Das Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz JArbSchG) schützt junge Menschen unter 18 Jahren bei der Arbeit und Ausbildung. Es soll verhindern, dass Jugendliche zu langen Arbeitszeiten oder zu kurze Pausen haben oder durch gefährliche Tätigkeiten gesundheitliche belastet werden. Das Gesetz legt klare Grenzen für Arbeitszeit und Erholung fest. Grundsätzlich dürfen Jugendliche höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Auch für Feiertage und am Wochenende gibt es Regeln aber auch Sonderregelungen. Der Jugendarbeitsschutz soll sicherstellen, dass junge Menschen mit ausreichendem Schutz und Erholung ihre Arbeit ausüben können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren vor Überlastung und Überforderung bei der Arbeit, unabhängig von der Art der Beschäftigung.
- Es regelt Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten: maximal 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden täglich, in der Regel keine Arbeit vor 6 Uhr morgens und nach 20 Uhr abends.
- Jugendliche haben einen gestaffelten Urlaubsanspruch nach Alter. Verstöße gegen das JArbSchG werden vom Gewerbeaufsichtsamt und Amt für Arbeitsschutz mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet.
Darum ist das Jugendarbeitsschutzgesetz wichtig
Jugendliche haben mit Arbeit und beruflicher Beschäftigung noch wenig Erfahrung. Sie kennen ihre eigenen Grenzen nicht und wissen auch oft nicht, was ihre Rechte und was ihre Pflichten sind. Sie zu übervorteilen, ist für erfahrene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einfach. Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll sie daher vor verschiedenen Arbeiten schützen, etwa vor:
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- gefährlicher
- zu früher
- zu langer
- ungeeigneter
Beschäftigt ein Unternehmen Jugendliche, ist es Vorschrift, dass das Gesetz zum Jugendarbeitsschutz in schriftlicher Form im Betrieb ausliegt. So können die Jugendlichen sich im Zweifelsfall zu Themen wie gesetzlichen Ruhepausen rückversichern.
Arbeitsstunden im Jugendarbeitsschutzgesetz
Grundsätzlich gilt, dass Jugendliche insgesamt nicht mehr als 40 Stunden die Woche und nicht mehr als acht Stunden tägliche Arbeitsstunden leisten dürfen. Arbeiten sie in Schicht, darf diese Arbeitszeit der Jugendlichen nicht länger als zehn Stunden dauern. Überstunden sind also in der Regel ausgeschlossen. Jugendliche dürfen morgens nicht vor sechs Uhr und abends nicht nach 20.00 Uhr arbeiten. Allerdings gibt es einige Sonderfälle von diesen Richtlinien.
Arbeiten am Wochenende
Jugendliche sollten grundsätzlich am Samstag, am Sonntag und an Feiertagen nicht arbeiten und beschäftigt werden. Es gibt jedoch diverse Branchen, in denen das nicht möglich ist, etwa:
- Landwirtschaft
- Gesundheitswesen
- Verkehrswesen
- Gastronomie
Für diese Branchen sind gemäß JArbSchG Ausnahmen innerhalb der Beschäftigung, die sonst nur Werktage vorsieht, möglich. Auch hier allerdings müssen zumindest zwei Samstage im Monat für die jugendlichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen frei bleiben. Regelungen zur Pause, zu Feiertagen & Co. des Jugendarbeitsschutzgesetz bleiben unberührt.
Ausnahmen sind möglich
In manchen Branchen ist der Arbeitsablauf dergestalt, dass die Regelungen aus dem Gesetz zum Jugendschutz nicht angewendet werden können. Daher sind etwa die folgenden Sonderregelungen vereinbart. Diese sind für Jugendliche unter 15 Jahren allerdings nicht zulässig. Die Sonderfälle gelten erst ab 16 Jahren:
- In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche morgens ab 5.00 Uhr oder abends bis 21.00 Uhr arbeiten. Zudem ist eine Höchstarbeitszeit von neun Stunden pro Tag bzw. 85 Stunden in zwei Wochen möglich.
