Ein Werkvertrag (geregelt in § 631 BGB) ist ein privatrechtlicher Vertrag, bei dem der gegenseitige Austausch von Leistungen vereinbart wird. Ein Hersteller verpflichtet sich im Vertrag, ein bestimmtes Werk gegen die Bezahlung durch den Besteller herzustellen. Während der Hersteller der Auftragnehmer (Unternehmer) ist, ist der Besteller der Auftraggeber. Die Bezahlung / Vergütung wird dann als Werklohn bezeichnet.
Die Merkmale eines Werkvertrags
Der Werkvertrag ist im Vergleich zu einem Dienstvertrag etwas anders gelagert. So trägt laut BGB das Risiko für eine erfolgreiche Erbringung der Arbeit beziehungsweise des Werks immer der Auftragnehmer. Der Auftraggeber (Besteller) ist frei von allem Risikoaspekten. Dies ist beim Dienstvertrag anderweitig geregelt. Die vereinbarten Leistungen aus dem Werkvertrag werden immer nur einmal erbracht. Der Auftragnehmer (Unternehmer) verwendet beim Werkvertrag für die Herstellung des Werks immer nur seine eigenen Arbeitsmittel. Außerdem ist der Auftragnehmer selbständig tätig und nicht angestellt. Der Auftragnehmer ist nicht ein Teil des Unternehmens des Auftraggebers.Welche Arten von Werkverträgen gibt es?
Ein Werkvertrag kann in unterschiedlichen Branchen und Bereichen abgeschlossen werden. Dazu gehören unter anderem:- handwerkliche und künstlerische Leistungen
- Reparaturen
- Bauwerke
- Transportleistungen
- Übersetzungen
- Gutachten
- Software
- Pläne