Zusatzleistungen sind freiwillige Leistungen eines Unternehmens, die über das vereinbarte Gehalt hinausgehen. Sie werden auch als Benefits bezeichnet. Auf die meisten dieser Leistungen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, sodass Arbeitgeber sie frei gestalten können. Für Arbeitnehmer bieten sie neben dem Aspekt des Gehalts zusätzliche Anreize, sich für einen bestimmten Arbeitgeber zu entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Zusatzleistungen, auch Benefits genannt, sind freiwillige Extras, die Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum regulären Gehalt anbieten.
- Sie sollen die Arbeitgeberattraktivität steigern und die Mitarbeiterbindung fördern.
- Beispiele reichen von Fahrtkostenzuschüssen und Firmenhandys bis hin zu Kinderbetreuung und Angeboten zur Gesundheitsförderung.
Welche Zusatzleistungen können Arbeitgeber anbieten?
Die Möglichkeiten für Zusatzleistungen durch den Arbeitgeber sind vielfältig. In der Regel beziehen sich diese auf den Mitarbeitenden. Sie werden eingesetzt, um beispielsweise eine bessere Bindung des Arbeitnehmers zum Unternehmen zu erzeugen. Die folgenden Kategorien geben einen Überblick über die gängigsten Leistungen.
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Mobilität und Fahrtkosten
Hierzu zählen Fahrtkostenzuschüsse, ein Firmenhandy oder ein Firmenwagen. Gerade der Dienstwagen ist ein klassisches Benefit, das oft an die Position im Unternehmen geknüpft ist.
Familie und Kinderbetreuung
Eine betriebliche Kinderbetreuung oder ein Betriebskindergarten ist eine gern gesehene Leistung. Sie bringt allerdings nur den Mitarbeitenden etwas, die Kinder im entsprechenden Alter haben und die Betreuung nutzen möchten.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die bAV bietet den Mitarbeitenden eine zusätzliche finanzielle Absicherung für das Alter. Der Arbeitgeber zahlt dabei Beiträge in einen Vertrag ein oder ergänzt die Beiträge der Beschäftigten. Häufig richtet sich die Höhe nach dem geltenden Tarif im Unternehmen. Für die Versicherten ist die bAV besonders attraktiv, weil ein Teil der Beiträge steuerfrei in die Versorgung fließt und so mehr vom Brutto erhalten bleibt.
Gesundheit und Versicherung
Auch im Bereich Gesundheit können Unternehmen über das gesetzliche Maß hinausgehen. Im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung können die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, ergänzt werden. Übernommen werden dabei zum Beispiel Kosten für Vorsorge, Zahnbehandlungen oder Sehhilfen. Während die GKV nur einen festgelegten Grundkatalog abdeckt, schließt diese Arbeitgeberleistung gezielt die Lücken, die für Mitarbeitende sonst privat anfallen würden. Für die Versicherten entstehen dadurch keine zusätzlichen Beiträge, da der Arbeitgeber die Kosten trägt. Solche Leistungen lassen sich in vielen Fällen bis zur monatlichen Freigrenze steuerfrei anbieten.
Verpflegung und Sachbezüge
Beliebt sind außerdem vergünstigtes oder kostenloses Essen und Trinken, Gutscheine sowie technische Geräte für die Arbeit. Diese Sachbezüge sind unkompliziert und kommen einem großen Teil der Belegschaft zugute. Im Jahr 2026 dürfen Arbeitgeber pro Monat und Mitarbeitendem Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50 Euro steuerfrei gewähren. Wird dieser Betrag in einem Monat überschritten, entfällt die Steuerfreiheit für den gesamten Sachbezug.
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Welche Leistungen sind bei Mitarbeitern besonders beliebt?
Besonders beliebt sind all jene zusätzlichen Leistungen, die individuell auf den Arbeitnehmer zugeschnitten sind. Je mehr Zusatzleistungen das Unternehmen anbietet, desto individueller können diese von den Mitarbeitenden genutzt werden.
