht. Sie bringt diverse Vorteile, aber auch Nachteile mit sich:
| Vorteile | Nachteile |
| Den Mitarbeiter*innen, die sich einen Arbeitsplatz teilen, fällt die Vereinbarkeit von Job und Familie leichter. | Für das Unternehmen fallen höhere Lohn- und Nebenkosten für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an als für eine durch eine Person besetzte Stelle in Vollzeit. |
| Jobsharer sind oft zufrieden im Unternehmen, schließlich ermöglicht nicht jede*r Arbeitgeber*in diese Teilung der Arbeitsstunden. | Der organisatorische Aufwand ist höher. |
| Wird ein*e Mitarbeiter*in beim Jobsharing krank, ist die Vertretung einfacher als bei anderen Stellen. | Bei nicht ideal passenden Partnern gibt es erhöhtes Konfliktpotenzial. |
| Durch die kürzere Arbeitszeit arbeiten die Jobsharer motivierter und effizienter. | |
| Vier Augen sehen mehr als zwei und doppeltes Fachwissen für eine Vollzeitstelle ist ebenfalls positiv. |
Falls das Unternehmen nicht eine einzelne Person findet, die alle gewünschten Fähigkeiten für einen Posten mitbringt, kann es gezielt nach zwei Leuten suchen, die sich ergänzen.
Job Sharing im Arbeitsrecht
Alle, die sich beim Job Sharing eine Stelle teilen, erhalten einen eigenen Anstellungsvertrag. Verlässt eine so angestellte Person das Unternehmen, darf der oder die andere Jobsharer nicht einfach die Kündigung erhalten. Die Pflicht zur Vertretung muss vertraglich festgehalten werden, wenn sie erwünscht ist. Verständigen sich alle Partner*innen bei der Arbeitsplatzteilung auf einen Arbeitsplan, hat dieser rechtliche Verbindlichkeit. Urlaubsansprüche sowie Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden ebenso gehandhabt und im Arbeitsvertrag festgehalten wie bei einer Teilzeitbeschäftigung.
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Voraussetzungen für das Job Sharing
Damit Job-Sharing funktioniert, müssen klare Absprachen zwischen allen Beteiligten getroffen werden. Wichtig sind vor allem Kommunikation, gegenseitiges Vertrauen und eine eindeutige Verteilung der Aufgaben. Die Mitarbeitenden sollten sich über Arbeitsstunden, Zuständigkeiten, Urlaubsplanung und Vertretungen verständigen. Zudem sollten die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Beteiligte Personen müssen Informationen weitergeben und Entscheidungen abstimmen. Gleichzeitig sollte festgehalten werden, wie die Zusammenarbeit organisiert ist und welche Zulassung im Betrieb erforderlich ist. Das Modell braucht klare Absprachen.
Eine weitere Voraussetzung für den Erfolg von der Arbeitsplatzteilung liegt in der Unterstützung durch das Management und die Personalabteilung. Insbesondere müssen die Schnittstellen sorgfältig gestaltet werden, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, die Aufgabengebiete präzise zu umreißen und klare Verantwortlichkeiten festzulegen. Nur durch eine klare Abgrenzung von Zuständigkeiten können die beteiligten Mitarbeiter effektiv und effizient zusammenarbeiten. Das Engagement und die Förderung seitens des Managements und der Personalabteilung sind essenziell, um die Rahmenbedingungen für erfolgreiches Job Sharing zu schaffen.
Eigenschaften von Job Sharer
| ✅ | Kommunikationsstärke |
| ✅ | Organisationstalent |
| ✅ | Flexibilität |
| ✅ | Kooperationsbereitschaft |
| ✅ | Kompromissbereitschaft |
| ✅ | Vertrauen in den anderen Modell-Partner |
Das muss beachtet werden, um Jobsharing anzubieten
Geschultes (HR-)Personal ist für die Implementierung und erfolgreiche Umsetzung der Arbeitsplatzteilung von großer Bedeutung. Die folgenden Bedingungen sollten daher erfüllt sein.
| ✅ | Ausreichend Zeit beim Recruiting einplanen, um passende Partner zu finden. |
| ✅ | Das neue Modell muss im Unternehmen kommuniziert und Grundsätze bestimmt werden, um diese dann in der Unternehmenskultur ausbreiten. |
| ✅ | Wenn ein Partner das Unternehmen verlässt, sollte ein Sonderkündigungsschutz festgelegt werden. |
| ✅ | Vertretungspflicht, Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld oder Entgeltfortzahlung bei einer Krankmeldung im Arbeitsvertrag festhalten. |
| ✅ | Anschließend sollte ein rechtsverbindlicher Arbeitsplan erstellt werden. |
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, sollte einer erfolgreichen Arbeitsplatzteilung nichts im Wege stehen.
Fazit
Das sogenannte Job Sharing bietet die Möglichkeit, Arbeitszeit und Aufgabenbereiche miteinander zu verbinden. Besonders für Beschäftigte die mehr Flexibilität im Alltag brauchen, kann dieses Modell sinnvoll sein. Eine gute Zusammenarbeit ist hier entscheidend. Das Arbeitsmodell funktioniert nur, wenn alle Beteiligten zuverlässig kommunizieren, Aufgaben abstimmen und wichtige Informationen weitergeben. Rechtlich gibt das TzBfG einen klaren Rahmen. Entscheidend ist auch die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Modell kann neue Möglichkeiten eröffnen, wenn Zuständigkeiten und Arbeitszeiten von Anfang an eindeutig geregelt sind.