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Tantiemen

Eldo Hell
Belonio Benefit-Experte
Ein schick gekleideter Mann in einer hohen Position überreicht einer anderen Person im Anzug Geld an einem Schreibtisch.
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Bei Tantiemen handelt es sich um einen vom Geschäftsergebnis abhängigen Bestandteil der Vergütung in einem nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnis. Er wird oft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im gehobenen Management, für Vorstandsmitglieder, für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen oder Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführerinnen vereinbart. Die von den Auflagen abhängigen Einkünfte von Autoren und Autorinnen, Designern und Designerinnen oder Musikern und Musikerinnen heißen ebenfalls Tantiemen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Tantieme ist ein variabler Bestandteil der Vergütung in einem nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnis, dessen Höhe vom Geschäftsergebnis des Unternehmens abhängt.
  • Sie wird vertraglich vereinbart und ist primär für Führungskräfte, Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer vorgesehen, kann aber auch für Autoren oder Designer gelten.
  • Tantiemen sind steuerpflichtige Einkünfte und können, insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern, bei fehlender klarer vertraglicher Vereinbarung oder unangemessener Höhe als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden.

Arbeitsrecht: Vereinbarung der Tantiemen

Der Anspruch auf eine Tantieme als Vergütung wird nicht im Arbeitsrecht geregelt, sondern vertraglich vereinbart. Das kann an verschiedenen Orten geschehen, etwa:

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Der Geldbetrag, der hier zusätzlich zum jeweiligen festen Gehalt gezahlt wird, ist an den Gewinn des Unternehmens gekoppelt und wird prozentual berechnet. Je höher der Gewinn ist, desto höher ist also auch die Ausschüttung. Zur Arbeitsleistung der oder des Begünstigten besteht kein Zusammenhang – man nennt diese zusätzliche Zahlung auch Gewinntantieme. Vor allem Verantwortliche in hoher Position erhalten diese – vom Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung bis zur Geschäftsführerin.

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Tantiemen und Steuern

Eine Tantieme gehört zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Das zahlende Unternehmen muss dafür also Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Dieses schaut oft bei solchen Tantiemen genau hin, die an Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführerinnen einer GmbH ausgeschüttet werden. Falls hier nämlich die eindeutige Vereinbarung der Tantieme im Vertrag fehlt, wird diese als sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung klassifiziert. Das zieht schwerwiegende Folgen nach sich: Entweder muss die Tantieme zurückgezahlt werden, was den Gewinn der GmbH erhöht und Steuernachzahlungen nach sich zieht. Der andere Fall: Der Gesellschafter-Geschäftsführer  oder die -Geschäftsführerin muss das Geld nach seinem persönlichen Einkommensteuersatz nachversteuern. 

Bei der Berechnung der Tantieme müssen Verluste aus den vergangenen Jahren berücksichtigt werden, so ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2007. Ansonsten handelt es sich hier um eine teilweise verdeckte Gewinnausschüttung. Ein Urteil des BFH von 2001 sagt zudem, dass auch solche Tantieme-Vereinbarungen, die zu einer Ausschüttung von mehr als 50 Prozent des Jahresüberschusses an einen oder mehrere Gesellschafter-Geschäftsführende führen würden, als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln sind.  

Berechnung der Tantiemen

Um die vereinbarte Tantieme zu berechnen, werden verschiedene Punkte in Betracht gezogen, nämlich die Höhe in Prozent und der Aspekt, von dem sie abhängig gemacht werden. Die oben genannte Gewinntantieme wird anhand der Handelsbilanz des Unternehmens berechnet und in der Regel vom Finanzamt akzeptiert, wenn sie angemessen sind und formal korrekt vereinbart wurden.

Manche Unternehmen vereinbaren auch Umsatztantiemen, die als eine Art Gehalt gezahlt werden. Diese beziehen sich auf den Umsatz des Unternehmens. Sie führen häufiger zu Problemen mit dem Finanzamt als Gewinntantiemen, da sie nicht von der Ertragslage des Unternehmens abhängig sind und seinen Gewinninteressen entgegenstehen können. Es besteht also das Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung.

Das Finanzamt prüft die Tantiemen der begünstigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem es die Anteile des Festgehalts und der Tantieme am Gesamtgehalt betrachtet. Beträgt die Tantieme bis zu 25 Prozent des Gesamtgehalts, gilt sie als angemessen. Übersteigt sie 50 Prozent des Jahresüberschusses, handelt es sich um eine verdeckte Ausschüttung.

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Zeitpunkt der Ermittlung der Tantieme

Erst bei der Jahresabschlusserstellung kann auch die Tantieme ermittelt werden: Vorher steht der Gewinn des Unternehmens aus dem Jahr noch nicht fest. Einen Monat nach der Jahresabschlusserstellung wird die Auszahlung der Tantieme fällig. Tantiemen mindern den Gewinn des Unternehmens, weil sie als Rückstellung im Jahresabschluss erscheint. Dadurch drücken sie die Körperschafts- und die Gewerbesteuer für das Unternehmen.  

Eldo Hell
Eldo Hell versorgt die Leser:innen im Journal und Glossar mit neuen Inhalten: Was tut sich in der HR-Welt? Wie lässt sich Lohn am besten gestalten? Als studierter Germanist und Philosoph interessieren ihn besonders die gesellschaftlichen Auswirkungen und Möglichkeiten einer progressiven Lohngestaltung.
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