Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeitenden am Erfolg beteiligt, wird von Mitarbeiterbeteiligung gesprochen. Diese kann verschiedene Vorteile für das Unternehmen mit sich bringen. Wer vom Erfolg des Unternehmens profitiert, ist gewillt, sich mehr einzubringen und bessere Leistungen zu bieten. Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Wege, wie die Mitarbeiterbeteiligung gestaltet werden kann.
Das sind die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung
In Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung lassen sich verschiedene Änderungen gegenüber anderen Unternehmen feststellen:
- Die Motivation der Mitarbeitenden ist hoch, wenn sie direkt beteiligt sind.
- Sie sind dem Unternehmen gegenüber loyal und suchen seltener nach anderen Jobs.
- Die Personalkosten sinken, weil seltener neue Fachkräfte gesucht werden müssen.
- Ideen und Innovationen aus den Reihen der Belegschaft halten das Unternehmen wettbewerbsfähig.
- Die beteiligten Mitarbeitenden sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen.
Kurz: das Interesse der Belegschaft am Unternehmenserfolg ist auch ein persönliches, kein abstraktes mehr, und ist daher stärker ausgeprägt.
Verschiedene Arten von Mitarbeiterbeteiligung
Die Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital oder am Gewinn der Firma wird grundsätzlich schriftlich festgehalten. Es gibt verschiedene Vorgehensweisen, wie das Unternehmen die Mitarbeitenden beteiligen kann:
- Schreibt das Unternehmen schwarze Zahlen, kann eine Beteiligung am Gewinn (Eigenkapital) erfolgen. Das geschieht jeweils am Jahresende im Rahmen einer Sonderzahlung.
- Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann verschiedene Ausprägungen annehmen – entweder die am Eigenkapital über Belegschaftsaktien oder die am Fremdkapital über Mitarbeiterdarlehen.
Die Belegschaftsaktien im Rahmen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einem bestimmten, günstigen Preis angeboten. Sie können zu einem festgelegten Zeitpunkt gekauft werden und müssen in den meisten Fällen zumindest fünf Jahre lang gehalten werden.
Vorteile und Nachteile der verschiedenen Arten von Mitarbeiterbeteiligungen
Bringen Mitarbeitende Kapital in der Höhe ihres Anteils am Unternehmenswert in die Firma ein, werden sie Gesellschafter. Dieser Vorgang muss allerdings von einem Notar beglaubigt werden. Im Normalfall wird dies nur wenigen höherrangigen Mitarbeitern angeboten, die die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ans Unternehmen binden möchten: Gesellschafter können nämlich in der Gesellschafterversammlung mit Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens nehmen.
Wer Anteile des Unternehmens in Form von Aktien hält, trägt auch das Risiko mit. Das bedeutet, dass es auch Verluste geben kann. Bei der reinen Gewinnbeteiligung fällt dieses Risiko weg. Erwirtschaftet das Unternehmen keinen Gewinn, gibt es auch keine Zusatzzahlung, allerdings hält die Belegschaft keine Anteile, mit denen sie Verlust machen könnte. Dafür sind sie keine Gesellschafter und haben kein Stimmrecht.
Weiterhin gibt es sogenannte stille Beteiligungen, bei der die Mitarbeitenden Aktien des Unternehmens halten und Gesellschafter sind, allerdings auf ihre Mitbestimmungsrechte verzichten. Zum Ausgleich wird ihr Risiko eingeschränkt, falls das Unternehmen Verluste macht. Die stille Beteiligung erlaubt einen Einblick in die Jahresabschlüsse.
Mitarbeiterbeteiligungen bei Startups
Startups sind im Zusammenhang mit Beteiligungen der Belegschaft ein Sonderfall: Sie werfen gerade zu Anfang noch nicht viel Gewinn ab. Dennoch können sie oftmals relativ niedrige Gehälter heraushandeln, wenn sie ihren Mitarbeitenden eine Ausschüttung beim späteren Verkauf garantieren. Es handelt sich um eine sogenannte virtuelle Beteiligung.
Mitarbeiterbeteiligung und Steuern
Sonderzahlungen werden als Einkommen versteuert, ebenso wie Beteiligungen, die als geldwerter Vorteil gelten. In letzterem Falle ist das aber für viele Mitarbeitende eine starke Zusatzbelastung, da die Steuer anfällt, wenn sie wegen des Kaufs der Aktien oder Anteile sowieso gerade viel Geld ausgeben mussten. Das Fondsstandortgesetz (§ 19a EStG) vom 1. Juli 2021 trägt dem Rechnung. Im EStG wurde bestimmt, dass der geldwerte Vorteil durch die Unternehmensanteile erst später versteuert werden muss, nämlich:
- 12 Jahre nach der Gewährung
- mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- bei Übertragung oder Verkauf der Anteile
Das Gesetz soll die Belastung der Mitarbeitenden durch die Beteiligung verringern und das Beteiligen der Belegschaft attraktiv machen.