Sozialleistungen sind soziale Hilfen, die überwiegend, aber nicht ausschließlich vom Staat gezahlt werden. Sie sollen unter anderem für mehr soziale Gerechtigkeit und für Absicherung sorgen, wenn Menschen in eine Notsituation geraten. Die Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch (SGB) genau beschrieben. Die Sozialleistungen umfassen nicht nur Geldleistungen, sondern auch Dienst- und Sachleistungen. Ein genauer Überblick aller Sozialleistungen, die pro Legislaturperiode gezahlt werden, ist im Sozialbericht der Bundesregierung enthalten.
Sozialleistungen für Familien
Familien erhalten mehrere verschiedene Sozialleistungen zur Grundsicherung oder können sie auf Antrag erhalten, etwa
- Elterngeld respektive Elterngeld Plus
- Kindergeld
- Unterhaltsvorschuss
- Jugendhilfe
- Bafög
Diese Hilfen sind für jeweils bestimmte Situationen gedacht, um die Betreuung und Ausbildung der Kinder zu gewährleisten, ohne dass die Eltern dafür zu große Einschnitte hinnehmen müssen.
Sozialleistungen in Notsituationen
Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin nicht zu arbeiten imstande ist, kann laut Sozialpolitik verschiedene Formen von Sozialhilfe bekommen, etwa:
- Grundsicherung
- Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt (wird ab dem 1. Januar 2023 ersetzt durch die neue staatliche Sozialleistung Bürgergeld)
- Kriegs- und Kriegsfolgeleistungen
Hartz IV ist eine Sozialleistung für Menschen über 15 Jahren und unterhalb der Altersgrenze, die gleichzeitig erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Grundsicherung hingegen ist für Menschen oberhalb der Altersgrenze oder bei voller Erwerbsminderung gedacht.
Eine andere Art der Sozialhilfe ist das Wohngeld. Es kann nicht mit den oben genannten Sozialleistungen kombiniert werden. Wohngeld kann beantragen, wer arbeitet, aber so wenig verdient, dass die Miete davon nicht zu bezahlen ist. Es ist zur Sicherung der Wohnsituation gedacht.
Sozialleistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt
Im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ist festgelegt, welche Unterstützungen Menschen zustehen, die ihren Lebensunterhalt weder aus eigener Kraft noch mithilfe ihrer Eltern oder Kinder bestreiten können. Sie können gemäß SGB Hilfen (meist in finanzieller Form) beantragen für:
- Unterkunft
- Hausrat
- Ernährung
- Körperpflege
- Kleidung
- Heizung
- Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens
Diese Hilfen sind laut SGB mit Grundsicherung oder ALG II nicht kombinierbar. Ob ein Anspruch auf die Hilfen besteht, prüft das zuständige Sozialamt.
Weitere Hilfen sind möglich für die Gesundheit, wenn keine Krankenversicherung besteht, oder im Bedarfsfall für die Pflege. Auch zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (etwa Obdachlosigkeit) gibt es eine Sozialleistung. Im neunten Kapitel des SGB XII sind zudem die folgenden Leistungen aufgeführt:
- Altenhilfe
- Blindenhilfe
- Weiterführung des Haushalts
- Bestattungskosten
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Letztere ist als sogenannte Auffangnorm gedacht, die zur Anwendung kommt, wenn eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, aber keine andere Norm greift.
Sozialleistung für Menschen mit Behinderung: Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe ermöglicht Menschen mit Behinderung eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie unterstützt beim Schulbesuch, beim Arbeiten und in anderen Bereichen des Alltags. Sie wird unabhängig von anderen Sozialleistungen zur Grundsicherung gewährt. Das bedeutet, dass Betroffene sowohl einen Antrag auf Hartz IV (bzw. Bürgergeld) als auch auf die Eingliederungshilfe stellen können.
Betriebliche Sozialleistungen
Zu den Sozialleistungen in Deutschland gehören auch die Beiträge, die nicht der Staat, sondern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden in die Sozialversicherung einzahlen. Die Sozialversicherung gliedert sich auf in:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Anders als bei den anderen Versicherungen tragen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung allein, sonst werden die Beiträge zwischen ihnen und den Angestellten aufgeteilt. Die Beiträge gehen grundsätzlich nur an die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen – wer sich privat versichern möchte, trägt die Kosten dafür selbst.
Weitere betriebliche Sozialleistungen sind etwa die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Kosten für den Betriebsrat und das Mutterschaftsgeld. Kunstschaffende sowie selbstständige Publizistinnen und Publizisten erhalten keine Sozialleistungen von Unternehmen, allerdings haben sie die Möglichkeit, über die Künstlersozialkasse Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen vom Staat zu erhalten.