Viel wichtiger als einzelne Angebote ist für viele Mitarbeiter, dass zusätzlich zum regelmäßigen Gehalt ein gutes Betriebsklima herrscht, ein Dienstwagen bereitsteht, Essen und Trinken vergünstigt oder kostenlos angeboten werden oder technische Geräte für die Arbeit gestellt werden. Das sind Leistungen, von denen alle Mitarbeiter profitieren, unabhängig von familiärem Stand, Alter und Tätigkeit im Unternehmen.
Außerdem freuen sich Mitarbeiter über Flexibilität und die Möglichkeit von Weiterbildungen. Auch Leistungen rund um das Thema Gesundheit werden von den meisten gerne angenommen. Beispiele dafür sind Präventionsmaßnahmen im Arbeitsalltag oder Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Wer hat Anspruch eine Zusatzleistung?
Benefits unterliegen keiner gesetzlichen Regelung. Kein Arbeitgeber kann dazu verpflichtet werden, zusätzliche Leistungen im Unternehmen anzubieten. Zudem darf nicht jeder Mitarbeiter davon ausgehen, dass ihm ein Firmenwagen oder ein Firmenhandy bereitgestellt wird.
Entscheidend ist immer, in welcher Position der Mitarbeiter tätig ist und welche Leistungen angeboten werden. Der Firmenwagen wird beispielsweise oftmals nur für Mitarbeiter angeboten, die im Vertrieb arbeiten und außer Haus unterwegs sind oder eine entsprechende Stellung im Unternehmen haben. Eine Differenzierung ist wichtig, um weder beim Arbeitnehmer falsche Erwartungen zu wecken noch zu hohe Anforderungen an das Unternehmen zu stellen.
Vorteile für Arbeitgeber
Die oben dargelegten Zuschüsse sind nicht nur für Mitarbeitende attraktiv, sondern bringen auch dem Unternehmen klare Vorteile. In einem angespannten Arbeitsmarkt entscheiden Mitarbeiterbenefits oft darüber, ob sich qualifizierte Bewerber für ein Unternehmen entscheiden oder zur Konkurrenz gehen. Ein durchdachtes Angebot stärkt damit die Position im Recruiting.
Auch über die Einstellung hinaus zahlen sich Arbeitgeberleistungen aus. Mitarbeitende, die sich wertgeschätzt fühlen, bleiben dem Unternehmen länger erhalten. Das senkt die Fluktuation und spart die hohen Kosten, die mit der Suche und Einarbeitung neuer Beschäftigter verbunden sind. Eine stabile Belegschaft sichert zudem Wissen im Unternehmen und stärkt das Betriebsklima.
Ein weiterer Vorteil liegt in der steuerlichen Behandlung. Viele Zusatzleistungen lassen sich günstiger gestalten als eine reine Gehaltserhöhung. Ein steuerfreier Sachbezug kommt netto oft vollständig bei den Mitarbeitenden an, während von einer Gehaltserhöhung ein erheblicher Teil über Steuern und Abgaben verloren geht. So profitieren beide Seiten, das Unternehmen investiert gezielt und die Beschäftigten erhalten einen spürbaren Mehrwert.
Fazit
Zusatzleistungen sind ein wirksames Mittel, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und Mitarbeitende langfristig zu binden. Sie reichen von Mobilität und Verpflegung über Kinderbetreuung bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge und Gesundheitsangeboten. Einen Anspruch per Gesetz gibt es in den meisten Fällen nicht, was Unternehmen viel Spielraum bei der Gestaltung lässt.
Für Arbeitgeber lohnt sich dieser Aufwand gleich mehrfach. Gut gewählte Mitarbeiterbenefits stärken die Position im Recruiting, senken die Fluktuation und lassen sich häufig steuerlich günstiger gestalten als eine reine Gehaltserhöhung. Entscheidend ist dabei, dass die Leistungen zu den Bedürfnissen der Belegschaft passen. Angebote, die möglichst vielen Mitarbeitenden zugutekommen und sich individuell nutzen lassen, wirken stärker als einzelne Leistungen für wenige. Wer seine Benefits gezielt auswählt und an die eigene Belegschaft anpasst, schafft echten Mehrwert für beide Seiten.