- In Bäckereien und Konditoreien dürfen Jugendliche morgens ab 5.00 Uhr arbeiten, in Bäckereien ab einem Alter von 17 Jahren auch ab 4.00 Uhr morgens.
- In der Gastronomie oder im Schaustellergewerbe ist eine Arbeitszeit bis zu 22.00 Uhr abends zulässig.
- Eine Jugendliche oder ein Jugendlicher kann in einem Schichtbetrieb auch bis 23.00 Uhr arbeiten.
In jedem Fall gilt aber gemäß JArbSchG, dass Jugendliche die Beschäftigung erst mindestens 12 Stunden nach ihrem letzten Feierabend wieder aufnehmen dürfen. Erlaubt das Unternehmen der Belegschaft Gleitzeit, damit die Mitarbeitenden am Freitag früher heimgehen können, dürfen die jugendlichen Beschäftigten auch von Montag bis Donnerstag jeweils 8,5 Stunden arbeiten und Freitag dafür früher Wochenende machen.
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Pausenzeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz
Überschreitet die tägliche Zeit der Beschäftigung 4,5 Stunden pro Tag, sind insgesamt Pausenzeiten von 30 Minuten vorgesehen. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden täglich erhöhen sich die Pausenzeiten auf 60 Minuten. Die Pausen dauern mindestens 15 Minuten. Diese gesetzlichen Vorgaben können allerdings im Tarifvertrag abgeändert werden.
Urlaubsanspruch im Jugendarbeitsschutzgesetz
Der Urlaubsanspruch Jugendlicher ändert sich mit dem Alter. Haben sie fünf Werktage pro Woche, ergibt sich folgender Anspruch:
- 15 Jahre – 25 Tage
- 16 Jahre – 23 Tage
- 17 Jahre – 21 Tage
Bei sechs Werktagen erhöht sich der Anspruch von Jugendlichen:
- 15 Jahre – 30 Tage
- 16 Jahre – 27 Tage
- 17 Jahre – 25 Tage
Werden Jugendliche im Bergbau unter Tage beschäftigt, bekommen sie jeweils drei Urlaubstage mehr.
Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz
Ein Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz liegt beispielsweise dann vor, wenn Jugendliche länger als erlaubt arbeiten, vorgeschriebene Ruhezeiten nicht erhalten oder gefährliche Arbeiten ohne die notwendigen Voraussetzungen ausführen. Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht bei Arbeiten eingesetzt werden, die ihre körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen. Auch eine Beschäftigung die mit Unfallgefahren, Gefahrstoffen, extremen Lärm oder extremer Hitze bzw. Kälte einhergehen sind eingeschränkt. Wer gegen diese Vorschriften verstößt muss mit Konsequenzen rechnen. Die Aufsichtsbehörde führt immer wieder Untersuchungen in Betrieben durch und kann Maßnahmen anordnen. Zudem können auch Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu 30.000 Euro sein. Tätigkeiten können auch untersagt oder beschränkt werden, sollte Gefahr für Gesundheit oder Entwicklung bestehen. Arbeitgeber müssen die Schutzvorschriften kennen und sorgfältig beachten.
Fazit
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist wichtig, da Jugendliche im Berufsleben besonderen Schutz benötigen. Der Jugendarbeitsschutz hat klare gesetzliche Grenzen sowie Regeln zur Erholung, Sicherheit und Gesundheit. Darunter fallen ausreichende Erholung, Einschränkungen für Feiertage sowie Verbote für bestimmte belastende Tätigkeiten. Es gibt jedoch Ausnahmen. Betriebe sollten Arbeitszeiten und Aufgaben planen und Pausenzeiten einhalten. Die Aufsichtsbehörde führt immer wieder Untersuchungen durch, die den Schutz sicherstellen soll. Bei Unsicherheiten können sich Arbeitgeber und auch Jugendliche an die zuständige Stelle wenden, um Probleme von Anfang an zu vermeiden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sorgt dafür, dass junge Menschen Berufserfahrung sammeln können, ohne schweren Belastungen oder Gefahren ausgesetzt zu sein. Die Vorschriften schaffen einen verständlichen und verbindlichen Rahmen für einen sicheren Einstieg ins Berufsleben.