Job Sharing (Arbeitsplatzteilung) ist genau das, was der Name sagt, nämlich die Aufteilung einer Arbeitsstelle. Das Jobsharing-Modell findet seine rechtliche Verankerung in § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Arbeit in Teilzeit, bei der jede*r Beteiligte einen eigenen Aufgabenbereich bekommen würde, sondern tatsächlich um die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortung einer Vollzeitstelle zwischen zwei oder mehr Arbeitnehmer*innen.
Es gibt verschiedene Arten von Job Sharing
Beim Jobsharing kann die Arbeitszeit genau 50:50 aufgeteilt werden – oft ist das der Fall. Passt es den Beteiligten aber besser, kann die Verteilung auch 60:40 betragen, 70:30 oder 80:20. Falls der Arbeitsplatz durch mehr als zwei „Tandem“-Partner geteilt wird, verändern sich die prozentualen Anteile entsprechend. Wichtig ist, dass bei der Teilung vom Jobsharing immer die für eine Vollzeitstelle festgelegte Gesamtarbeitszeit erledigt wird.
Es gibt zudem verschiedene Gründe für das Jobsharing am Arbeitsplatz:
Job-Splitting | häufigste praktizierte Form des JobsharingsMitarbeiter teilen Arbeitszeit und ihre Aufgaben gleichwertig auf zwei oder mehrere Teilzeitstellen aufArbeitnehmer agieren vollkommen unabhängig voneinanderwenn ein Partner das Unternehmen verlässt, setzt verbleibende Angestellte seine Arbeit zu gleichen Arbeitszeiten fort → es ist die Verantwortung vom Arbeitgeber, einen angemessenen Ersatz zu finden. |
Job-Pairing | enge Abstimmung zwischen den Mitarbeitern bei der Verteilung der Aufgabenarbeiten im Team und treffen eigenverantwortliche sowie gemeinsame EntscheidungenArbeitsvertrag umfasst beide Parteien und kann nur im Gesamten gekündigt werden |
Top-Sharing | aufteilen der Position der Führungskräfte Verantwortung, strategische Entscheidungen und Mitarbeiterführung werden auf zwei oder mehrere Vorgesetzte aufgeteiltvor Beginn des Modells sollten leitende Angestellte klären, ob sie gleichermaßen oder geteilt für sämtliche Belange verantwortlich sind |
Peertandems | zwei Mitarbeiter teilen sich anspruchsvolle und schwer zu besetzende Schlüsselposition im Unternehmendurch Aufteilung bringen beide Angestellte unterschiedliches Fachwissen ein |
Succession- / Legacy-Tandem | Mitarbeiterausscheidung oder Positionsübernahme durch einen jüngeren Kollegen Möglichkeit der Nachfolgeregelung durch dieses Modellaufstrebende Fachkraft erhält über einen vorab festgelegten Zeitraum Anleitung von einem erfahrenen Mitarbeitergeeignetes Werkzeug für das Onboarding |
Crossfunctional- / Crosscompany-Tandem | Ziel: Erschaffung förderlicher SynergienEinsatz von Arbeitskräften aus zwei verschiedenen Betrieben (z.B. Mutter- und Tochterunternehmen)Fokus auf Schnittstellenfunktionen |
Ob die Kolleg*innen beim Jobsharing zeitlich getrennt voneinander oder aber gleichzeitig arbeiten, wobei sie alle wichtigen Entscheidungen zusammentreffen, muss abgesprochen werden. In Führungspositionen ist regelmäßig Letzteres der Fall.
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Der Unterschied zwischen Job Sharing und Teilzeit
Bei der Arbeitsplatzteilung handelt es sich um eine Art der Teilzeitarbeit. Allerdings unterscheiden sich die beiden Arbeitsmodelle doch: Während sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der klassischen Teilzeitarbeit nicht absprechen müssen, erfordert das Jobsharing aufgrund der Aufsplittung ein hohes Maß an Kommunikation. Nur so gelingt es, zu zweit eine volle Stelle oder Position auszufüllen, ohne dass etwas liegenbleibt oder dass unnötige Mehrarbeit während den Arbeitszeiten verrichtet wird.
Vorteile und Nachteile von der Arbeitsteilung
Die Arbeitsplatzteilung ist ein weiteres Arbeitszeitmodell, das den Mitarbeitenden mehr Flexibilität ermöglicht. Sie bringt diverse Vorteile, aber auch Nachteile mit sich:
Vorteile | Nachteile |
Den Mitarbeiter*innen, die sich einen Arbeitsplatz teilen, fällt die Vereinbarkeit von Job und Familie leichter. | Für das Unternehmen fallen höhere Lohn- und Nebenkosten für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an als für eine durch eine Person besetzte Vollzeitstelle. |
Jobsharer sind oft zufrieden im Unternehmen, schließlich ermöglicht nicht jede*r Arbeitgeber*in diese Teilung der Arbeitszeit. | Der organisatorische Aufwand ist höher. |
Wird ein*e Mitarbeiter*in beim Jobsharing krank, ist die Vertretung einfacher als bei anderen Stellen. | Bei nicht ideal passenden Partnern gibt es erhöhtes Konfliktpotenzial. |
Durch die kürzere Arbeitszeit arbeiten die Jobsharer motivierter und effizienter. | |
Vier Augen sehen mehr als zwei – und doppeltes Fachwissen für eine Vollzeitstelle ist ebenfalls positiv. |
Falls das Unternehmen nicht eine einzelne Person findet, die alle gewünschten Fähigkeiten für einen Posten mitbringt, kann es gezielt nach zwei Leuten suchen, die sich ergänzen.
