Aktienoption
Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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Aktienoption

Wer eine Aktienoption besitzt, hat das Recht, zu einem bestimmten zukünftigen Fälligkeitstermin und zu einem im Vorfeld festgelegten Basispreis Aktien zu erwerben oder zu veräußern. Wie viel eine Aktienoption wert ist, berechnet sich am Wert der zugrunde liegenden Aktie. In Deutschland werden Aktienoptionen ausschließlich an der Börse gehandelt. Im Zusammenhang mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sind entsprechende Optionen als Vergütungsbestandteil bekannt.

Inhaber der Aktienoption hat Wahlrecht

Wer eine Aktienoption erwerben möchte, zahlt dem Verkäufer (auch Stillhalter genannt) dafür die sogenannte Optionsprämie. Dadurch erhält er das Recht, bei Fälligkeit über die Ausübung der Aktienoption zu entscheiden. Der Stillhalter ist verpflichtet, sich dieser Entscheidung zu beugen: Er muss also bei Fälligkeit die vereinbarte Leistung erbringen. Möchte der Inhaber der Aktienoption von der Ausübung absehen, hat der Stillhalter kein Mitspracherecht.

Aktienoption für Arbeitnehmer

Börsennotierte Unternehmen können ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Aktienoptionen übertragen. Das geschieht entweder als Bonuszahlung oder als Teil der Vergütung. Die Mitarbeitenden werden durch diese Option der zusätzlichen Vergütung Anlegerinnen und Anleger beim eigenen Arbeitgeber.

Unternehmen, die Aktienoptionen an ihre Mitarbeitenden übertragen, legen die Bedingungen meist selbst fest, etwa das Erreichen bestimmter Ziele wie beispielsweise eine positive Kursentwicklung. Häufig werden zudem Haltefristen festgelegt: Die Mitarbeitenden müssen ihre Aktien, wenn sie sich denn für den Erwerb entscheiden, in vielen Fällen vor dem Weiterverkauf für eine bestimmte Frist halten.

Darum gibt es Aktienoptionen für Arbeitnehmer

Es gibt zwei Funktionen, die solche Optionen für Mitarbeitende erfüllen:

  • die Finanzierungsfunktion – Gerade junge Unternehmen verfügen oft nicht über einen großen finanziellen Spielraum. Dennoch benötigen sie hochklassige und damit auch teure Mitarbeitende. Geben sie einen Teil der Vergütung als Option auf den Aktienkauf aus, können sie an Barmitteln sparen.
  • die Anreizfunktion – Erhalten die Mitarbeitenden Optionen auf Aktien, haben sie selbst ein Interesse daran, dass der Aktienkurs des Unternehmens steigt. In diesem Falle würden sie selbst schließlich Gewinn machen, und ihre Vergütung würde ansteigen. Entsprechend motiviert kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Arbeit, die Aktienoptionen halten oder die Aktie schon gekauft haben: Es wird ihnen zum persönlichen Anliegen, dass das Unternehmen Erfolg hat. Daher bleiben sie dem Unternehmen meist auch länger treu als manche anderen Mitarbeitenden: Die Aktienoption ist ein probates Mittel zur Mitarbeiterbindung.

Die Finanzierungsfunktion eignet sich vor allem für solche jungen Unternehmen und Mitarbeitenden, die zuversichtlich hinsichtlich des zukünftigen Erfolgs sind. Mitarbeitende müssen damit einverstanden sein, dass ihnen ein Teil ihrer Vergütung in Form von Aktienoptionen übergeben wird. Erweisen sich die Prognosen als richtig und macht das Unternehmen Gewinn, haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen etwas von der Regelung.

Besteuerung der Aktienoption

Aktienoptionen, die Mitarbeitende als Anerkennung ihrer Arbeitsleistung von ihren Arbeitgebern erhalten, gelten als geldwerter Vorteil. Als solcher sind sie für die Mitarbeitenden steuerpflichtig (zumindest, wenn der jährliche Betrag der Steuerbefreiung durch sie überschritten wird).

Sobald die oder der Mitarbeitende die Option ausgeübt hat, gehen die Aktien in ihren bzw. seinen Besitz über, indem sie ihrem bzw. seinem Depot gutgeschrieben werden. Das ist der Moment, in dem die zu versteuernden Beträge als zugeflossen gelten – das bedeutet, dass sie nun versteuert werden müssen. Bei Aktien handelt es sich um sonstige Bezüge – so werden die Lohneinnahmen genannt, die nicht zum laufenden Arbeitslohn zählen.

 

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