Eine Pauschalsteuer wird auch als Kopfsteuer bezeichnet. Sie ist für jeden Verbraucher gleich. Das bedeutet, dass alle den gleichen Steuerbetrag zahlen. Dabei knüpft die Pauschalversteuerung an äußere Merkmale an, die der Arbeitnehmer bzw. Steuerpflichtige mitbringt, beispielsweise den Wohnort. Was hingegen nicht zählt, sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbrauchers. Diese werden nicht im Einzelnen betrachtet. Dadurch orientiert sich die Pauschalversteuerung nicht an der steuerlichen Leistungsfähigkeit. Sie wird in der Regel aus Vereinfachungsgründen angewendet, um den Aufwand bei der Berechnung der Steuer so gering wie möglich zu halten.