Job Sharing im Arbeitsrecht
Alle, die sich beim Jobsharing eine Stelle teilen, erhalten einen eigenen Arbeitsvertrag. Verlässt eine so angestellte Person das Unternehmen, darf der oder die andere Jobsharer nicht einfach die Kündigung erhalten. Die Pflicht zur Vertretung muss vertraglich festgehalten werden, wenn sie erwünscht ist. Verständigen sich alle Partner*innen bei der Arbeitsplatzteilung auf einen Arbeitsplan, hat dieser rechtliche Verbindlichkeit. Urlaubsansprüche sowie Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden ebenso gehandhabt und im Arbeitsvertrag festgehalten wie bei einer Teilzeitbeschäftigung.
Die Gesundheit der Arbeitnehmenden fördern
Mehr Flexibilität – auch bei der Gesundheitsvorsorge: Das Gesundheitsbudget bietet eine breite Palette an Zusatzleistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden.
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Diese Voraussetzungen müssen für das Job Sharing gegeben sein
Um das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flexible und vorteilhafte Modell einzuführen, benötigen Unternehmen die Unterstützung der Führungskräfte. Die Entscheidung sollte am besten gemeinsam getroffen werden, damit alle den organisatorischen Aufwand mittragen, die Anzeigen anpassen und die entsprechenden Gespräche führen können.
Diese Eigenschaften sollten Job Sharer mitbringen
✅ | Kommunikationsstärke |
✅ | Organisationstalent |
✅ | Flexibilität |
✅ | Kooperationsbereitschaft |
✅ | Kompromissbereitschaft |
✅ | Vertrauen in den anderen Modell-Partner |
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg von der Arbeitsplatzteilung liegt in der Unterstützung durch das Management und die Personalabteilung. Insbesondere müssen die Schnittstellen sorgfältig gestaltet werden, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, die Aufgabengebiete präzise zu umreißen und klare Verantwortlichkeiten festzulegen. Nur durch eine klare Abgrenzung von Zuständigkeiten können die beteiligten Mitarbeiter effektiv und effizient zusammenarbeiten. Das Engagement und die Förderung seitens des Managements und der Personalabteilung sind daher essenziell, um die Rahmenbedingungen für erfolgreiches Jobsharing zu schaffen.
Das müssen Sie beachten, um Jobsharing in Ihrem Unternehmen anbieten zu können
Geschultes (HR-)Personal ist für die Implementierung und erfolgreiche Umsetzung der Arbeitsplatzteilung von großer Bedeutung. Die folgenden Bedingungen sollten daher erfüllt sein.
✅ | Ausreichend Zeit beim Recruiting einplanen, um passende Partner zu finden. |
✅ | Das neue Modell im Unternehmen kommunizieren und Grundsätze bestimmen, diese dann in der Unternehmenskultur ausbreiten. |
✅ | Wenn ein Partner das Unternehmen verlässt, sollte ein Sonderkündigungsschutz festgelegt werden. |
✅ | Vertretungspflicht, Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld oder Entgeltfortzahlung bei einer Krankmeldung im Arbeitsvertrag festhalten. |
✅ | Anschließend sollte ein rechtsverbindlicher Arbeitsplan erstellt werden. |
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, sollte einer erfolgreichen Arbeitsplatzteilung nichts im Wege stehen.
Fazit
Zusammenfassend ermöglicht Jobsharing die Aufteilung einer Vollzeitstelle zwischen zwei oder mehr Mitarbeitern, wobei verschiedene Modelle wie Job-Splitting, Job-Pairing, Top-Sharing und andere existieren. Dieses flexible Arbeitszeitmodell bringt sowohl Vorteile, wie die verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, als auch Nachteile, etwa höhere Kosten und potenzielle Konflikte, mit sich. Im Arbeitsrecht werden spezifische Regelungen für das Tandem festgelegt, und für eine erfolgreiche Implementierung im Unternehmen ist die Unterstützung von Management und HR entscheidend. Durch klare Kommunikation, die Festlegung von Grundsätzen und die schrittweise Integration in die Unternehmenskultur kann Jobsharing jedoch effektiv umgesetzt werden, wobei geschultes Personal und gut durchdachte Rahmenbedingungen wesentlich sind.